Gemeinsamer Wohnsitz wäre ja gegeben.
@gewo
Darüber haben wir eh ein wenig Philosophiert beim der WF-Schulung

Wäre mir halt weitaus angenehmer nur 1 Safe zu haben

genaukawaz hat geschrieben:Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von
Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten
Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom
29. April 1981, Zahl 3590/80).
dieser entscheid wird dauernd zitiertkawaz hat geschrieben: Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April
1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz
berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine
„überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
hikawaz hat geschrieben:Der ist hier zu finden http://www.iwoe.at/img/Runderlass_VA190 ... r_2006.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; auf der Seite 148