bei bekannten, zu protokoll gegebenen psychischen problemen ..?Stickhead hat geschrieben:.. Du hättest ihr die Waffe ja auch jederzeit überlassen können.
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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Anwaltsempfehlung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Anwaltsempfehlung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Anwaltsempfehlung
Die hat er ja so viel ich rausgelesen hab, erst nach dem Gewaltexzess bekanntgegeben.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anwaltsempfehlung
wird man ihm trotzdem vorwerfenStickhead hat geschrieben:Die hat er ja so viel ich rausgelesen hab, erst nach dem Gewaltexzess bekanntgegeben.
ist dann immer eine frage der glaubwuerdigkeit
vor gericht und auf hoher see ....
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- gipflzipfla
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- Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52
Re: Anwaltsempfehlung
Gruß in die Gemeinde
Man liest den Thread und kommt ins Grübeln
:
...schon blöd, wenn sich so ein Vorfall just in dem Moment ereignen würde, wenn man selber grad beim Putzen seiner Waffe(n) ist und sich deshalb die Waffe unbefugt gegen Zugriff von einer sich in der Wohnung befindlichen Vertrauensperson, offen in einem Raum liegend befindet.
Oder es kommt zu einer Eskalation, als man grad in dem Moment die Waffe in den Schrank gestellt hätte und diesen eigentlich verschließen wollte... Nur kam man eben nicht mehr dazu.
@Mariu, ich wünsche Dir viel Glück!
Man liest den Thread und kommt ins Grübeln

...schon blöd, wenn sich so ein Vorfall just in dem Moment ereignen würde, wenn man selber grad beim Putzen seiner Waffe(n) ist und sich deshalb die Waffe unbefugt gegen Zugriff von einer sich in der Wohnung befindlichen Vertrauensperson, offen in einem Raum liegend befindet.
Oder es kommt zu einer Eskalation, als man grad in dem Moment die Waffe in den Schrank gestellt hätte und diesen eigentlich verschließen wollte... Nur kam man eben nicht mehr dazu.
@Mariu, ich wünsche Dir viel Glück!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....

Re: Anwaltsempfehlung
Klingt für mich wie eine Borderlinerin....dazu der Rat eines Psychologen der mit Borderlinern zu tun hat...."Wenn Ihnen ein Borderliner gegenübersteht, dann drehen sie sich um und laufen Sie so schnell Sie können...!"
Re: AW: Anwaltsempfehlung
Ein Experte, der nach einem Absatz eine Diagnose stellen kann?Jsmith hat geschrieben:Klingt für mich wie eine Borderlinerin....dazu der Rat eines Psychologen der mit Borderlinern zu tun hat...."Wenn Ihnen ein Borderliner gegenübersteht, dann drehen sie sich um und laufen Sie so schnell Sie können...!"
Wow
Grüße
Sandman
Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)
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Re: Anwaltsempfehlung
Borderliner.....wieder eine super Umschreibung für wen dem`s "de kettn auskaut hod" "s radl rennad worn is" oder "da ream a zandl drüber ghuft is"


.
Re: Anwaltsempfehlung
@mariu:
Hat die Polizei eigentlich auch gegen deine (Ex-)Freundin ein vorläufiges Waffenverbot verhängt ?
Wenn nicht, sieht die Behörde sie ja (weiterhin) als berechtigt zum Besitz von Schusswaffen der Kat. C & D.
Damit läuft der Vorwurf der "Überlassung an Unbefugte" auf jeden Fall ins Leere.
Ich würde jetzt einmal auf jeden Fall einmal abwarten, ein vorläufiges Waffenverbot gilt für max. 4 Wochen.
In dieser Zeit muss sowieso erst geprüft werden, ob ein Waffenverbot nach §12 WaffG verhängt wird.
Und gegen diesen Bescheid sind dann Rechtsmittel zulässig -> Anwalt.
Ausserdem ist das Gewehr momentan bei der Behörde gut aufgehoben, deine Freundin kann jetzt nicht behaupten, Du hättest ihr mit Waffengewalt gedroht...
Hat die Polizei eigentlich auch gegen deine (Ex-)Freundin ein vorläufiges Waffenverbot verhängt ?
Wenn nicht, sieht die Behörde sie ja (weiterhin) als berechtigt zum Besitz von Schusswaffen der Kat. C & D.
Damit läuft der Vorwurf der "Überlassung an Unbefugte" auf jeden Fall ins Leere.
Ich würde jetzt einmal auf jeden Fall einmal abwarten, ein vorläufiges Waffenverbot gilt für max. 4 Wochen.
In dieser Zeit muss sowieso erst geprüft werden, ob ein Waffenverbot nach §12 WaffG verhängt wird.
Und gegen diesen Bescheid sind dann Rechtsmittel zulässig -> Anwalt.
Ausserdem ist das Gewehr momentan bei der Behörde gut aufgehoben, deine Freundin kann jetzt nicht behaupten, Du hättest ihr mit Waffengewalt gedroht...
Re: Anwaltsempfehlung
Ja, aber eine Stellungnahme im Vorfeld kann einen Bescheid auch verhindern. Drum lieber schnell handeln!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anwaltsempfehlung
Erinnert mich fatal an meine Scheidung vor langer Zeit.
Damals wurde meine Ex auch aggressiv und hat mir ein volles Glas ins Gesicht geworfen, vermutlich, um mich dazu zu provozieren, ihre eine "aufzulegen" und um mich dann als ehelichen Gewalttäter fertig zu machen.
Mein Juristenfreund, der sie auch kannte, hat mich vorgewarnt, dass sie sowas versuchen könnte und wir haben damals die Schlüsssel des Safes ausserhäuslich gesichert.
Was sie aber nicht wusste. Hätte sie mich fälschlich vor der Polizei einer Drohung mit einer Schusswaffe beschuldigt, hätte mein Anwalt ihr juristisch die Haut abgezogen.
Macht euch alle klar, eine Trennung oder Scheidung von irgend einer bleedn V@tzn kann euch alle in grössere Schwierigkeiten bringen, die Polizei und RichterINNEN glauben zu gerne den armen, misshandelten, bedrohten Edelfrauen.
Damals wurde meine Ex auch aggressiv und hat mir ein volles Glas ins Gesicht geworfen, vermutlich, um mich dazu zu provozieren, ihre eine "aufzulegen" und um mich dann als ehelichen Gewalttäter fertig zu machen.
Mein Juristenfreund, der sie auch kannte, hat mich vorgewarnt, dass sie sowas versuchen könnte und wir haben damals die Schlüsssel des Safes ausserhäuslich gesichert.
Was sie aber nicht wusste. Hätte sie mich fälschlich vor der Polizei einer Drohung mit einer Schusswaffe beschuldigt, hätte mein Anwalt ihr juristisch die Haut abgezogen.
Macht euch alle klar, eine Trennung oder Scheidung von irgend einer bleedn V@tzn kann euch alle in grössere Schwierigkeiten bringen, die Polizei und RichterINNEN glauben zu gerne den armen, misshandelten, bedrohten Edelfrauen.
Re: Anwaltsempfehlung
Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.
Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.
Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen
Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.
Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.
Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen

Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.
Re: Anwaltsempfehlung
mariu hat geschrieben:Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.
Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.
Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen
Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.


Überlass alles, absolut alles einem versierten Anwalt und meide JEDEN Kontakt zu ihr.
Am besten für den Rest deines Lebens.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 194
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 17:14
Re: Anwaltsempfehlung
wenn es denn unbedingt sein muß, mit ihr kontakt aufzunehmen, schick deinen anwalt vor, der soll das schriftlich mit ihr klären!!!!
und wenn es da noch persönliche habseligkeiten geben sollte, die kannst dir ja unter polizeibedeckung abholen;du hast uniformierte zeugen, sie ist sich sicher, dass ihr nix passiert, und wenn sie dabei austickt, zwei uniformierte exekutivbeamte beim verfahren als zeugen -freie beweiswürdigung hin oder her- die anklage löst sich in schall und rauch auf. und wenn der anwalt was taugt, wird er sie ohnehin juristisch gerben.
und sollte aufgrund der falschen beschuldigung ein verhängtes waffenverbot aufrecht bleiben, mach gleich regressansprüche geltend, und zwar:
dein anwalt soll ihr mitteilen, dass die anfallenden kosten für ein verfahren das zur aufhebung des waffenverbotes führen soll (vor gericht und auf hoher see ist mann in gottes hand), - meiner bescheidenen meinung nach- in unmittelbarem causalen zusammenhang mit ihrer aussage steht, und daher zu ihren lasten geht. soweit dies nicht ohnehin im zuge eines verfahrens geklärt wird.
und wenn es da noch persönliche habseligkeiten geben sollte, die kannst dir ja unter polizeibedeckung abholen;du hast uniformierte zeugen, sie ist sich sicher, dass ihr nix passiert, und wenn sie dabei austickt, zwei uniformierte exekutivbeamte beim verfahren als zeugen -freie beweiswürdigung hin oder her- die anklage löst sich in schall und rauch auf. und wenn der anwalt was taugt, wird er sie ohnehin juristisch gerben.
und sollte aufgrund der falschen beschuldigung ein verhängtes waffenverbot aufrecht bleiben, mach gleich regressansprüche geltend, und zwar:
dein anwalt soll ihr mitteilen, dass die anfallenden kosten für ein verfahren das zur aufhebung des waffenverbotes führen soll (vor gericht und auf hoher see ist mann in gottes hand), - meiner bescheidenen meinung nach- in unmittelbarem causalen zusammenhang mit ihrer aussage steht, und daher zu ihren lasten geht. soweit dies nicht ohnehin im zuge eines verfahrens geklärt wird.
Re: Anwaltsempfehlung
+1Varminter hat geschrieben:mariu hat geschrieben:Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.
Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.
Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen
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TU DA NICHT
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Am besten für den Rest deines Lebens.
Magnum mag man eben! 
