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Molot Vepr AT

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Irwin J. Finster
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 19. Mär 2013, 11:09

sniffer hat geschrieben:am besten wir kaufen sie und warten ab was passiert :lol:
LOL, werden wir natürlich nicht tun, wo wir ja genau wissen das das Teil nicht gesetzeskonform ist. Wenn aber Otto-Normalbürger sich bei einer Behörde erkundigt, und von dieser einen positiven Bescheid erhält kann man wohl davon ausgehen das er NICHT fahrlässig gehandelt hat.
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Stickhead » Di 19. Mär 2013, 11:12

@Irwin einen "positiven Bescheid" bekommt man nur von der Oberbehörde. Manche Leute glauben auch, dass ein Bescheid jegliche Art von Auskunft ist... ist aber nicht so. Auf einem Bescheid steht auch immer ausdrücklich "Bescheid", Behörde, Spruch,... drauf. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid#.C3.96sterreich" onclick="window.open(this.href);return false; )

Wir können hier diskutieren und i-Tupferl-reiten (das ist das hier), bis wir schwarz werden.

Fakt ist: Du bist hundertprozentig der Gschissene, wenn du sowas in deinem Bestand hast.

Daraus resultierende Konsequenzen würde ich nie in Kauf nehmen müssen wollen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von yoda » Di 19. Mär 2013, 11:24

Du brauchst keinen Bescheid, wenn die dir das OK geben in irgendeiner schriftlichen Form sind sie schuld, die müssen dich auch wenn du nur eine Auskunft möchtest an die zuständigen Stellen weiterleiten. Lies §6 Verwaltungsverfahrengesetz nochmal, da steht ANBRINGEN und das is lt. §13 jegliche Korrespondenz mit der Behörde, sogar telefonisch.

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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Stickhead » Di 19. Mär 2013, 11:34

Den §6 kannst dann in deine Berufung gegen die Entziehung der WBK reinschreiben :)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von gewo » Di 19. Mär 2013, 11:47

hi

so dinge kommen regelmaessig vor

irgendein unbedarfter sachbearbeiter der womoeglich im vormonat noch hundstruemmerl-strafmandate ausgeschrieben hat stempelt das importpapierl ab

er hat keine ahnung was da draufsteht
wenn er sorgfaeltig ist leitet er den kram an die III/3 weiter zur stellungnahme bevor er zustimmt
meistens tut er es aber nicht

denn mit der WBK hat deren inhaber das recht zum import ja schon erhalten
die "vorherige einwilligung" zum import die man bei der BH bekommt ist keine genehmigung oder kein bescheid im rechtlichen sinn sondern nur eine art von meldebestaetigung und wird vor allem im AUSLAND fuer die behoerde des verkaeufers der waffe benoetigt

ob die behoerde auch an dieser stelle schon verpflichtet waere den inhalt zu pruefen?
keine ahnung
ich bin kein jurist

tatsache ist: sie tut es vielfach nicht
und wer ein bisserl rumfragt erfaehrt auch leicht welche behoerden das sind die einfach so ausstellen, egal was da draufsteht
da gibts welche in den westlichen bundeslaendern, welche im suedosten und welche im niederoesterreichischen zentralraum

der weg um bei unklarer gesetzeslage eine einstufung zu erlangen ist bekannt
die geht zwar auch ueber die jeweilige BH (die leitet dann weiter) aber eben nicht in form desd "vorherige einwilligung" zettels sondern in form einer anfrage zur einstufung

die importe fliegen dann aber spaeter meistens auf
oft im zug eines verkaufes

kenne einen fall der ist grad mal acht wochen her
auch KM

waffe wird von der BH eingezogen und ans BMI geschickt
amtssachverstandiger prueft
waffe wird als KM eingestuft und nicht mehr ausgefolgt
der arglose kaeufer der waffe kommt nomal mit einer geldstrafe davon, waffenrechtlich tut man ihm meistens nix
der die waffe urspruenglich mal importiert hat (egal wie lange das her ist) verliert seine waffenrechtlichen dokumente und zahlt auch noch geldstrafe
weiters wird der kaeufer sein geld am zivilrechtsweg vom verkaeufer zurueckverlangen

keine ahnung ob das IMMER so ablaeuft
aber in den faellen die ich persoenlich aus ersten hand kenne war es bisher immer so
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von yoda » Di 19. Mär 2013, 12:43

Bei dem Importformular muss man die Kategorie selber ausfüllen, wenn man da Kat.B hinschreibt ohne vorher abzuklären ob es sich wirklich um Kat. B handelt ist man selber schuld.

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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von rhodium » Do 21. Mär 2013, 09:18

Es fängt schon mal damit an, daß den meisten österreichischen Besitzern eines Waffendokumentes nur schwer zu vermitteln ist, daß es Waffen gibt die im ach so strengen Deutschland erwerbbar und bei uns aber verboten sind.

--> eigentlich glaubt doch 90% der WBK Besitzer er kann bei Oberlandarms, Frankonia und Co einkaufen wie er will ....

--> gab ja auch nie eine entsprechende Aufklärung diesbezüglich ...

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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von gewo » Do 21. Mär 2013, 09:21

rhodium hat geschrieben: --> gab ja auch nie eine entsprechende Aufklärung diesbezüglich ...
hi

wessen aufgabe waer das denn?
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Incite » Do 21. Mär 2013, 19:36

gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben: --> gab ja auch nie eine entsprechende Aufklärung diesbezüglich ...
hi

wessen aufgabe waer das denn?
na vom Fachhandel! natürlich gratis, dazu gibts Kaffee, Kuchen und ein nettes Plauscherl :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von gewo » Do 21. Mär 2013, 19:48

Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben: --> gab ja auch nie eine entsprechende Aufklärung diesbezüglich ...
wessen aufgabe waer das denn?
na vom Fachhandel! natürlich gratis, dazu gibts Kaffee, Kuchen und ein nettes Plauscherl :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
hi

kaffee geht immer
kuchen geht ned,dazu brauechte ich zumindestens die "kleine" gastgewerbelizenz

aber:
wie soll dir der "fachhandel" denn aus auskunft geben wennst die knarre selber ueber die BH importierst?
;-)
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Incite » Fr 22. Mär 2013, 07:58

gewo hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben: --> gab ja auch nie eine entsprechende Aufklärung diesbezüglich ...
wessen aufgabe waer das denn?
na vom Fachhandel! natürlich gratis, dazu gibts Kaffee, Kuchen und ein nettes Plauscherl :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
hi

kaffee geht immer
kuchen geht ned,dazu brauechte ich zumindestens die "kleine" gastgewerbelizenz

aber:
wie soll dir der "fachhandel" denn aus auskunft geben wennst die knarre selber ueber die BH importierst?
;-)
das ist natürlich eine gute Frage, ich habe mir aber eine Antwort überlegt.

z.B. beim Waffenführerschein wird im Anschluss eben dies ausführlichst erläutert (und ein bemühter Verkäufer/Händler wird sich auch um eine Gastbewerbelizenz bemühen) :greetings-clappingyellow: :twisted: :mrgreen:
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Stickhead » Fr 22. Mär 2013, 09:04

Am einfachsten wäre es, wenn es, wie auch in anderen Staaten eine behördliche (BMI) Liste mit zugelassenen Halbautomaten gäbe. Dann wären alle Zweifel beseitigt und keiner muss irgendjemanden aufklären.
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Sidekix » Fr 22. Mär 2013, 09:33

Stickhead hat geschrieben:Am einfachsten wäre es,
da ham ma scho des Problem
es soll net "einfach" sein! ;)

zumal die Liste ja gelegentlichen Änderungen unterworfen ist...
Es is wie´s is.....

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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Stickhead » Fr 22. Mär 2013, 09:42

Ja eh, das ist es ja.
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Re: Molot Vepr AT

Beitrag von Incite » Fr 22. Mär 2013, 10:27

dann sollens halt ein Register online stellen und auch warten/updates machen - das kann ja nicht so schwer sein :doh:
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