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Überprüfung - Polizei
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6823
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Überprüfung - Polizei
Schönen Gruß an den Polizisten, und die Leute sollen bitte nicht immer das deutsche Waffengesetz mit unserem verwechseln...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Überprüfung - Polizei
Dextera hat geschrieben:Ich häng mich hier mal rein ...![]()
Ich hab das WaffG nun komplett gelesen, aber drinnstehen tuts nicht:
Darf ich eine Waffe geladen im Safe lagern?
Was ich bis dato hier alles gelesen und gelernt habe: Ja. Auch Munition und Waffe im selben Tresor ist kein Problem, nur andübeln sollt ich ihn noch
Aber es steht nicht explizit im WaffG, dass ich die Waffe nicht geladen haben dürfte, also ist es doch erlaubt oder? Würde doch ansonsten den Selbstschutz ad absurdum führen?
Auslöser meiner Unsicherheit war ein Gespräch gestern in der Verwandtschaft, wo mir ein Polizist mitteilte dass es nicht erlaubt sei
---->>>>>>>>
8. Müssen Waffen und Munition getrennt verwahrt werden?
Sowohl Waffen als auch Munition muss gem. § 8 Abs. 1 Zi. 2 WaffG iVm § 3 der 2. WaffV sorgfältig verwahrt werden. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Waffen und Munition getrennt zu verwahren sind, besteht nicht. Die gemeinsame Verwahrung ist für sich alleine keine Tatsache, die die Annahme mangelnder Verlässlichkeit rechtfertigt.
Magnum mag man eben! 

Re: Überprüfung - Polizei
kemira hat geschrieben:Schönen Gruß an den Polizisten, und die Leute sollen bitte nicht immer das deutsche Waffengesetz mit unserem verwechseln...

ich komm mir schon vor wie ein prediger, da bei mir in der arbeit und umfeld viele das deutsche waffengesetz anwenden.
Re: Überprüfung - Polizei
Der Revolver liegt ja auch geladen im Tresor, weil ich selbst nichts dazu gefunden hätte.
@Teal´c
Dass Muni nicht getrennt gelagert werden muss weiß ich und hat auch der Polizist nicht gesagt.
Nur eben mit der geladenen Waffe. Bei der Überprüfung dann einfach den Revolver ausleeren und gut, ne ...
@Teal´c
Dass Muni nicht getrennt gelagert werden muss weiß ich und hat auch der Polizist nicht gesagt.
Nur eben mit der geladenen Waffe. Bei der Überprüfung dann einfach den Revolver ausleeren und gut, ne ...
Trust ██ ███. █ ███ your █████ ███ government.
Re: Überprüfung - Polizei
@ Dextera
alle deine Fragen sind hier im Forum bereits mehrfach beantwortet.
Suchfunktion, bzw. in Waffenrecht durchlesen.
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"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
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Re: Überprüfung - Polizei
Aber weils mans nicht oft genug sagen kann.
Du kannst die Waffe geladen lagern. Kein Problem. Darf auch eine im Lauf sein.
Du kannst auch alle weiter Muni im Sselben Behältniss haben - aus Brandschützgründen wär aber ein normales Metallkastern für größere MEngen Muni besser damit die ausbrennen kann und ned zur Tresorbombe wird nicht vorgeschrieben aber schlau.
Ausserdem kannst du
-in deiner Wohnung bzw Firma
-oder auch in jeder Privaten Umgebung (Wohnung, Firma etc) mit zustimmung des zur benutzung Berechtigen (das ist der Besitzer oder Hauptmieter)
Die Waffe geladen Holster, tragen etc - theoretisch sogar damit schiessen sofern Lärmschutz und Sicherheit gewährleistet ist.
Wenn zb die Überprüfung kommt und du hast sie grad im Holster ist das rechtlich Konform - da du sie bei dir hast verhinderst du ja den zugriff Unbefugter. Freilich werden manche Beamte allergisch drauf reagieren aber Rechtlich bist du sicher.
Überhaupt wenn du sie auch zur Eigensicherung daheim hast machts wenig Sinn sie ungeladen zu haben auch wenn muni daneben liegt.
Wäre nur ein weiterer Faktor der dich verlangsamt und eine mögliche Fehlerquelle.
Also zumindest das Magazin würd ich sogar anstecken.
Zusatz : Transport - muss die Waffe in einen geschlossenen Behältniss sein ungeladen - punkt aus
Wo die Munition ist - ist vollkommen egal solangs nicht in der Waffe selber ist - wenn du also ein geladenes Magazin neben der Waffe im Koffer hast - Kein Problem
Der Zugriff sollte halt nicht zu leicht sein (Handtasche ist kein solches behältniss aber ein kleiner waffenkoffer IN der Handtasche sehr wohl)
weil man sollte nicht versuchen die WBK zum WP auszudehnen
schaden kann das magazin neben der waffe beim transport auf jeden fall nicht
Du kannst die Waffe geladen lagern. Kein Problem. Darf auch eine im Lauf sein.
Du kannst auch alle weiter Muni im Sselben Behältniss haben - aus Brandschützgründen wär aber ein normales Metallkastern für größere MEngen Muni besser damit die ausbrennen kann und ned zur Tresorbombe wird nicht vorgeschrieben aber schlau.
Ausserdem kannst du
-in deiner Wohnung bzw Firma
-oder auch in jeder Privaten Umgebung (Wohnung, Firma etc) mit zustimmung des zur benutzung Berechtigen (das ist der Besitzer oder Hauptmieter)
Die Waffe geladen Holster, tragen etc - theoretisch sogar damit schiessen sofern Lärmschutz und Sicherheit gewährleistet ist.
Wenn zb die Überprüfung kommt und du hast sie grad im Holster ist das rechtlich Konform - da du sie bei dir hast verhinderst du ja den zugriff Unbefugter. Freilich werden manche Beamte allergisch drauf reagieren aber Rechtlich bist du sicher.
Überhaupt wenn du sie auch zur Eigensicherung daheim hast machts wenig Sinn sie ungeladen zu haben auch wenn muni daneben liegt.
Wäre nur ein weiterer Faktor der dich verlangsamt und eine mögliche Fehlerquelle.
Also zumindest das Magazin würd ich sogar anstecken.
Zusatz : Transport - muss die Waffe in einen geschlossenen Behältniss sein ungeladen - punkt aus
Wo die Munition ist - ist vollkommen egal solangs nicht in der Waffe selber ist - wenn du also ein geladenes Magazin neben der Waffe im Koffer hast - Kein Problem
Der Zugriff sollte halt nicht zu leicht sein (Handtasche ist kein solches behältniss aber ein kleiner waffenkoffer IN der Handtasche sehr wohl)
weil man sollte nicht versuchen die WBK zum WP auszudehnen
schaden kann das magazin neben der waffe beim transport auf jeden fall nicht
Re: Überprüfung - Polizei
@qildor82
Ja, danke für den Hinweis. Mein Post oben enthält bereits den Vermerk dass ich das WaffG gelesen habe (2x!) und darüber nichts finden konnte.
Ändert aber an meiner Frage nicht viel - man kann ja auch mal was übersehen. Außerdem muss ich davon ausgehen dass mir der Polizist etwas richtiges sagt, auch wenn ich selbst anderer Meinung bin (die ich ihm auch gesagt habe, dass meine Waffe geladen im Tresor liegt).
Die Suchfunktion hab ich bemüht, was glaubst du wie ich in diesen Thread hier komme?
Aber bei den meisten Threads gehts ab der zweite Seite bereits um ganz andere Sachen wie der Threadtitel vermuten lässt.
Da mich eben die BH angerufen hat habe ich die Gelegenheit gleich genutzt und auch dort gefragt.
Da mein Safe eher zur leichten Kategorie gehört (hat jetzt beladen ca. 50kg) sollte ich das Teil an die Wand dübeln, dann wird erst recht keiner was zur geladenen Waffe sagen. Aber richtig, im Gesetz steht nichts davon dass man es nicht dürfte. Aber steht auch oben schon: Randübeln hatte ich für Heute/Morgen sowieso geplant.
Wenns das Teil jedoch einer die 4 Stockwerke runterschleppt hat er eh meine Hochachtung verdient
Edit @triffnix:
Danke, dass Bestätigt mein bisher gesammeltes Wissen nochmal
Bin ja noch Neuling in dem Thema und lese seit nem Monat hier das Forum rauf und runter und sammle alles an Infos die ich bekommen kann.
Ja, danke für den Hinweis. Mein Post oben enthält bereits den Vermerk dass ich das WaffG gelesen habe (2x!) und darüber nichts finden konnte.
Ändert aber an meiner Frage nicht viel - man kann ja auch mal was übersehen. Außerdem muss ich davon ausgehen dass mir der Polizist etwas richtiges sagt, auch wenn ich selbst anderer Meinung bin (die ich ihm auch gesagt habe, dass meine Waffe geladen im Tresor liegt).
Die Suchfunktion hab ich bemüht, was glaubst du wie ich in diesen Thread hier komme?

Aber bei den meisten Threads gehts ab der zweite Seite bereits um ganz andere Sachen wie der Threadtitel vermuten lässt.
Da mich eben die BH angerufen hat habe ich die Gelegenheit gleich genutzt und auch dort gefragt.
Da mein Safe eher zur leichten Kategorie gehört (hat jetzt beladen ca. 50kg) sollte ich das Teil an die Wand dübeln, dann wird erst recht keiner was zur geladenen Waffe sagen. Aber richtig, im Gesetz steht nichts davon dass man es nicht dürfte. Aber steht auch oben schon: Randübeln hatte ich für Heute/Morgen sowieso geplant.
Wenns das Teil jedoch einer die 4 Stockwerke runterschleppt hat er eh meine Hochachtung verdient

Edit @triffnix:
Danke, dass Bestätigt mein bisher gesammeltes Wissen nochmal

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Re: Überprüfung - Polizei
Du darfst die Waffe wenn du zuhause bist geladen in Bund der Unterhose stecken haben.
Wie du die Waffe im Tresor verwahrst ist auch dir überlassen.
Geladen, halbgeladen, zerlegt,.......
Völlig egal.
Wie du die Waffe im Tresor verwahrst ist auch dir überlassen.
Geladen, halbgeladen, zerlegt,.......
Völlig egal.
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- Fangschuss
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Re: Überprüfung - Polizei
Im Gesetz steht allerdings nichts davon, dass eine Waffe nicht geladen gelagert werden sollte. Das stimmt. Allerdings sollte man auch darauf achten, dass sich nicht mal versehentlich ein Schuss löst. Das kann in einem Mehrparteienhaus leicht zum Verlust der waffenrechtlichen Dokumente führen, auch wenn mit Glück nichts ernstes passiert ist (und das Trommelfell noch intakt ist).
Ich persönlich lagere aus verschiedenen Gründen keine geladenen Waffen (maximal halbgeladen). Auch die Polizeibeamten sind häufig dagegen (bei der Kontrolle) - Rechtlich gesehen, ist es aber erlaubt. Und in gewissen Fällen sollte man sich sein Recht auch nicht nehmen lassen (bei der Verwahrungskontrolle hinweisen, dass es erlaubt ist).
Ich persönlich lagere aus verschiedenen Gründen keine geladenen Waffen (maximal halbgeladen). Auch die Polizeibeamten sind häufig dagegen (bei der Kontrolle) - Rechtlich gesehen, ist es aber erlaubt. Und in gewissen Fällen sollte man sich sein Recht auch nicht nehmen lassen (bei der Verwahrungskontrolle hinweisen, dass es erlaubt ist).
Re: Überprüfung - Polizei
Die Pistole lagere ich nicht geladen, aber den Revolver. Da sollte sich nichts lösen, ist auch nicht gespannt der Hahn. 

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Re: Überprüfung - Polizei
Dextera hat geschrieben:Die Pistole lagere ich nicht geladen, aber den Revolver. Da sollte sich nichts lösen, ist auch nicht gespannt der Hahn.
Ist die Kugel aus dem Lauf, hält kein Teufel sie mehr auf.
Re: Überprüfung - Polizei
bei mir z.b. Pistole ist ungeladen, volles Magazin liegt daneben.
Wenn dann ernsthaft ein Polizist bei der Kontrolle meinen würd, Munition muss getrennt gelagert werden, dann einfachmal den ausgedruckten Gesetzestext vorlegen, und drauf hinweisen, dass es wenig Sinn hat eine Pistole zur SV bereit zu halten, aber die dazugehörige Munition im Keller zu verstauen.
Wenn dann ernsthaft ein Polizist bei der Kontrolle meinen würd, Munition muss getrennt gelagert werden, dann einfachmal den ausgedruckten Gesetzestext vorlegen, und drauf hinweisen, dass es wenig Sinn hat eine Pistole zur SV bereit zu halten, aber die dazugehörige Munition im Keller zu verstauen.

Magnum mag man eben! 

Re: Überprüfung - Polizei
Darf man den Tresorschlüssel in so einem Schlüsselsafe mit 4 Stelligen Code zum drehen aufbewahren??? Darf diese Box im gleichen Raum sein oder an einem anderen versteckten Ort in der Wohnung???
Re: Überprüfung - Polizei
kawaz hat geschrieben:Darf man den Tresorschlüssel in so einem Schlüsselsafe mit 4 Stelligen Code zum drehen aufbewahren??? Darf diese Box im gleichen Raum sein oder an einem anderen versteckten Ort in der Wohnung???
wennst nicht grad allein lebst, solltest den Schlüssel versperrt halten, damit kein anderer (Kinder) Zugriff auf die Waffen haben. Also ein Schlüsselsafe sollt auf jeden Fall passen!
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Re: Überprüfung - Polizei
Teal'c hat geschrieben:bei mir z.b. Pistole ist ungeladen, volles Magazin liegt daneben.
Wenn dann ernsthaft ein Polizist bei der Kontrolle meinen würd, Munition muss getrennt gelagert werden, dann einfachmal den ausgedruckten Gesetzestext vorlegen, und drauf hinweisen, dass es wenig Sinn hat eine Pistole zur SV bereit zu halten, aber die dazugehörige Munition im Keller zu verstauen.
Ich habe im Keller einen massiven größeren Tresor (Wandstärke 10 cm), in dem ich jene Waffen lagere, die ich niemals für SV einsetzen würde.
In den Wohnräumen habe ich ein Sturmgewehr und eine Pistole in einem anderen Tresor, die aber auch nicht ständig geladen. Sollte ich die Waffe brauchen, dann reichen 30 s.