therion hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
eine solche auslegung kenn ich nicht
in den mir bekannten quellen ist immer vom gegenteil die rede
Die Auslegung erfolgt meist anhand von Erfahrungssätzen, vom Worst Case Szenario muss man gerade eben nicht ausgehen, da diese sonst unüberwindbare Hürden bedeuten würden. Wer sich rechtmäßig in meiner Wohnstätte befindet, wird regelmäßig nicht rechtswidrig Sachen entwenden. .....
hi
ohne konkretes beispiel oder eine konkretes OGH verfahren aus dem RIS kann ich dir ned folgen
das erwerben eines 30,- teiles in jedem beliebigen bau- oder werkzeugmarkt und desssen verschraubung an einem kastenboden oder einer wand kannst sicher niemandem als "unüberwindbare hürde" darstellen
und die klassiker wie:
wasserschaden in deiner wohnung, die ganze suppe kommt beim nachbarn unter dir durch die decke, du bist an deiner arbeitsstelle und die polizei laesst von der feuerwehr die tuere oeffnen oder eben so sachen wie
"kaminbrand" und der rauchfangkehrer muss in den wohnungen pruefen ob sich ein brand ausbreitet
oder aufgrund irgendwelcher umstaende wird ein "unfall in wohnung befuerchtet" und die polizei laesst zur nachschau die tuere oeffnen oder
ect ect ect
und bei all diesen faellen rennen in deiner abwesenheit 5 bis 10 leute in deiner wohnung rum
tragen im fall eines wasserrohrbruches werkzeugtaschen und materalkisten rein- und raus
und das alle voellig legal
und nein, die polizei passt dabei ned auf dass niemand was einsteckt
die fahrt wieder weg sobald die feuerwehr des tuerl offen hat...
und vor allem sind das alles keine schicksalhaften ereignisse die nicht vorherzusehen sind
das kommt zb in wien jeden tag a paarmal vor