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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachten?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachten?
grüße!
möchte nächstes jahr uU mal ein paar tontaubenturniere in D besuchen, also kat D waffe bei uns.
was benötigt man? einladung des vereins aus D, eu feuerwaffenpass, soweit sogut.
wie siehts aus mit verwahrung der flinte in D inkl muni aus wenn man im hotel ist, was muß man da beachten?
lg, gemein wie 10
möchte nächstes jahr uU mal ein paar tontaubenturniere in D besuchen, also kat D waffe bei uns.
was benötigt man? einladung des vereins aus D, eu feuerwaffenpass, soweit sogut.
wie siehts aus mit verwahrung der flinte in D inkl muni aus wenn man im hotel ist, was muß man da beachten?
lg, gemein wie 10

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
hi,
jedenfalls gelten in D auch deren Gesetze - also Transport muss in einem VERschlossenen Behältnis erfolgen (Koffer mit Zahlenschloss oder zumindest ein Vorhängeschloss durch die Reißverschlussösen!
Munition ist von der Waffe getrennt aufzubewahren - ebenfalls verschlossen...
Die Waffe müßte dort auch unabhängig von der Kategorie in einem klassifizierten (A) Safe versperrt sein...
ich versperre meine Jagdwaffen wenn ich bei einem Freund in D zu Gast bin immer in dessen Waffenschrank, dann gibts keine Brösel... - im Hotel wird es aber vermutlich keinen passenden Schrank geben - da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen...
jedenfalls gelten in D auch deren Gesetze - also Transport muss in einem VERschlossenen Behältnis erfolgen (Koffer mit Zahlenschloss oder zumindest ein Vorhängeschloss durch die Reißverschlussösen!
Munition ist von der Waffe getrennt aufzubewahren - ebenfalls verschlossen...
Die Waffe müßte dort auch unabhängig von der Kategorie in einem klassifizierten (A) Safe versperrt sein...
ich versperre meine Jagdwaffen wenn ich bei einem Freund in D zu Gast bin immer in dessen Waffenschrank, dann gibts keine Brösel... - im Hotel wird es aber vermutlich keinen passenden Schrank geben - da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen...

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
My friend, du redest hier von DEUTSCHEN! Unser Waffengesetz ist gründlich.buckshot hat geschrieben:da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen...

Schau das du die Waffe bei einem befreundeten Schützen oder im Schützenhaus unterstellen kannst, andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Geh´Daniel, ein Gesetz ist immer ein Netz, also genug Lücken vorhanden!DerDaniel hat geschrieben:My friend, du redest hier von DEUTSCHEN! Unser Waffengesetz ist gründlich.buckshot hat geschrieben:da musst ggf. im deutschen Waffengesetz nach Lücken suchen...![]()
Schau das du die Waffe bei einem befreundeten Schützen oder im Schützenhaus unterstellen kannst, andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Hier fi**en sie dich sogar ins Knie wenn du den Schlüssel zum Tresor nachts neben dir im Nachtkästchen liegen hast.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Installieren die bei euch Cams im Schlafzimmer? 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Zutrauen würde ich es unseren wie Ihren Politkern auf jeden Fall!Stickhead hat geschrieben:Installieren die bei euch Cams im Schlafzimmer?

▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Nagelt mich nit drauf fest, aber wenn ich mich richtig erinnere, ist die kurzfristige Verwahrung einer Sportwaffe in einem versperrten Waffenkoffer in einem ebenfalls versperrten Hotelschrank auch in DE legal.
Sonst könnte man(n) ja nicht einmal auf´s Klo gehen, ohne seine Waffen mitzunehmen.
Werde bei Gelegenheit genau nachfragen.
Sonst könnte man(n) ja nicht einmal auf´s Klo gehen, ohne seine Waffen mitzunehmen.
Werde bei Gelegenheit genau nachfragen.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
sowas meinte ich eigentlich mit "Lücke"....kurzfristige Verwahrung einer Sportwaffe in einem versperrten Waffenkoffer in einem ebenfalls versperrten Hotelschrank...

- Reaper
- .50 BMG
- Beiträge: 3694
- Registriert: So 27. Mär 2011, 20:26
- Wohnort: Im Südwesten Deutschlands
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Rechtslage in Dummiland.
§ 13 AWaffV:
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz
1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die
Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige
erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Das heißt, du mußt zumutbare Vorkehrungen treffen die das Abhandenkommen von Waffen und Munition verhindern.
Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..
Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.
Der für Dich sicherste Weg ist tatsächlich die Verwahrung im Tresor des Schützenhauses oder bei Deinem (waffenrechtlich) berechtigten Gastgeber.
So die momentane Lage, aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten....
§ 13 AWaffV:
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz
1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die
Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige
erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Das heißt, du mußt zumutbare Vorkehrungen treffen die das Abhandenkommen von Waffen und Munition verhindern.
Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..
Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.
Der für Dich sicherste Weg ist tatsächlich die Verwahrung im Tresor des Schützenhauses oder bei Deinem (waffenrechtlich) berechtigten Gastgeber.
So die momentane Lage, aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten....
"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)
(Prof. Max Otte)
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Reaper hat geschrieben:Rechtslage in Dummiland.
§ 13 AWaffV:
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz
1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im
Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die
Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige
erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,
wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Das heißt, du mußt zumutbare Vorkehrungen treffen die das Abhandenkommen von Waffen und Munition verhindern.
Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.
Der für Dich sicherste Weg ist tatsächlich die Verwahrung im Tresor des Schützenhauses oder bei Deinem (waffenrechtlich) berechtigten Gastgeber.
So die momentane Lage, aber auf hoher See und vor deutschen Gerichten....
So hatte ich es in Erinnerung.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Grundsätzlich richtig, ist aber für den Fall gedacht das du auch mal piesln gehen kannst während eines Wettbewerbs o.ä..Reaper hat geschrieben:Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.
Laut eines Beamten ist es "zumutbar" die Waffe bei einem Wettbewerb oder einer Jagdeinladung in dem vorhandenen Safe einzuschließen und nicht ausreichen sie nachts im Hotelzimmer in den Schrank zu stellen.
Bitte nicht diskutieren, ist krank, ich weiß, ich mach die Gesetze und Ausführungsbestimmungen nicht.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
DerDaniel hat geschrieben:Grundsätzlich richtig, ist aber für den Fall gedacht das du auch mal piesln gehen kannst während eines Wettbewerbs o.ä..Reaper hat geschrieben:Gemäß Rechtssprechung gilt es normalerweise als ausreichend, z.B. den verschlossenen Waffenkoffer in einem verschlossenen Raum oder Schrank aufzubewahren, oder anzuketten Heizkörper usw..Einem (waffenrechtlich) Nichtberechtigten die Waffen zur Verwahrung zu übergeben (Hotelier, Wirt,...) ist verboten.
Laut eines Beamten ist es "zumutbar" die Waffe bei einem Wettbewerb oder einer Jagdeinladung in dem vorhandenen Safe einzuschließen und nicht ausreichen sie nachts im Hotelzimmer in den Schrank zu stellen.
Bitte nicht diskutieren, ist krank, ich weiß, ich mach die Gesetze und Ausführungsbestimmungen nicht.
Was, wenn kein Safe vorhanden ist oder im vorhandenen SV-Safe kein Platz ist


Stelle mir grad ein internationales TT-Schiessen am Bockenberg etc. vor, wo nachher 50 Schützen ihre Wettkampflinten unterbringen müssten...

Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
Es geht um die "Zumutbarkeit". Ist einer vorhanden, ist es zumutbar. Wenn keiner da oder kein Platz gibts nix zum zumuten.
Wie gesagt, aussage (m)eines Beamten.
Wie gesagt, aussage (m)eines Beamten.
Re: turniere in D besuchen inkl übernachtung. was zu beachte
DerDaniel hat geschrieben:Es geht um die "Zumutbarkeit". Ist einer vorhanden, ist es zumutbar. Wenn keiner da oder kein Platz gibts nix zum zumuten.
Wie gesagt, aussage (m)eines Beamten.
Wir reden aneinander vorbei...

Wenn Safe da ist, nutzt man das logischerweise - auch ohne Gesetz.
Wenn kein Safe da ist - und nur davon schrieb ich - hat auch der Kaiser sein Recht verloren.
Die Mitnahme eines Safe, Klasse 0 ist wohl nur für Tiefladerfahrer zumutbar.
