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Frage zum Führen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Frage zum Führen
Hallo
Wie ist das eigentlich mit dem Führen einer FFW mit WP?
Darf die Waffe uneingeschränkt überall geführt werden?
Kann zB die ÖBB oder die Wiener Linien oder meinetwegen
auch eine Kaufhauskette per Hausordnung oder sonstwie das Führen verbieten?
Bzw. unter welchen Umständen ist das Führen einer FFW mit WP nicht zulässig?
Mfg
Wie ist das eigentlich mit dem Führen einer FFW mit WP?
Darf die Waffe uneingeschränkt überall geführt werden?
Kann zB die ÖBB oder die Wiener Linien oder meinetwegen
auch eine Kaufhauskette per Hausordnung oder sonstwie das Führen verbieten?
Bzw. unter welchen Umständen ist das Führen einer FFW mit WP nicht zulässig?
Mfg
Re: Frage zum Führen
Wenns die Hausordnung verbietet, dann kann der Eigentümer/Besitzer/Pächter/Mieter zivilrechtlich gegen Dich vorgehen. Waffenrechtlich darfst Du es mit WP aber dort auch führen.
- haunclesam
- .50 BMG
- Beiträge: 1554
- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Frage zum Führen
Bei den Wiener Linien ist es ja zB so, dass die Beförderungsbedingungen es nicht erlauben eine geladene Waffe mit sich zu führen; somit können dir die Wiener Linien verwehren dich mitzunehmen bzw. abhänging von der genauen Formulierung dich aus der Station werfen (lassen).
Re: Frage zum Führen
Verbot eine geladene Waffe trotz Waffenpass im Zug zu führen: (fraglich ob das Ministerium die Befugnis dazu hat!)
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz
Re: Frage zum Führen
Eisenbahngesetz etc ist ein eigenes Thema
Die Frage aber ist wirklich in wie weit das Führen durch eine nomrale Hausordnung untersagt werden darf.
Grundsätzlich müsste das Waffengesetz bzw dein Anspruch höher einzustufen sein als die Hausordnung von einem zb Supermarkt
denn Recht geht vor ABGs... So verstossen viel ABGs gegen das KSCHg und daher ist der jeweilige Passus unwirksam
Halt die Frage wies beim WP ist
Die Frage aber ist wirklich in wie weit das Führen durch eine nomrale Hausordnung untersagt werden darf.
Grundsätzlich müsste das Waffengesetz bzw dein Anspruch höher einzustufen sein als die Hausordnung von einem zb Supermarkt
denn Recht geht vor ABGs... So verstossen viel ABGs gegen das KSCHg und daher ist der jeweilige Passus unwirksam
Halt die Frage wies beim WP ist
Re: Frage zum Führen
Wie siehts mit der Waffe im halbgeladenen Zustand aus?
das wäre doch möglich.
grüße a.
das wäre doch möglich.
grüße a.
Glock 23 Gen4


Re: Frage zum Führen
Rechtlich ist halbgeladen und geladen dasselbe, abgesehen davon darf der Hausherr natürlich über das Hausrecht ein Führen von Schusswaffen auf seinem Gelände etc. untersagen, genauso wie er den Konsum von Alkohol etc. dort verbieten darf. Eine andere Sache ist es dann so ein Verbot sinnvoll durchzusetzen bzw. zu Kontrollieren...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Frage zum Führen
BigBen hat geschrieben:Rechtlich ist halbgeladen und geladen dasselbe, abgesehen davon darf der Hausherr natürlich über das Hausrecht ein Führen von Schusswaffen auf seinem Gelände etc. untersagen, genauso wie er den Konsum von Alkohol etc. dort verbieten darf. Eine andere Sache ist es dann so ein Verbot sinnvoll durchzusetzen bzw. zu Kontrollieren...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?
Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen...

Zuletzt geändert von Varminter am Mi 9. Jan 2013, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AW: Frage zum Führen
Varminter hat geschrieben:
Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen...
Aber nicht geladen, oder?
Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.
Grüße
Sandman
Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: AW: Frage zum Führen
sandman hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:
Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen...
Aber nicht geladen, oder?
Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.
Grüße
Sandman
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Die Ausgangsfrage von Bigben war ja, ob sie schon mal kontrolliert wurden...

Re: Frage zum Führen
triffnix hat geschrieben:Eisenbahngesetz etc ist ein eigenes Thema
Die Frage aber ist wirklich in wie weit das Führen durch eine nomrale Hausordnung untersagt werden darf.
Grundsätzlich müsste das Waffengesetz bzw dein Anspruch höher einzustufen sein als die Hausordnung von einem zb Supermarkt
denn Recht geht vor ABGs... So verstossen viel ABGs gegen das KSCHg und daher ist der jeweilige Passus unwirksam
Halt die Frage wies beim WP ist
Habe ich im 2. Post dieses Threads klargestellt.
Re: AW: Frage zum Führen
Varminter hat geschrieben:sandman hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:
Interessante Frage, ich kenn da ein paar Leute, die gleich mit einer kompletten Ladung PSG´s und OA 15 oder AUG´s am Buckel in den Öffis reisen...
Aber nicht geladen, oder?
Das Verbot betrifft ja nur geladene Waffen.
Grüße
Sandman
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Die Ausgangsfrage von Bigben war ja, ob sie schon mal kontrolliert wurden...
Ich bin auch mit der Gewehrtasche am Buckel in der Ubahn kontrolliert worden...die wollten aber nur den Fahrschein sehen, alles andere hat sie nicht im Geringsten interessiert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Frage zum Führen
also ich entsinne mich das es auch im supermarkt ungesetzlich ist auf das vorzeigen von mitgebrachten taschen zu bestehen. auch ned der detektiv darf das.
Aber bei verdacht darf man natuerlich denjenigen anhalten und die polzei die kontrolle machen lassen.
Also glaub i ned das einfach so in der ubahn was seinkann.
Allerdings wenn zufaellig waer euer teil bemekrt und angst kriegt kann sowas unangenhem werden und dann gibts folgen.
Vor sowas haett i mehr angst
Aber bei verdacht darf man natuerlich denjenigen anhalten und die polzei die kontrolle machen lassen.
Also glaub i ned das einfach so in der ubahn was seinkann.
Allerdings wenn zufaellig waer euer teil bemekrt und angst kriegt kann sowas unangenhem werden und dann gibts folgen.
Vor sowas haett i mehr angst
Re: Frage zum Führen
Nicht so sehr wie ich vor deinem Schreibstil Angst habe *g*
Zeig deinen Mitmenschen bitte ein bißchen Respekt und versuch zumindest vernünftig zu schreiben...danke!
Zeig deinen Mitmenschen bitte ein bißchen Respekt und versuch zumindest vernünftig zu schreiben...danke!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Frage zum Führen
BigBen hat geschrieben:...ist schonmal jemand in den Wiener Linien gefragt worden ob er eine Schusswaffe führt...und ist dann überprüft worden ob diese geladen ist?
wäre wohl auch waffenrechtlich äußerst problematisch. nimmt man die waffe aus der tasche, dann fällt das unter führen und ist somit ohne WP bzw. gültiger jagdkkarte nicht erlaubt. also streng genommen dürften viele die tasche gar nicht öffnen.
mfg stefan