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Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Hallo,
der Titel sagts eh schon, wohin mit der Waffe wenn ich den ganzen Tag
unterwegs bin und am Abend vor dem nach Hause gehen oder auch zwischendurch
ins Fitnesscenter gehe oder in die Sauna meinetwegen auch ins Goldentime oder wohin
auch immer. Wie ist das gereglt, wie verhalte ich mich gesetzestreu? Beim Fitnesscenter
könnt ich die Waffe im Rucksack mitnehmen, bei den anderen Möglichkeiten schauts schon
etwas schlechter aus, gibts Erfahrungen?
Mfg
der Titel sagts eh schon, wohin mit der Waffe wenn ich den ganzen Tag
unterwegs bin und am Abend vor dem nach Hause gehen oder auch zwischendurch
ins Fitnesscenter gehe oder in die Sauna meinetwegen auch ins Goldentime oder wohin
auch immer. Wie ist das gereglt, wie verhalte ich mich gesetzestreu? Beim Fitnesscenter
könnt ich die Waffe im Rucksack mitnehmen, bei den anderen Möglichkeiten schauts schon
etwas schlechter aus, gibts Erfahrungen?
Mfg
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Sofern ich weiß ist der Transport von A nach B über C nicht unbedingt gesetzeskonform.
Auch ungeladen.
Auch ungeladen.
- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Transport gilt nur der direkte Weg von zu Hause zum BüMa oder Schiessstand oder Bewerb. Maximal eine kurze Unterbrechung der Fahrt ist zulässig. Den Tag damit unterwegs sein - negativ. Es gibt hier Leute, die dir das per § und DV auch schriftlich zeigen können. Ausserdem gibts hier zig Beiträge im Forum- suche bemühen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
-
- .50 BMG
- Beiträge: 738
- Registriert: So 9. Mai 2010, 14:57
- Wohnort: Hohenems (V) / Innsbruck (T)
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Wohin willst überhaupt mit der Glock? Kommt aus deiner Fragestellung nicht heraus. Liest sich als ob du einfach nur einen ganzen Tag die Glock spazieren führen willst....
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Hast du nen Waffenpass?
Mit WBK ist das nicht erlaubt was du da vorhast.
LG
Mit WBK ist das nicht erlaubt was du da vorhast.
LG
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
@pointi: also im §7er steht nix von "kurzer unterbrechung..."
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Sorry,ich vergass dazuzuschreiben - mit Waffenpass!
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Für WBK: Es steht nirgends das von A nach B über C nicht zulässig wäre!
Lediglich, dass es zum Zwecke des Transports erlaubt ist. Ich kann sie also sehr wohl von A nach B, B nach C, C nach D, etc. transportieren, egal was ich dort mache. Steht ja nicht das diese Punkte BÜMA, Schiessstand oder so sein müssen.
Angeblich wurde es aber irgendwann mal von irgendwem falsch ausgelegt.
Man will jedenfalls nicht das jemand die Waffe ständig mitträgt um sie eigentlich indirekt doch zu führen, bzw. für manche Situationen dabei zu haben. Dementsprechend wirst du im Falle eine Kontrolle eine Erklärung schuldig sein.
Tatsache ist, dass die Waffe immer im geschlossenen Behältnis zu verbleiben hat, welches unter deiner Aufsicht, bzw. unter der Aufsicht eines Berechtigten steht.
Für WBK und WP:
Wenn du also vor hast, irgendwo hin zu gehen, wo du die Aufsicht oder ordentliche Verwahrung nicht sicherstellen kannst, dann hast du ein nicht lösbares Problem. In diesem Fall entweder Waffe oder Sauna.
Lediglich, dass es zum Zwecke des Transports erlaubt ist. Ich kann sie also sehr wohl von A nach B, B nach C, C nach D, etc. transportieren, egal was ich dort mache. Steht ja nicht das diese Punkte BÜMA, Schiessstand oder so sein müssen.
Angeblich wurde es aber irgendwann mal von irgendwem falsch ausgelegt.
Man will jedenfalls nicht das jemand die Waffe ständig mitträgt um sie eigentlich indirekt doch zu führen, bzw. für manche Situationen dabei zu haben. Dementsprechend wirst du im Falle eine Kontrolle eine Erklärung schuldig sein.
Tatsache ist, dass die Waffe immer im geschlossenen Behältnis zu verbleiben hat, welches unter deiner Aufsicht, bzw. unter der Aufsicht eines Berechtigten steht.
Für WBK und WP:
Wenn du also vor hast, irgendwo hin zu gehen, wo du die Aufsicht oder ordentliche Verwahrung nicht sicherstellen kannst, dann hast du ein nicht lösbares Problem. In diesem Fall entweder Waffe oder Sauna.
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Wenn du eine Dienstzeitliche
Beschränkung am WP hast ,gilt das gleich wie bei einer WBK.
Sprich: auserhalb der genehmigten WP Zeit kannst nicht damit spazieren gehn

Sprich: auserhalb der genehmigten WP Zeit kannst nicht damit spazieren gehn

Zuletzt geändert von oe6odd am Mi 27. Mär 2013, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Ins Goldentime mit der Glock - das find ich super!
.... he Mädl wo's hast do Aufpreis....


.... he Mädl wo's hast do Aufpreis....


Gruß
gertbley
gertbley
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Okay, also entweder oder, ausser im Goldentime - da kommt die ganz private Glock mit 

Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Rogare hat geschrieben:Okay, also entweder oder, ausser im Goldentime - da kommt die ganz private Glock mit
Aber brav auf den Kugelfang achten!!!


Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
oe6odd hat geschrieben:Wenn du eine DienstzeitlicheBeschränkung am WP hast ,gilt das gleich wie bei einer WBK.
Sprich: auserhalb der genehmigten WP Zeit kannst nicht damit spazieren gehn
Es gibt keine gesetzeskonforme "WP Zeit". Zeitliche und örtliche Einschränkungen sind unzulässig. Das steht hier schon 1000 mal im Forum.
Ausserdem zum Thema Transport: search.php?st=0&sk=t&sd=d&sr=topics&keywords=transport&fid%5B%5D=20&start=25

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Naja die Einschränkung gilt aber trotzdem wenn sie nicht rechtzeitig beeinsprucht wurde, oder?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Gnazen Tag unterwegs/Wohin mit der Glock
Kann etwas gelten, was rechtswidrig ist?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

