Nein.mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
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Auslandsaufenthalt = WBK weg?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Stimmt, jetzt nicht mehr, da ja an das ZMR angeschlossen. Allerdings musst Du einen Wohnsitzwechsel innerhalb von 3 Tagen melden. Und wenn Du den Wohnsitz aufgibst, ist es das gleiche.Thule hat geschrieben:Nein.mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... meldez.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Thule hat geschrieben:Nein.mrgritsch hat geschrieben: Denn gem WaffG ist eine Wohnsitzänderung der Behörde anzuzeigen.

na das wird noch ein wenig dauern bis sich das im hirn alles gefestigt hat...
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn manFloody hat geschrieben: Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist
Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?
Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?
Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
hiBigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?
des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
In DE und AT schon wenn die Wohnsitze im jeweiligen Land sind.gewo hat geschrieben:hiBigBen hat geschrieben:du kannst legal keine 2 hauptwohnsitze haben, auch wenns technisch geht.
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bin mir ned sicher
aber gibt es in DE ueberhaupt sowas wie einen "hauptwohnistz" ?
des ist doch so eine oesterreichische eigenheit wegen dem postzustellgesetz welches man ja in den verfassungsrang heben musst damit es rechtlich haelt ....
In DE gibt es immer einen Hauptwohnsitz aus deutscher Sicht. Interessant wird's wenn du in DE mehr als einen Wohnsitz hast.
Aber das ist nicht die eigentliche Frage. Gibt es hier im PDF keinen kundigen Juristen?
Also die Frage war ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder salopp ausgedrückt ob es Wurscht ist ob man selten Zuhause ist.
- haunclesam
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.Lichtgestalt hat geschrieben:Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn manFloody hat geschrieben: Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist
Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?
Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?
- birdofprey
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
@ivrit:
Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?
Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?
"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Dieser Thread ist uralt, ivrit ist sicher schon einige Zeit im heiligen Land.birdofprey hat geschrieben:@ivrit:
Hast du nicht vielleicht Familie, Verwandte oder Freunde, die dir eine Meldung auf ihre Adresse zur Aufrechterhaltung eines österreichischen Wohnsitzes erlauben würden? Wäre das nicht eine praktikable Lösung?
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- .50 BMG
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Re: Auslandsaufenthalt = WBK weg?
Genau auf das wollte ich hinaus.haunclesam hat geschrieben:Meines Wissens nach kann dein Hauptwohnsitz (in Österreich) auch nur jener sein wo dein (steuerrechtlicher) Lebensmittelpunkt ist. also >180Tage/Jahr. Sofern dies nicht gegeben ist, dein Hauptwohnsitz also in DE ist und dort Steuern bezahlst kannst du ja den Wohnsitz aus 1. einfach als Nebenwohnsitz haben und von dort aus deine Waffen z.B. ganz normal für Bewerbe holen wenn du in AT bist. Steht ja auch nirgends, dass du deine Waffen bei deinem Hauptwohnsitz haben musst. Man denke nur an Jagdhütten oder eine Waffe zur SV im Ferienhaus usw.Lichtgestalt hat geschrieben:Wie sieht rechtliche Situation generell z.b zwischen Deutschland und Österreich aus wenn manFloody hat geschrieben: Das frage ich mich auch. Unter umständen steht mir ein längerer Deutschland Aufenthalt bevor der wohl das ein oder andere Semester dauern wird. Wohnsitz bleibt aber hier erhalten, wenn auch nur Neben. Oder wei auch immer.
1. seinen Wohnsitz in Ö NICHT aufgibt aber
2. eine weiteren Wohnsitz in DE hat (nach deutschen Recht ist der auch Hauptwohnsitz)
3. zwar in DE arbeitet und somit in DE Steuern zahlt aber immer wieder in Ö ist
Frage stellt sich ob die Waffenbehörde zwischen steurrechtlichen "Lebensmittelpunkt" dh über 180 Tage unterscheidet oder ob einfach nur relevant ist ob ein Hauptwohnsitz weiter in Ö besteht und man seine Sportgeräte wie gehabt lagert?
Oder gibt es dann Ärger, spätestens bei der üblichen Kontrolle?
Hat jemand hier entsprechendes juristisches Wissen?

Muss in diesem Fall, auch wenn sich ja bis auf steuerrechtliche Aspekte nicht ändert, der Behörde trotzdem Bescheid gegeben werden?