Das waren keine Kat.-A-Ausnahmegenehmigungen, sondern diese Waffen durften einfach von HSV-Mitgliedern und bei Publikumsschießen auch von deren Gästen auf Heeresschießständen benützt werden. Rechtsgrundlage dafür ist der § 14 WaffG ("Schießstättenparagraph"). Das wird jetzt eben von der (Un-)Rechtsabteilung im Verteidigungsministerium plötzlich anders gesehen.yoda hat geschrieben:Habens die Kat. A Ausnahmegenehmigungen aufgehoben oder was ? Was wurde dann aus den Waffen ?Warnschuss hat geschrieben:Stimmt. SSG 69 und M1 Carbine auch. Und bei anderen den M1 Garand.Remington hat geschrieben: Nicht nur die Stg's!![]()
Es bleibt wohl weiterhin ein Rätsel, was Waffenhasser in einem Verteidigungsministerium zu suchen haben. Widerliches Pack.
Ist ja echt lächerlich dem HEERESsportverein Waffen wegzunehmen, in einem Land wo ein Zivildiener Verteidigungsminister war ist anscheinend alles möglich.
Aber genug abgeschweift. Hoffen wir mal, dass es mit der Zivilversion des STM556 etwas wird, auch wenn es schlecht ausschaut.