In Österreich? Unbedingt!Irwin J. Finster hat geschrieben:Ist es fahrlässig wenn ich mich auf die Auskunft einer Behörde verlasse?
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Molot Vepr AT
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Re: Molot Vepr AT
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- Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT
LOL, schon, aber ob es dir gerichtlich als fahrlässig angelastet werden kann wenn Du Dich auf die Auskunft einer Behörde verlässt die für die Ausstellung von Waffenrechtlichen Dokumenten verantwortlich ist?
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Molot Vepr AT
Bei der Kompetenz mancher Behörden ist es sicher grob fahrlässig, sich darauf zu verlassen 
Ich würde jedenfalls dringen abraten, mit dem Feuer zu spielen. Bringt nichts als Scherereien.

Ich würde jedenfalls dringen abraten, mit dem Feuer zu spielen. Bringt nichts als Scherereien.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
- Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT
Das ist schon klar, jedoch denke ich mal das man davon ausgehen kann das ein Bürger der sich von einer zuständigen Behörde eine Auskunft holt (er muss ja annehmen das diese kompetent ist) nicht fahrlässig handelt.Stickhead hat geschrieben:Bei der Kompetenz mancher Behörden
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Re: Molot Vepr AT
Das sehe ich auch so. Wenn mir meine Waffenbehörde vorher schriftlich bestätigt dass ich das Teil kaufen darf, ist das nicht fahrlässig.Irwin J. Finster hat geschrieben:Das ist schon klar, jedoch denke ich mal das man davon ausgehen kann das ein Bürger der sich von einer zuständigen Behörde eine Auskunft holt (er muss ja annehmen das diese kompetent ist) nicht fahrlässig handelt.Stickhead hat geschrieben:Bei der Kompetenz mancher Behörden
- Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT
Ja, ob sie dir natürlich später mal wider abgenommen wird steht wohl auf einem anderen Blatt, aber sich wegen Fahrlässigkeit strafbar machen wenn man eine BEHÖRDENauskunft einholt, das kann ich einfach nicht glauben.....
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Re: Molot Vepr AT
Nur ist die Behörde die dir ein normales waffenrechtliches Dokument wie eine WBK oder einen WP ausstellt nicht für die Einstufung von Waffen zuständig. Die können dir auch eine Importbewilligung für eine semi-auto AK ausstellen, du holst das Ding ins Land, es wird als B-Waffe registriert...bis der Falsche dich damit am Schiessstand oder den Eintrag im Register sieht, dann bist du trotzdem wegen Besitz von Kriegsmaterial dran.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Molot Vepr AT
yoda hat geschrieben:Das sehe ich auch so. Wenn mir meine Waffenbehörde vorher schriftlich bestätigt dass ich das Teil kaufen darf, ist das nicht fahrlässig.Irwin J. Finster hat geschrieben:Das ist schon klar, jedoch denke ich mal das man davon ausgehen kann das ein Bürger der sich von einer zuständigen Behörde eine Auskunft holt (er muss ja annehmen das diese kompetent ist) nicht fahrlässig handelt.Stickhead hat geschrieben:Bei der Kompetenz mancher Behörden
Meister yoda, du müssen noch viel lernen von Sch**ssstaat... sogar mit schriftlichem Wisch von Lokalbehörde sein dein in Waffe investiertes Geld weg, wenn obere dunkle Beamtenkaste aus Büroschlaf aufwacht.

Re: Molot Vepr AT
Wegnehmen werdens es dir dann schon aber ob du da Strafe zahlst ? Soweit ich weis ist eine Behöre in Österreich verpflichtet eine Anfrage an die zuständigen Stellen weiterzuleiten bzw. darauf hinzuweisen, dass sie nicht zuständig sind, also wenn dir die Waffenbehörde bestätigt Waffe ist OK und erlaubt und nacher wirds dir weggenommen weil Kriegsmaterial ist die Behörde schuld.
Vielleicht sollten wir alle vor jedem Waffenkauf (selbst Kat.C) ein Mail ans BMLVS schicken, nur um sicherzugehen, die freuen sich sicher wenns ein paar Mails kriegen.
Vielleicht sollten wir alle vor jedem Waffenkauf (selbst Kat.C) ein Mail ans BMLVS schicken, nur um sicherzugehen, die freuen sich sicher wenns ein paar Mails kriegen.
Zuletzt geändert von yoda am Di 19. Mär 2013, 10:53, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Molot Vepr AT
BigBen hat geschrieben:Nur ist die Behörde die dir ein normales waffenrechtliches Dokument wie eine WBK oder einen WP ausstellt nicht für die Einstufung von Waffen zuständig. Die können dir auch eine Importbewilligung für eine semi-auto AK ausstellen, du holst das Ding ins Land, es wird als B-Waffe registriert...bis der Falsche dich damit am Schiessstand oder den Eintrag im Register sieht, dann bist du trotzdem wegen Besitz von Kriegsmaterial dran.
+ 1
So ist es leider. Man darf den unteren Waffenbehörden in diesen Dingen nicht im Geringsten trauen.
Wenn man weiss, welche uninformierten Tussis

- Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT
Das es Dir weggenommen wird glaube ich sofort, aber das man zu einer Strafe verurteilt würde wegen Fahrlässigkeit bei einer amtlichen Bestätigung?
Ob das Amt nun fähig ist oder nicht, als Laie muss ich annehmen das das Amt das die Bestätigung ausstellt kompetent ist und handle daher nicht fahrlässig.

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Re: Molot Vepr AT
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...man kann ja vorbringen dass du als Käufer der Waffe mehr über den rechtlichen Status des Dings wissen musst als die armen Beamten die nur den Zettel abstemplen...Irwin J. Finster hat geschrieben:Das es Dir weggenommen wird glaube ich sofort, aber das man zu einer Strafe verurteilt würde wegen Fahrlässigkeit bei einer amtlichen Bestätigung?![]()
Ob das Amt nun fähig ist oder nicht, als Laie muss ich annehmen das das Amt das die Bestätigung ausstellt kompetent ist und handle daher nicht fahrlässig.
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Re: Molot Vepr AT
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
"§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen."
"§ 6. (1) Die Behörde hat ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen; langen bei ihr Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig ist, so hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen."
- Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT
Woher sollst Du das als Laie wissen? Wenn Du Dich an eine Behörde wendest die in diesem Thema bewandert ist, und von denen eine Auskunft erhältst, musst Du doch annehmen das diese korrekt ist. Sollte die Behörde nicht kompetent seine diese Auskunft zu erteilen müsste sie Dich an eine Behörde verweisen die kompetent ist.BigBen hat geschrieben:dass du als Käufer der Waffe mehr über den rechtlichen Status des Dings wissen musst als die armen Beamten die nur den Zettel abstemplen...
Ich Bestreite ja nicht das das Böse ausgehen kann, aber mit was will man einem bei Einholung einer Behördenauskunft Fahrlässigkeit vorwerfen?
Edit: Yoda, danke, genau so meine ich das!
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Re: Molot Vepr AT
das sehe ich genau so (ist wohl das ost-west-gefälle).Irwin J. Finster hat geschrieben:Das es Dir weggenommen wird glaube ich sofort, aber das man zu einer Strafe verurteilt würde wegen Fahrlässigkeit bei einer amtlichen Bestätigung?![]()
Ob das Amt nun fähig ist oder nicht, als Laie muss ich annehmen das das Amt das die Bestätigung ausstellt kompetent ist und handle daher nicht fahrlässig.
man sagt ja, unwissenheit schützt vor strafe nicht, aber bleibt doch mal am boden. wenn ich bei meiner behörde anfrage ob das eine KAT. B ist und die versichern mir dass es so ist, dann gehe ich auch davon aus.
am besten wir kaufen sie und warten ab was passiert

wenn unrecht zu recht wird wird widerstand zur pflicht!
dem land tirol die treue!
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