triffnix hat geschrieben:also ich entsinne mich das es auch im supermarkt ungesetzlich ist auf das vorzeigen von mitgebrachten taschen zu bestehen. auch ned der detektiv darf das.
Aber bei verdacht darf man natuerlich denjenigen anhalten und die polzei die kontrolle machen lassen.
Richtig, reinschauen in die Taschen, Rucksäcke ist nicht. Freue mich immer, wenn mich die Verkäuferin bittet, in meinen Rucksack reinzusehen. Detektiv ist dann erst einmal gerufen worden. Kann aufgrund §80 (2) StPO dann auch das Anhalterecht Privater ausüben, aber ein Hinweis, dass man nicht per se als verdächtig gilt, wenn man seine Taschen keinem Wildfremden öffnet und man gerne prozessiert beendet diese Angelegenheit im Geschäft dann relativ rasch.