deshalb empfehle ich auch beim KatC/D verkauf wenigstens einen formlosen Kaufvertrag zu machen, mit Datum. Dann hast du was bei deinen Unterlagen ab wann die gun nicht mehr bei dir wargewo hat geschrieben:hipointi2009 hat geschrieben:ok dann sind wir genau bei dem Punkt, wenn ich eine C verkaufe, der Käufer nicht meldet, mich bei der Kontrolle jemand danach fragen wird
selbst wenn es sein sollte (was ich ned annehme)
dann sagst eben dass du sie verkauft hast...
basta
+
"interessanter" ist die version dass - eventuell erst nach jahren - eine ehemals auf dich registrierte waffe mal bei einem kapitalverbrechen benutz und dort zurueckgelassen wird
wenn die zwischenzeitlich niemand anderer gemeldet hat kanns spannend werden ....
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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Registrierung beim Kauf?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- haunclesam
- .50 BMG
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Registrierung beim Kauf?
Re: Registrierung beim Kauf?
sorry, ich muß jetzt nachfragen:
ist mein wissensstand bez verkauf einer kat c oder d waffe richtig?
1. ich verstosse nicht gegen irgendwelche gesetze wenn ich keinen schriftlichen vertrag abschließe.
2. ich bin nicht verpflichtet den VERkauf irgendwo zu melden - es besteht lediglich die pflicht des käufers dies innerhalb von 6 wochen zu erledigen.
daraus folgt der nächste punkt:
- macht er dies nicht, erwächst dem verkäufer irgend ein nachteil? vor allem wenn kein schriftlicher vertrag vorliegt?
die oben geschriebenen zeilen haben teilweise einen "statement" chrakter sind aber fragend gemeint.
bedanke mich
thor
ist mein wissensstand bez verkauf einer kat c oder d waffe richtig?
1. ich verstosse nicht gegen irgendwelche gesetze wenn ich keinen schriftlichen vertrag abschließe.
2. ich bin nicht verpflichtet den VERkauf irgendwo zu melden - es besteht lediglich die pflicht des käufers dies innerhalb von 6 wochen zu erledigen.
daraus folgt der nächste punkt:
- macht er dies nicht, erwächst dem verkäufer irgend ein nachteil? vor allem wenn kein schriftlicher vertrag vorliegt?
die oben geschriebenen zeilen haben teilweise einen "statement" chrakter sind aber fragend gemeint.
bedanke mich
thor
Zuletzt geändert von Thor am Mo 18. Mär 2013, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Registrierung beim Kauf?
woolf hat geschrieben:1) richtig
Unter anderem aus diesem Grund finde ich einen Kaufvertrag beim C (und jetzt auch D-Waffen) ganz praktisch. Warum sich manche so vehement dagegen sträuben verstehe ich nicht.
aber den Wisch mußt du dann bis an dein Lebensende aufbewahren,weil sonst ist das dann sinnlos ! wenn ich daran denke,wieviel Papierln und Sachen nach meiner Scheidung verloren gegangen sind

"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist.
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "
Es ist nur schwer für die anderen.
......genauso ist es, wenn du blöd bist "

Re: Registrierung beim Kauf?
ich danke euch etwas verspätet für die schnelle antwort!
mfg
Thor
mfg
Thor
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