Hab mir das nochmal durchgesehen. Nach genauerer Überlegung muss es das gar nicht zwingend bedeuten. Die Frage ist nur, wie in Zukunft der §23 (2) ausgelegt wird, wenn das exisitiert?Rhino hat geschrieben:Grad du, der Mr. Übermotiviert, will lieber 5 Jahre (in Worten: FÜNF) warten für eine Erweiterung auf MAXIMAL 4 Plätze (immer nur um maximal 2!), statt ein paar Bewerbe mitzuschiessen, um dann nach einem Jahr die 5 Plätze zu haben, über denen der Absatz sowieso gegenstandslos ist? Echt jetzt?MDKrauser hat geschrieben:Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?
Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.
Für alle Sportler ändert sich im Prinzip ja nichts oder? Bleibt alles beim alten quasi...
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Änderung des Waffenrechts
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Re: Änderung des Waffenrechts
Das hat er nicht behauptet und am Listensammeln und früher erweitern hat sich nichts geändert...Rhino hat geschrieben:Grad du, der Mr. Übermotiviert, will lieber 5 Jahre (in Worten: FÜNF) warten für eine Erweiterung auf MAXIMAL 4 Plätze (immer nur um maximal 2!), statt ein paar Bewerbe mitzuschiessen, um dann nach einem Jahr die 5 Plätze zu haben, über denen der Absatz sowieso gegenstandslos ist? Echt jetzt?MDKrauser hat geschrieben:Ich mag da jetzt nicht in den offenen Wunden mit dem Salzstreuer sekkieren aber d.h. für so Leute wie moa, die dieses Hobby eher als "Spaß" ausleben, hab die Chance in 5 Jahren ohne Begründung um nen Platz zu erweitern richtig?
Ein leises Juhuuu kommt mir da über die Lippen.
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Änderung des Waffenrechts
Jo so hab ichs auch verstanden, deswegen meinte ich ja das es für so Leute wie mich nicht schlecht ist, da man da ohne Begründung erweitern kann und nicht von den Gemütszustand oder Tagesverfassung der BH abhängig ist und eventuell herumstreiten darf.Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Und da sich für die Sportler ja nix ändert und sie mit den ganzen Ergebnislisten und Clubzugehörigkeit eh mehr Plätze auf einmal holen können, hat sich im Prinzip ja ix geändert außer eben für Hobby-Spaß-Schützen.
Und ja, es stimmt schon das 5 Jahre eine lange Zeit sind, aber vorher gabs eben für Erweiterungen nur über den Weg des Sportschützen einzuschlagen, so hab ich jetzt immerhin die Chance einfach hinzugehen zur BH und zu sagen: "Servus, i bins da Krauser vom Pulviforum, i bin da wegen 1 Platz mehr auf Kartn!" Leg die Erweiterungsgebühr + nen Apfel als Geschenk hin und geh mit nem Grinser nach Hause...
Falls ich falsch liege und geblendet werde vom System, rüttelt mich wach!!!

EDIT: @ Rhino
Ja du hast schon Recht das für mich als Mr. Übermotiviert es ein wenig widersprüchlich klingt, aber ich wusste immer "wenn ich erweitern will, muss ich halt wie andere eben auch mit Sportbewerben und Ergebnisslisten glänzen" das war, wie für jeden anderen, ganz klar.
Jetzt aber ist eben (gilt für mich bzw. für die, die so sind wie ich) ne Option dazugekommen wo man erweitern kann ohne Begründung was für mich gesehen eben ne positive Änderung ist.
Zuletzt geändert von MDKrauser am Mi 24. Jul 2013, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Hast recht.MDKrauser hat geschrieben:Jo so hab ichs auch verstanden, deswegen meinte ich ja das es für so Leute wie mich nicht schlecht ist, da man da ohne Begründung erweitern kann und nicht von den Gemütszustand oder Tagesverfassung der BH abhängig ist und eventuell herumstreiten darf.Stickhead hat geschrieben:Mit Ergebnislisten etc. erweitert man ja wie bisher. Nur ohne kann man jetzt nach 5 Jahren "einfach so" erweitern. So les ich das jetzt..
Und da sich für die Sportler ja nix ändert und sie mit den ganzen Ergebnislisten und Clubzugehörigkeit eh mehr Plätze auf einmal holen können, hat sich im Prinzip ja ix geändert außer eben für Hobby-Spaß-Schützen.
Und ja, es stimmt schon das 5 Jahre eine lange Zeit sind, aber vorher gabs eben für Erweiterungen nur über den Weg des Sportschützen einzuschlagen, so hab ich jetzt immerhin die Chance einfach hinzugehen zur BH und zu sagen: "Servus, i bins da Krauser vom Pulviforum, i bin da wegen 1 Platz mehr auf Kartn!" Leg die Erweiterungsgebühr + nen Apfel als Geschenk hin und geh mit nem Grinser nach Hause...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Na, von wegen für Leute wie ihn, der das Hobby aus Spass ...
Grad wenns mir Spass macht nehm ich doch den Normalen §23 2, weil dann will ich ja nicht IRGENDWANN mehr Plätze, sondern bald.
Ich hab meine 5 nach einem halben Jahr mit 3 oder 4 Listen bekommen.
Solls von mir aus ein Jahr dauern.
Aber sich freuen, weil man nach 5 Jahren um 2 erweitern darf ... das erschliesst sich mir einfach nicht. Das bringt nichts. Der Aufwand auf 5 zu kommen is sehr überschaubar. Das is ka wirkliche Verbesserung, sondern nur eine am Papier.
Irgendwie versteht mi kana *g*.
Grad wenns mir Spass macht nehm ich doch den Normalen §23 2, weil dann will ich ja nicht IRGENDWANN mehr Plätze, sondern bald.
Ich hab meine 5 nach einem halben Jahr mit 3 oder 4 Listen bekommen.
Solls von mir aus ein Jahr dauern.
Aber sich freuen, weil man nach 5 Jahren um 2 erweitern darf ... das erschliesst sich mir einfach nicht. Das bringt nichts. Der Aufwand auf 5 zu kommen is sehr überschaubar. Das is ka wirkliche Verbesserung, sondern nur eine am Papier.
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Re: Änderung des Waffenrechts
Da ändert sich offenbar nichts! Nur Du kriegst in der genannten Frist zusätzliche Plätze, ohne Nachweise für den sportlichen Bedarf.Rhino hat geschrieben:Na, von wegen für Leute wie ihn, der das Hobby aus Spass ...
Grad wenns mir Spass macht nehm ich doch den Normalen §23 2, weil dann will ich ja nicht IRGENDWANN mehr Plätze, sondern bald.
Ich hab meine 5 nach einem halben Jahr mit 3 oder 4 Listen bekommen.
Solls von mir aus ein Jahr dauern.
Aber sich freuen, weil man nach 5 Jahren um 2 erweitern darf ... das erschliesst sich mir einfach nicht. Das bringt nichts. Der Aufwand auf 5 zu kommen is sehr überschaubar. Das is ka wirkliche Verbesserung, sondern nur eine am Papier.
Irgendwie versteht mi kana *g*.
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Re: Änderung des Waffenrechts
doch rhino ich verstehe dich. wie du schreibst, die verbesserung ist rein plakativ. einer, der 5 jahre warten könnte auf eine erweiterung wird das ziemlich sich nie machen, denn der ist mit den 2 plätzen schon überfüllt.
einer der erweitern will, weil er ja gerne schiessen geht, dem sind nach 2 monaten die 2 plätze zu wenig.
einer der erweitern will, weil er ja gerne schiessen geht, dem sind nach 2 monaten die 2 plätze zu wenig.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
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Re: Änderung des Waffenrechts
Doch Rhino, versteh dich schon und du hast ja auch Recht wenn man es von deiner Warte her sieht, aber rein für Spaßschützen ist es eine durchaus nette Alternative wo man halt eben 5 Jahre in Kauf nehmen muss, aber man hat immerhin die Chance ohne sein "Spaßhobby" aufgeben zu müssen und nen Olympicathlet werden zu müssen
Und wie gesagt, ich weiß zwar nicht ob du von Wien bist, aber in Wien ist man da von den Behörden-Gemütszustand abhängig.
Mag ja sein das es außerhalb von Wien (PS: nicht alle Behörden in Wien sind so) es reicht wenn man paar Ergebnislisten + Gespräch über den neuen 1000 PS Traktor und Oma Ruth's Apfelkuchen vorweist, aber in Wien ist das nicht so lockig flockig mal eben reinschnein dort und auf Plätze zu pochen. Da muss man kämpfen (so hörte ich
ich habs ja noch net gemacht).

Und wie gesagt, ich weiß zwar nicht ob du von Wien bist, aber in Wien ist man da von den Behörden-Gemütszustand abhängig.
Mag ja sein das es außerhalb von Wien (PS: nicht alle Behörden in Wien sind so) es reicht wenn man paar Ergebnislisten + Gespräch über den neuen 1000 PS Traktor und Oma Ruth's Apfelkuchen vorweist, aber in Wien ist das nicht so lockig flockig mal eben reinschnein dort und auf Plätze zu pochen. Da muss man kämpfen (so hörte ich

Papa was ist Fraunlogik?
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Re: Änderung des Waffenrechts
also für mich klingt das ganze als Zuckerl für die ganzen Pensionisten die ab Gültigkeitsdatum der Änderung zur Behörde gehen können und einfach so von 2 auf 5 Plätzer erweitern können da sie die WBK im 2-Platz Zustand schon ewig herumkugeln haben, denn entweder habens drauf vergessen oder es hat ihnen gereicht.
und 5 statt 2 Plätze für Normalbürger mit der Begründung "einfach so" ist ja nicht so schlecht, auch wenn mans nicht braucht...
beim normalen Erweitern über Bewerbslisten ändert sich ja nix
und 5 statt 2 Plätze für Normalbürger mit der Begründung "einfach so" ist ja nicht so schlecht, auch wenn mans nicht braucht...
beim normalen Erweitern über Bewerbslisten ändert sich ja nix
member the old PD design ? oh I member
Re: Änderung des Waffenrechts
Von 2 auf 4. Nach weiteren 5 Jahren dann von 4 auf 5. Maximal.
Re: Änderung des Waffenrechts
Stückzahlbegrenzung abschaffen!
Re: Änderung des Waffenrechts
Abschaffen, jawohl!
Hmm praktisch, da grade die 5 Jahre abgelaufen sind
Hmm praktisch, da grade die 5 Jahre abgelaufen sind

Zuletzt geändert von JPS1 am Mi 24. Jul 2013, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AW: Änderung des Waffenrechts
You got it!Floody hat geschrieben:Stückzahlbegrenzung abschaffen!
Grüße,
Starfox
Freiheit!
Re: Änderung des Waffenrechts
Das ist jedenfalls schon eher ein Schritt in diese Richtung, als dagegen. Wenn sich bewahrheitet, dass das keinerlei Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung hat, kann man sicher besser argumentieren.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Änderung des Waffenrechts
Na dann bitte gleich erweitern lassen, damit wir sehen obs eh so gemacht wird wie es im Gesetz steht!JPS1 hat geschrieben:Abschaffen, jawohl!
Hmm praktisch, da grade die 5 Jahre abgelaufen sind