Dextera hat geschrieben:Ich häng mich hier mal rein ...
Ich hab das WaffG nun komplett gelesen, aber drinnstehen tuts nicht:
Darf ich eine Waffe geladen im Safe lagern?
hi
ja, du darfst das
und ja, die meisten polizisten sind der meinung du darfst das NICHT
genauso wie viele der meinung sind du darfst das vorgeladene magazin nicht gemeinsam mit der waffe transportieren
PS:
ein lieber personlicher freund aus unserer famile (dem geld ziemlich egal ist) hat ende letzten jahres bei einem der grossen wiener haendler den waffenfuehrerschein gemacht (weil er wusste dass ich eh ka zeit hab und ich nix von ihm verlangen wuerde) und man hat ihn dort weggehen lassen mit der ansicht dass das verwahren der geladenen waffe im safe VERBOTEN waere
nur um es klarzustellen: ich glaube NICHT dass man das dort so im kurs gesagt hat, aber er hat das was da gesagt wurde jedenfalls so verstanden
wenn also kursabsolventen des waffenfuehrerschein der meinung ist dass das verboten ist darf man dem beamten der damit sachlich garnix zu tun hat eigentlich ned allzu sehr uebel nehmen