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Tränengasspray führen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Tränengasspray führen
Schönen Nachmittag
geh ich richtig in der Annahme, daß mit dem neuen WaffG das Führen eines Tränengassprays erlaubt ist?
- da nicht mehr verbotene Waffe, aber trotzdem noch Waffe im Sinne §1 Abs.1 WaffG
- das Führen bezieht sich zwar jetzt auf alle Waffen, aber waffenrechtliche Dokumente regeln ja nur das Führen von Kat B,C
- somit das Führen des Tränengassprays ungeregelt ist und damit erlaubt?
Mfg
geh ich richtig in der Annahme, daß mit dem neuen WaffG das Führen eines Tränengassprays erlaubt ist?
- da nicht mehr verbotene Waffe, aber trotzdem noch Waffe im Sinne §1 Abs.1 WaffG
- das Führen bezieht sich zwar jetzt auf alle Waffen, aber waffenrechtliche Dokumente regeln ja nur das Führen von Kat B,C
- somit das Führen des Tränengassprays ungeregelt ist und damit erlaubt?
Mfg
Re: Tränengasspray führen
Rogare hat geschrieben:..daß mit dem neuen WaffG das Führen eines Tränengassprays erlaubt ist?....
hi
meinst du CS-gas bzw, pfefferspray?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Tränengasspray führen
@Rogare: Entfern sofort den Download Link aus deiner Signatur oder das hier wird ein kurzer Auftritt von dir.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Tränengasspray führen
gewo hat geschrieben:Rogare hat geschrieben:..daß mit dem neuen WaffG das Führen eines Tränengassprays erlaubt ist?....
hi
meinst du CS-gas bzw, pfefferspray?
Ich meine Pfefferspray, also mit Capsaicin, mich würde die Unterscheidung zu CS-Gas aber auch interessieren, und vorallem auch warum!
Re: Tränengasspray führen
Rogare hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Rogare hat geschrieben:..daß mit dem neuen WaffG das Führen eines Tränengassprays erlaubt ist?....
hi
meinst du CS-gas bzw, pfefferspray?
Ich meine Pfefferspray, also mit Capsaicin, mich würde die Unterscheidung zu CS-Gas aber auch interessieren, und vorallem auch warum!
hi
CS hat eine andere zusammensetzung als pfefferspray
ist nicht das selbe
vereinfacht gesagt scheint "pfefferspray" im allgemeinen "besser" zu wirken als CS gas
war immer schon frei zum fuehren
da hat sich nix geaendert
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Re: Tränengasspray führen
Es steht ja im neuen WaffG, daß Tränengassprays sowie Spring - und Fallmesser aus der Liste der verbotenen Waffen genommen wurden. Daraus folgere ich, daß sie vorher Kat A waren und somit nicht erlaubt. Unterscheidet das Gesetz zwischen Tränengasspray und Pfefferspray, weil du ja meinst Pfefferpray sei immer schon erlaubt gewesen, wobei ich Tränengas eigentlich als Überbegriff gesehen hätte.
Re: Tränengasspray führen
Wo soll das stehen? Springmesser waren in AT meines Wissens nach auch nie verboten...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Tränengasspray führen
Das neue österreichisches Waffengesetz, Grosinger, Siegert, Szymanski - Seite 2 Punkt 12, sowie im Kommentar zu §17 Abs. 1 auf Seite 87
Re: Tränengasspray führen
Also zum verdeutlichen: pfeffersprays warn scho immer frei ab 18 und dürfn getragen werden.
CS gas wirkt bei manchen nicht oder vermindert, daher nur in hoher dosis zu verwenden, cs granaten usw
Wennsd einen überbegriff willst dann heissts reizkampfstoff
CS gas wirkt bei manchen nicht oder vermindert, daher nur in hoher dosis zu verwenden, cs granaten usw
Wennsd einen überbegriff willst dann heissts reizkampfstoff
Re: Tränengasspray führen
Da geht es aber nicht um normale Springmesser, sondern um Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Wenn ein Messer ausschaut wie ein Messer, dann ist es in AT erlaubt und darf geführt werden...unabhängig vom Öffnungsmechanismus. So zumindest mein Wissensstand
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Tränengasspray führen
So ist es!
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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- haunclesam
- .50 BMG
- Beiträge: 1554
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- Wohnort: Wien
Re: Tränengasspray führen
Mein Infostand:
CS wird oftmals eher zur crowd control und eben in Mengen eingesetzt; gegen einen gezielten Angreifer, gehen wir mal von einem agressiven Hund aus (bei uns werden Pfeffersprays als Tierabwehrspray bezeichnet) ist eine gerichtete Reizstofflösung viel effizienter als etwas gasförmiges; d.h. man sprüht dem Aggressor ins Gesicht und er hat erstmal genug mit sich selbst zu tun ...
Wird da bei uns auch nicht nach Größe/Klingenlänge oder so unterschieden?
CS wird oftmals eher zur crowd control und eben in Mengen eingesetzt; gegen einen gezielten Angreifer, gehen wir mal von einem agressiven Hund aus (bei uns werden Pfeffersprays als Tierabwehrspray bezeichnet) ist eine gerichtete Reizstofflösung viel effizienter als etwas gasförmiges; d.h. man sprüht dem Aggressor ins Gesicht und er hat erstmal genug mit sich selbst zu tun ...
BigBen hat geschrieben:Da geht es aber nicht um normale Springmesser, sondern um Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Wenn ein Messer ausschaut wie ein Messer, dann ist es in AT erlaubt und darf geführt werden...unabhängig vom Öffnungsmechanismus. So zumindest mein Wissensstand
Wird da bei uns auch nicht nach Größe/Klingenlänge oder so unterschieden?
Re: Tränengasspray führen
BigBen hat geschrieben:Da geht es aber nicht um normale Springmesser, sondern um Waffen die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Wenn ein Messer ausschaut wie ein Messer, dann ist es in AT erlaubt und darf geführt werden...unabhängig vom Öffnungsmechanismus. So zumindest mein Wissensstand
Wird da bei uns auch nicht nach Größe/Klingenlänge oder so unterschieden?[/quote]
Nein
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