Also doch noch eine Runde.
Serjo hat geschrieben:@IT Guy
Ich verstehe sehr wohl was du mir sagen willst, ...
offensichtlich nicht...
Serjo hat geschrieben:... dass im Gesetzestext nirgendwo etwas von einem Zweck steht, ...
DOCH! nämlich da:
§ 7. (3) hat geschrieben:... in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck,
sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen ...
Serjo hat geschrieben: es wird keiner verlangt, da steht nur Transport,...
Das steht nicht "nur" da, das ist eine erweiterte Erklärung, damits einfach zu verstehen ist.
Serjo hat geschrieben:... ein Transport muss keinen Zweck haben, ...
der Transport IST der Zweck!
Serjo hat geschrieben:... aber bevor ich mehr dazu sage werd ich mir erstmal den Runderlass ansehen den therion gepostet hat.
Eine Gute Idee!
§ 7. (3) hat geschrieben:
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe
ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck,
sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Genau den Satz nochmal in einfachen Worten:
Eine Waffe führt nicht, wer eine Waffe nur deshalt dabei hat, weil er sie wo hinbringen will.
Genau den Satz negiert:
Eine Waffe führt, wer sie nur deshalb bei sich hat, um sie bei sich zu haben.