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Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
hallo zusammen!
Ich bin gerade nach Wien Ottakring gezogen und habe auch hier meinen Hauptwohnsitz angemeldet.
Nun muss ich deshalb zwangsläufig meine Waffenbesitzkarte umschreiben lassen.
Da ich selber im Internet keine brauchbaren Informationen zu dem Thema gefunden habe, möchte ich euch bitten mir folgende Frage zu beantworten:
Wer ist in Wien für solche Dinge zuständig?
Was brauche ich dafür alles?
Und wie viel wird das wieder kosten?
(--> auf der Homepage der Stadt Wien und der der Bundespolizei konnte ich diesbezüglich nur Informationen über die Neubeschaffung ein WBK finden aber auch nicht konkret wo...)
Danke schon mal für die Hilfe!
Ich bin gerade nach Wien Ottakring gezogen und habe auch hier meinen Hauptwohnsitz angemeldet.
Nun muss ich deshalb zwangsläufig meine Waffenbesitzkarte umschreiben lassen.
Da ich selber im Internet keine brauchbaren Informationen zu dem Thema gefunden habe, möchte ich euch bitten mir folgende Frage zu beantworten:
Wer ist in Wien für solche Dinge zuständig?
Was brauche ich dafür alles?
Und wie viel wird das wieder kosten?
(--> auf der Homepage der Stadt Wien und der der Bundespolizei konnte ich diesbezüglich nur Informationen über die Neubeschaffung ein WBK finden aber auch nicht konkret wo...)
Danke schon mal für die Hilfe!
Re: Waffenbesitzkarte
Früher war das so
"§ 26. Der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses hat der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen"
ob das noch immer so ist seit Okt.2012 weiß ich nicht ruf mal hier an
http://www.polizei.gv.at/wien/organigra ... unden.aspx
sind Wochentags bis 15:30 erreichbar
hmm kosten tut es meiner Meinung nichts und brauchen wirst du auch nichts da ZMR
"§ 26. Der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses hat der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen"
ob das noch immer so ist seit Okt.2012 weiß ich nicht ruf mal hier an
http://www.polizei.gv.at/wien/organigra ... unden.aspx
sind Wochentags bis 15:30 erreichbar
hmm kosten tut es meiner Meinung nichts und brauchen wirst du auch nichts da ZMR
Re: Waffenbesitzkarte
Den § 26 WaffG gibt es seit 01.10.2012 nicht mehr. Einen Wohnsitzwechsel muss man daher nicht mehr melden. (Das Zentrale Waffenregister wurde mit dem Zentralen Melderegister verknüpft.)

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Genau! Ich würde aber zur Sicherheit bei der AUSSTELLENDEN Behörde anrufen, nur zur Sicherheit!
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Stickhead hat geschrieben:Den § 26 WaffG gibt es seit 01.10.2012 nicht mehr. Einen Wohnsitzwechsel muss man daher nicht mehr melden. (Das Zentrale Waffenregister wurde mit dem Zentralen Melderegister verknüpft.)
Kann ich bestätigen, habe die gleiche info vom AB vor wenigen Monaten erhalten.
Mit Tapatalk gesendet.
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Danke allerseits!
Ich werde morgen zur Sicherheit bei der Polizei anrufen...
Das Ergebnis stell ich dann ins Forum!
Ich werde morgen zur Sicherheit bei der Polizei anrufen...
Das Ergebnis stell ich dann ins Forum!
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Ist aber beides nicht notwendig.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ffengesetz
Einfach lesen was da steht.
Außerkrafttretensdatum
30.09.2012
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ffengesetz
Einfach lesen was da steht.
Außerkrafttretensdatum
30.09.2012

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Ah ok!
Ich habe nicht gedacht, dass das so einfach sein wird (weil in Aut ja prinzipiell alles kompliziert zu sein scheint)!!
Und meine geliebte Glock will ich ja auch nicht verlieren ...
@ Stickhead: danke nochmals
Ich habe nicht gedacht, dass das so einfach sein wird (weil in Aut ja prinzipiell alles kompliziert zu sein scheint)!!
Und meine geliebte Glock will ich ja auch nicht verlieren ...
@ Stickhead: danke nochmals
Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Bin vor 2 Wochen von Land Salzburg ins Tiroler Land umgezogen, eine Ummeldung ist nicht mehr nötig.
Trust ██ ███. █ ███ your █████ ███ government.
Re: AW: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel
Wo wohnst denn jetzt?Dextera hat geschrieben:Bin vor 2 Wochen von Land Salzburg ins Tiroler Land umgezogen, eine Ummeldung ist nicht mehr nötig.