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von gewo » Fr 9. Aug 2013, 22:19
IT Guy hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Varminter hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
hi
bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert
und das ist damals durchgegangen
kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...
Ganz verstehe ich dich nicht.
Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.
Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.
Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment

Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?
hi
hmm
fuer andere bereithalten
naja
interessante ueberlegung
aber natuerlich JA, die muesstennjeweils einen platz frei haben ....
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