Das habe ich mich auch schon gefragt, da für den Ankauf einer gepanzerten Limosiene meines Wissens KEINE Ausnahmegenehmigung notwendig ist, aber zB ein Radpanzer (selbst ohne Bewaffnung/Lafetten etc) demilitarisiert werden muss, das heißt, dass die Panzerung so sein muss, dass man mit "Polizeiwaffen" (5,56? 9x19?) durchschießen kann.Armin hat geschrieben: Wie schaut das dann mit gepanzerten Limousinen aus? Soweit mir bekannt, ist der Besitz derartig "aufgerüsteter" Fahrzeuge auch für Nomalsterbliche legal - also nicht nur ultrawichtigen Obertanen vorbehalten.
Gruß,
Armin
Grüße
Sandman
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