http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 314644.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Änderung des Waffenrechts
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Änderung des Waffenrechts
Anscheinend kriegen wir eine Änderung bei der Stückzahlbeschränkung:
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6824
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Änderung des Waffenrechts
ah eh. 

illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Legalwaffenbesitzer trollen, die WBK uninteressanter machen, das Übliche ...... 

Re: Änderung des Waffenrechts
Gerade als ich anfangen wollte zu jubeln ... hab ich s mir nochmal genauer durchgelesen.
Das is ja EXTREMST sinnlos.
@yoda: Uninteressanter is sie ja ned dadurch, aber auch um keinen Deut interessanter.
Wenn i nach 5 Jahren noch keine 5 Plätze hab ... naja, dann brauch ichs eh ned. Und wenn ichs brauch, bekomm ichs sowieso relativ leicht mit Bewerbslisten.
Das is ja EXTREMST sinnlos.
@yoda: Uninteressanter is sie ja ned dadurch, aber auch um keinen Deut interessanter.
Wenn i nach 5 Jahren noch keine 5 Plätze hab ... naja, dann brauch ichs eh ned. Und wenn ichs brauch, bekomm ichs sowieso relativ leicht mit Bewerbslisten.
Zuletzt geändert von Rhino am Di 23. Jul 2013, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6824
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- Wohnort: Los Karawancos
Re: Änderung des Waffenrechts
Vielleicht hab ich was verpaßt, aber was wäre da jetzt genau der Grund zum Jubeln gewesen?
Bisher waren 8+ Plätze bei halbwegs normalen Behörden absolut möglich; nunmehr is generell bei 5 Schicht - und da soll man sich freuen auch noch, oder wie darf ich das verstehen?
Bisher waren 8+ Plätze bei halbwegs normalen Behörden absolut möglich; nunmehr is generell bei 5 Schicht - und da soll man sich freuen auch noch, oder wie darf ich das verstehen?
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Re: Änderung des Waffenrechts
nein, ned richtig. das is ja a zusätzlicher Absatz. den bisherigen Absatz 2 gibts ja noch immer!
Der Grund zum jubeln wär gewesen, immer automatisch alle 5 Jahre (ok bissl lange Zeit, granted), 2 Plätze mehr zu bekommen. Dann hab i gelesen, dass das nur bis 5 geht *g*
Der Grund zum jubeln wär gewesen, immer automatisch alle 5 Jahre (ok bissl lange Zeit, granted), 2 Plätze mehr zu bekommen. Dann hab i gelesen, dass das nur bis 5 geht *g*
Re: Änderung des Waffenrechts
Geh, heats .. schon wieder einer der nach 5 Schicht im Schacht sieht ... ihr müsst schon das GANZE Gesetz lesen, ned nur einen neuen Absatz allein *g*.
Wenn ned nach Absatz 2 ein Grund vorliegt. Absatz 2 war sozusagen die bisherige Stückzahlbewilligungs (damit auch erweiterungs) Form.
Wenn ned nach Absatz 2 ein Grund vorliegt. Absatz 2 war sozusagen die bisherige Stückzahlbewilligungs (damit auch erweiterungs) Form.
Re: Änderung des Waffenrechts
Also wer Listen vorweisen kann für den ändert sich nichts. Und wer nichts vorlegen kann, der kriegt in Zukunft statt einer Stückzahlbeschränkung von 2 eine bei der Erstbeantragung von 2 und dann halt nach 5 Jahren von 3-4 und nach weiteren 5 Jahren von 4-5. Wer eine extrem widerspenstige BH hat, hat dann nach 15 Jahren eine WBK mit 5 Plätzen.
Die hätten vielmehr diesen Blödsinn komplett streichen sollen. Bei C und D haben wir schließlich auch keine Stückzahlbeschränkung.
Die hätten vielmehr diesen Blödsinn komplett streichen sollen. Bei C und D haben wir schließlich auch keine Stückzahlbeschränkung.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6824
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Änderung des Waffenrechts
Ah ja, jetz... tatsächlich was verpaßt, mea culpa...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Unglaublich, aber anscheinend wirklich eine Liberalisierung. Das hätte ich nicht erwartet 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Änderung des Waffenrechts
Na, eine Liberalisierung is es leider nicht.
Weil ein Ansuchen auf 5 Stellen is ka Hexerei, und da musst ned 5 Jahre warten. Das geht deutlich schneller.
Grad wenn man die WBK frisch hat, sollt ma sich sowieso intensiv mit (s)einer Waffe beschäftigen, da liegen a paar Bewerbslisten sozusagen am Weg rum.
Und über 5 Stück bringts da genau NÜSSE!
Es ist dadurch vielleicht am Papier eine "Liberalisierung", aber im Endeffekt, würd ich behaupten, ohne Wirkung. Und darum wirds auch durchgegangen sein.
Weil ein Ansuchen auf 5 Stellen is ka Hexerei, und da musst ned 5 Jahre warten. Das geht deutlich schneller.
Grad wenn man die WBK frisch hat, sollt ma sich sowieso intensiv mit (s)einer Waffe beschäftigen, da liegen a paar Bewerbslisten sozusagen am Weg rum.
Und über 5 Stück bringts da genau NÜSSE!
Es ist dadurch vielleicht am Papier eine "Liberalisierung", aber im Endeffekt, würd ich behaupten, ohne Wirkung. Und darum wirds auch durchgegangen sein.
Re: Änderung des Waffenrechts
Stickhead hat geschrieben:Unglaublich, aber anscheinend wirklich eine Liberalisierung. Das hätte ich nicht erwartet
Es ist auch unglaublich, wie fleissig, kreativ und ordentlich unser Volks-Treter sind.
Mindestens 300 x wurde "ordentlich" in für Normalbürger fast unverständliche und unsinnige Texte aufgenommen.





Re: Änderung des Waffenrechts
Ich hab nicht gesagt negativ, ich hab gesagt sinnlos.
Der Weg zu 5 ist einfach. Sehr einfach.
Der Weg zu 15 oder 20, da gäbs Verbesserungsbedarf.
Von daher bleib ich dabei: Pro Forma Liberalisierung.
Der Weg zu 5 ist einfach. Sehr einfach.
Der Weg zu 15 oder 20, da gäbs Verbesserungsbedarf.
Von daher bleib ich dabei: Pro Forma Liberalisierung.
Re: Änderung des Waffenrechts
so wie bei mir z.b.: über zehn jahre wbk und bewerbe interessieren mich nicht. zwangsläufig habe ich aber bewerbe geschossen und bin von zwei auf sechs plätze gesprungen-> SO spart man sich das theater halt.woolf hat geschrieben: So negativ muss man das nicht sehen. Es gibt unzählige Waffenbesitzer, die eigentlich keine Bewerbe schießen wollen, sondern lediglich ein paar mal im Jahr zum Spaß ballern gehen, aber trotzdem gerne mehr als nur 2 Waffen hätten. Diese ersparen sich somit den Affentanz mit den Bewerbslisten und wenn die BH einigermaßen mitspielt haben sie nach den ersten 5 Jahren eine WBK mit 5 Plätzen.
ist jetzt nicht unbedingt was schlechtes, nur warum kommens jetzt drauf? woher weht der wind? warum, wieso, was steckt dahinter? DAS wäre interessant.
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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