Nun meine Frage: Gehört ein Revolver mit einer Gesamtlänge von 62cm zu Kategorie B oder C?
Ab welche Gesamtlänge wird eine Faustfeuerwaffe zum Gewehr?
Ich habe natürlich ins Waffengesetz geblättert, aber nichts gefunden...

Mr. Find Nix
Faustfeuerwaffen
§ 3.
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse
durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die
eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Nicht ganz. Mindestlänge muss über 60cm sein, weil 60cm gilt noch als FFW.Maggo hat geschrieben:Eine Mindestlänge von 60 cm (0,6m,600mm) ist grfragt.
Somit müssen z.B Revolvergewehre min. 60 cm Haben.
Ja, solange nicht halbautomatisch und keine Repetierflinte.Maggo hat geschrieben: Alles Darüber Kat. C
Somit wäre ein Doubleaction-Revolver eine Waffe der Kategorie B.WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.
Eh klar,es gibng aber um Revolver die von der Bauart länger als 60 cm sind.Ja, solange nicht halbautomatisch und keine Repetierflinte.
Erstens: Das steht nicht im WaffG 96.Stickhead hat geschrieben:Meine Meinung:
Das kommt drauf an, ob Single- oder Doubleaction.
Bei Doubleaction-Revolver gilt meines Erachtens folgendes:
Somit wäre ein Doubleaction-Revolver eine Waffe der Kategorie B.WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.
Da dies bei Singleaction-Revolvern nicht der Fall ist, würde ich diese unter Kategorie C einstufen.
Was beim Revolver nicht der Fall ist. Der Revolver lädt nicht die nächste Patrone selbsttätig, sondern der Schütze durch Spannen des Hahns und/oder durch das erneute Ziehen des Abzuges.wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt
halloeXistenZ hat geschrieben: Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)
Die vorgeschriebene Laufmindestlänge und Gesamtlänge für FLINTEN müssen natürlich eingehalten werden um als Kat. D gelten zu können (ansonsten Kat. A)gewo hat geschrieben:halloeXistenZ hat geschrieben: Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)
eher A, oder?
denn wenn unter 90cm dann nicht D sondern A
lg
g
Tut man so als wäre eine Revolverflinte ein Repetierer und daher Kat. B od. wagt man hierbei wieder einmal den "Kunstgriff" und sagt schlicht durch die Blume:sandman hat geschrieben: Revolver Flinte (über 90cm/60cm Lauf): Kat B