Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Lower für OA15, waffenrelevantes Teil?

Beitrag von BigBen » Mo 27. Mai 2013, 22:07

Weil am eigentlichen Thema vorbeigeredet wird ist hier zu...@bergsi wend dich doch in waffenrechtlichen Belangen einfach an deine BH oder einen Anwalt mit entsprechendem Spezialgebiet wenn du hier sowieso nichts glaubst.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Gesperrt