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Kat B unbeaufsichtigt lagern
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat B unbeaufsichtigt lagern
hallo
bei uns am schiesstand darf man seit neuesten in der Kantine keine waffenkoffer mehr bei sich haben, wurde anscheinend zuviel herumhantiert.
die koffer, taschen, müssen jetzt in einem eigens dafür angefertigten regal abgelegt werden, sind öffentlich zugängig und mehr oder weniger unbeaufsichtigt, aber der raum ist kameraüberwacht, wenn viel los ist kannst jederzeit einen koffer nehmen und gehen und keinem wird's gleich auffallen, sind schon leute irrtümlich mit einem faschen koffer gegangen weils viele obi alu koffer gibt.
ok is eine regel, muss mann einhalten, aber wie siehts rechtlich aus?
wer haftet wenn mir was gestohlen wird, mit den gestohlenen puffn wer umgeschossen wird?
wie wird das auf anderen schiesständen gehandhabt?
einerseits darf ich meine waffen nicht unbeausichtigt lassen, andererseits kann ich sie nicht beaufsichtigen
grüsse
bei uns am schiesstand darf man seit neuesten in der Kantine keine waffenkoffer mehr bei sich haben, wurde anscheinend zuviel herumhantiert.
die koffer, taschen, müssen jetzt in einem eigens dafür angefertigten regal abgelegt werden, sind öffentlich zugängig und mehr oder weniger unbeaufsichtigt, aber der raum ist kameraüberwacht, wenn viel los ist kannst jederzeit einen koffer nehmen und gehen und keinem wird's gleich auffallen, sind schon leute irrtümlich mit einem faschen koffer gegangen weils viele obi alu koffer gibt.
ok is eine regel, muss mann einhalten, aber wie siehts rechtlich aus?
wer haftet wenn mir was gestohlen wird, mit den gestohlenen puffn wer umgeschossen wird?
wie wird das auf anderen schiesständen gehandhabt?
einerseits darf ich meine waffen nicht unbeausichtigt lassen, andererseits kann ich sie nicht beaufsichtigen
grüsse
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Da macht sich's der Schießstand aber sehr einfach...! Das müssen sie anders lösen...wenn die Waffe weg ist, hat nur EINER ein grobes Problem: nämlich DU! Also Vorsicht, rechtlich bist DU für die Verwahrung verantwortlich!
lg
lg
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Im Prinzip darfst Du ja mit dieser Lösung, nach Besuch des Standes mit Kat B Waffen, gar nicht mehr in die Kantine. Im Auto drafst du die Waffen nicht lassen, mitnehmen auch nicht, unbeaufsichtigt lassen auch nicht.
Ich würde den Betreiber der Kantine darauf hinweisen, dass er dadurch, lege artis, einen Teil seiner Gäste (=Geschäft) verliert. Wenn das nichts hilft, dann würde ich meine Schützenkollegen darauf hinweisen, dass sie ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen mit dieser Regelung, da ja die Waffe nicht einmal abhanden kommen muss, sondern es schon reicht, dass sie unbeaufsichtigt ist.
Warum in aller Welt funktioniert es nicht so, wie auf anderen Ständen? Koffer am Tisch, aber er bleibt zwingend geschlossen, man muss ja nicht dauernd daran herum fingern.
Grüße
Sandman
Ich würde den Betreiber der Kantine darauf hinweisen, dass er dadurch, lege artis, einen Teil seiner Gäste (=Geschäft) verliert. Wenn das nichts hilft, dann würde ich meine Schützenkollegen darauf hinweisen, dass sie ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen mit dieser Regelung, da ja die Waffe nicht einmal abhanden kommen muss, sondern es schon reicht, dass sie unbeaufsichtigt ist.
Warum in aller Welt funktioniert es nicht so, wie auf anderen Ständen? Koffer am Tisch, aber er bleibt zwingend geschlossen, man muss ja nicht dauernd daran herum fingern.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
hisandman hat geschrieben: Warum in aller Welt funktioniert es nicht so, wie auf anderen Ständen? Koffer am Tisch, aber er bleibt zwingend geschlossen, man muss ja nicht dauernd daran herum fingern.
dass das hantieren mit waffen in der schiesstandkantine ned erlaubt ist ist nicht unueblich
dass heisst die dinger werden in der tasche mitgenommen muessen in der tasche oder im koffer bleiben
die skizzierte loesung mit einem aufbewahrungsraum erscheint mir absurd
was macht jemand mit waffenpass der die knarre normal geholster hat
legt der - mangels koffer - die waffe dort einfach irgendwo in die ecke?
absurde regelung
hat sich vermutlich wer ueberlegt der die waffenrechtlichen vorschriften ned kennt
wenn unter diesen umstaenden eine waffe wegkommt kostet das den besitzer der waffe mit hoher sicherheit die WBK bzw den WP
man sollte solche kantinen als waffenbesitzer meiden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
@gewo: Genau das habe ich ja geschrieben......
Grüße
Sandman
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Sandman
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Hi!
In meiner noch kurzen Laufbahn ist mir schon einiges untergekommen.
@gogomobue, welcher Schiessstand ist den das, nicht das ich dort zufällig hinkomme?
mfg Andi
Finde ich auch richtig so, ich bin auch nicht neugierig drauf das auf einen jeden Eck einer mit einer Waffe vor meinen Kaffeehäferl herrum fuchtelt.gewo hat geschrieben:....dass das hantieren mit waffen in der schiesstandkantine ned erlaubt ist ist nicht unueblich
...
In meiner noch kurzen Laufbahn ist mir schon einiges untergekommen.
@gogomobue, welcher Schiessstand ist den das, nicht das ich dort zufällig hinkomme?
mfg Andi
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
was macht jemand mit waffenpass der die knarre normal geholster hat
legt der - mangels koffer - die waffe dort einfach irgendwo in die ecke?
es herrscht auch trageverbot für wp besitzer
findet man irgendwo im waffengesetz was zu dem Thema?
dann hätt ich was in der Hand
grüsse
legt der - mangels koffer - die waffe dort einfach irgendwo in die ecke?
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findet man irgendwo im waffengesetz was zu dem Thema?
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Kenne das von wo anders, aber eine stufe milder, da wurde das fuehren in der kantine untersagt, was frueher erlaubt war, aber natuerlich darf man die waffe in einem behaeltnis bei sich haben. Waere ja sonst bloed. Wuerde da mal ein wortchen mit dem betreiber reden.
darf man wissen wo das ist?
darf man wissen wo das ist?

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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Welcher Stand ist den das?gogomobue hat geschrieben:..es herrscht auch trageverbot für wp besitzer
...
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Neusiedl oder frauenkirchen? Klingt eher nach dem ersteren..
Mit Tapatalk gesendet.
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" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
In Neusiedl liegen die Waffen draussen vorm Lokal auf den Heurigengarnituren.
Aber das schon immer seit ich mich erinnern kann.
Weil geschrieben wurde seit neuestem denke ich Frauenkirchen, war am Wochenende dort da hat mir ein Kollege gesagt ich muss die Waffe jetzt rein aufs Regal legen.
Noch immer besser als in Neusiedl.

Weil geschrieben wurde seit neuestem denke ich Frauenkirchen, war am Wochenende dort da hat mir ein Kollege gesagt ich muss die Waffe jetzt rein aufs Regal legen.
Noch immer besser als in Neusiedl.
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
higogomobue hat geschrieben: findet man irgendwo im waffengesetz was zu dem Thema?
dann hätt ich was in der Hand
an allen ecken und enden
im gesetz selber (sorgfaeltige verwahrung, kein zugriff durch unberechtigte..)
in den verordnungen
in erlaessen
und in an haufen OGH urteilen
das ganze lasst sich ganz schnell abstellen indem wer den zustaendigen sachbearbeiter der waffenbehoerde eine tipp gibt und der kommt auf besuch dort wenn grad a haufen knarren wo quasi unbeaufsichtigt in an zimmer rumliegen
der positive effekt: der wirt wird den unsinn dort sofort abstellen
der negative effekt: alle leut die zu dem zeitpunkt dort ihre waffen unbeaufsichtigt abgelegt haben geben ihre waffendokumente ab ...
wuerde ich daher nicht machen
kann mir evt jemand eine PN schicken welcher stand das wirklich ist?
denn ich habe von beiden genannten staenden immer die ausschreibungen fuer bewerbe hier im geschaft haengen
das wuerde ich - wenn sich das bewahrheitet - dann wegtun, denn ich mochte meine kunden ned auf diese weise in schwierigkeiten kommen lassen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Stimmt, war immer schon so, aber des betrifft FLINTEN, vorm Lokal is ja gleich der TrapstandFreitag hat geschrieben:In Neusiedl liegen die Waffen draussen vorm Lokal auf den Heurigengarnituren.![]()
Aber das schon immer seit ich mich erinnern kann.
da sich dort die Leut mal anmelden und die Flinten entsprechend herrichten,
die meisten kennen sich dort und ham scho ein Auge drauf...

anschliessend lagen die Flinten dann beim Steuerhüttl, auf den Gewehrständern
war zumindest zu meiner Zeit so

Es is wie´s is.....
Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Bzgl. Neusiedl:
Vor rund 11 Jahren hab ich dort mit dem "Wurfscheiben" schießen begonnen.
Man durfte damals noch mit der Flinte in die Kantine, da waren sogar Gewehrständer vorhanden.
Seit wann genau es verboten ist kann ich nicht sagen, ich habe einige Jahre pausiert.
Wie es mit der Faustfeuerwaffe aussieht weiss ich nicht.
Der Pistolen/Revolver-Stand ist ja ca 50m entfernt.
Wenn ein Bewerb(FFW) geschossen wird und man sitzt dann gemütlich beisammen in der Kantine und wartet auf die Siegerehrung habe ich meine Tasche(mit FFW) immer mit. Und bis jetzt hat mich noch keiner darauf angesprochen.
Wie es die anderen machen interessiert mich wenig, ich bin für meine Sachen verantwortlich und werde die Kat-B Waffen sicher nicht im Auto oder in Nebenraum verstauen.
Vor rund 11 Jahren hab ich dort mit dem "Wurfscheiben" schießen begonnen.
Man durfte damals noch mit der Flinte in die Kantine, da waren sogar Gewehrständer vorhanden.
Seit wann genau es verboten ist kann ich nicht sagen, ich habe einige Jahre pausiert.
Wie es mit der Faustfeuerwaffe aussieht weiss ich nicht.
Der Pistolen/Revolver-Stand ist ja ca 50m entfernt.
Wenn ein Bewerb(FFW) geschossen wird und man sitzt dann gemütlich beisammen in der Kantine und wartet auf die Siegerehrung habe ich meine Tasche(mit FFW) immer mit. Und bis jetzt hat mich noch keiner darauf angesprochen.
Wie es die anderen machen interessiert mich wenig, ich bin für meine Sachen verantwortlich und werde die Kat-B Waffen sicher nicht im Auto oder in Nebenraum verstauen.

- haunclesam
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Re: Kat B unbeaufsichtigt lagern
Eigentlich müsste/sollte die Kantine für versperrbare Kastln sorgen; am ehesten ähnlich wie in einem Schwimmbad, oder einem Fitnessstudio, mit 1 oder 2 Euro Münzen als Einsatz quasi für den Schlüssel der halt an nicht verwendeten Kasterln steckt