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Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Corcy
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Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Corcy » Do 11. Apr 2013, 08:53

hallo zusammen!
Ich bin gerade nach Wien Ottakring gezogen und habe auch hier meinen Hauptwohnsitz angemeldet.
Nun muss ich deshalb zwangsläufig meine Waffenbesitzkarte umschreiben lassen.
Da ich selber im Internet keine brauchbaren Informationen zu dem Thema gefunden habe, möchte ich euch bitten mir folgende Frage zu beantworten:

Wer ist in Wien für solche Dinge zuständig?
Was brauche ich dafür alles?
Und wie viel wird das wieder kosten?

(--> auf der Homepage der Stadt Wien und der der Bundespolizei konnte ich diesbezüglich nur Informationen über die Neubeschaffung ein WBK finden aber auch nicht konkret wo...)
Danke schon mal für die Hilfe!

kawaz
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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von kawaz » Do 11. Apr 2013, 09:11

Früher war das so

"§ 26. Der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses hat der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen"

ob das noch immer so ist seit Okt.2012 weiß ich nicht ruf mal hier an

http://www.polizei.gv.at/wien/organigra ... unden.aspx

sind Wochentags bis 15:30 erreichbar

hmm kosten tut es meiner Meinung nichts und brauchen wirst du auch nichts da ZMR

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Re: Waffenbesitzkarte

Beitrag von Stickhead » Do 11. Apr 2013, 09:15

Den § 26 WaffG gibt es seit 01.10.2012 nicht mehr. Einen Wohnsitzwechsel muss man daher nicht mehr melden. (Das Zentrale Waffenregister wurde mit dem Zentralen Melderegister verknüpft.)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von IT Guy » Do 11. Apr 2013, 12:56

Genau! Ich würde aber zur Sicherheit bei der AUSSTELLENDEN Behörde anrufen, nur zur Sicherheit!

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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Freiwild » Do 11. Apr 2013, 13:03

Stickhead hat geschrieben:Den § 26 WaffG gibt es seit 01.10.2012 nicht mehr. Einen Wohnsitzwechsel muss man daher nicht mehr melden. (Das Zentrale Waffenregister wurde mit dem Zentralen Melderegister verknüpft.)


Kann ich bestätigen, habe die gleiche info vom AB vor wenigen Monaten erhalten.


Mit Tapatalk gesendet.
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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Corcy » Do 11. Apr 2013, 15:31

Danke allerseits!
Ich werde morgen zur Sicherheit bei der Polizei anrufen...
Das Ergebnis stell ich dann ins Forum!

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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Stickhead » Fr 12. Apr 2013, 08:18

Ist aber beides nicht notwendig.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ffengesetz

Einfach lesen was da steht.

Außerkrafttretensdatum
30.09.2012
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Corcy » Fr 12. Apr 2013, 12:24

Ah ok!
Ich habe nicht gedacht, dass das so einfach sein wird (weil in Aut ja prinzipiell alles kompliziert zu sein scheint)!!
Und meine geliebte Glock will ich ja auch nicht verlieren ...
@ Stickhead: danke nochmals

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Re: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von Dextera » Fr 12. Apr 2013, 12:35

Bin vor 2 Wochen von Land Salzburg ins Tiroler Land umgezogen, eine Ummeldung ist nicht mehr nötig.
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Re: AW: Waffenbesitzkarte Wohnsitzwechsel

Beitrag von RR1000 » Fr 12. Apr 2013, 12:42

Dextera hat geschrieben:Bin vor 2 Wochen von Land Salzburg ins Tiroler Land umgezogen, eine Ummeldung ist nicht mehr nötig.
Wo wohnst denn jetzt?

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