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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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alte WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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alte WBK
ich merke jetzt erst bewußt, dass meine WBK schon 2 generationen alt ist, also noch die querformatige.
beim anstehenden umgang mit ausländischen behörden aufgrund übersiedlung, sollte ich auf eine neue umsatteln? oder ist diese nicht genormt, wie der EU-scheckkartenführerschein?
beim anstehenden umgang mit ausländischen behörden aufgrund übersiedlung, sollte ich auf eine neue umsatteln? oder ist diese nicht genormt, wie der EU-scheckkartenführerschein?
Re: alte WBK
Was sollen ausländische Behörden mit deiner österreichischen WBK anfangen bzw. was genau hast du vor?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: alte WBK
übersiedlung nach UK, dort ein waffenrechtliches domukment zu erhalten, ist grundsätzlioch nicht leicht. ein alteingesessener schützenclub hat das ganze schon für mich angestoßen, allerdings will die behörde dort auch mein österreichsches dokument sehen. einmal um mit AT zu klären, ob ich tatsächlich ein dokument habe, andererseits, um das verfahren abzukürzen, da echte waffenneulinge genauer angesehen werden.BigBen hat geschrieben:Was sollen ausländische Behörden mit deiner österreichischen WBK anfangen bzw. was genau hast du vor?
da die alte WBK mit dem grauen pappendeckel fast wie hausgemacht aussieht und die erweiterungen mit der schreibmaschine ergänzt wurden, könnte eine schicke plastikkarte eventuell besser rüberkommen. andererseits ist dann vermutlich das alte ausstellungsdatum weg.
Re: alte WBK
ich würds nicht tauschen. Die alte zeigt klar dass Du sie schon lange hast, und nachfragen ob sie echt ist, werdens bei der Scheckkarte auch. 

Re: alte WBK
das wäre auch meine denkweise. ich bin mir aber nicht klar, ob die scheckkarten-WBK standardisiert ist wie der neue führerschein und den ablauf mit behörden vereinfacht. man solls kaum glauben, aber dort drüben wiehert der amtsschimmel mindestens so laut wie hier.IT Guy hat geschrieben:ich würds nicht tauschen. Die alte zeigt klar dass Du sie schon lange hast
erhalt eines WBK-ähnlichen lizenz dauert ca. 6 monate. 3 monate mitglied im schützenverein, dann darfst beantragen, dann dauerts nochmal ca. 3 monate. dann muss ich 1 jahr bei einem möglichst alten/traditionellen verein sein, damit ich die berechtigung erhalte, meine FFW zu importieren. das muss aber gut argumentiert sein, z.b. sammeln von militär- oder polizeiwaffen. das wird ein spass.
Re: alte WBK
Sehe ich genauso. Außerdem ist die "alte" WBK ja nach wie vor gültig.IT Guy hat geschrieben:ich würds nicht tauschen. Die alte zeigt klar dass Du sie schon lange hast, und nachfragen ob sie echt ist, werdens bei der Scheckkarte auch.
Also warum eine - noch dazu nicht gerade kostengünstige - WBK im Scheckkartenformat?
Wenn die Tommies das wollen werden sie es schon sagen. Fakt ist diese WBK ist ein gültiges Dokument.
Daran gibts nix zu rütteln. Auch ned von den Tommies.

Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: alte WBK
Eine FFW in den UK? das halte ich für ein Gerücht....Flinte oder Repetiergewehr von mir aus....aber FFW (wenn es sich nicht gerade um Vorderlader handelt)?Morgan hat geschrieben:das wäre auch meine denkweise. ich bin mir aber nicht klar, ob die scheckkarten-WBK standardisiert ist wie der neue führerschein und den ablauf mit behörden vereinfacht. man solls kaum glauben, aber dort drüben wiehert der amtsschimmel mindestens so laut wie hier.IT Guy hat geschrieben:ich würds nicht tauschen. Die alte zeigt klar dass Du sie schon lange hast
erhalt eines WBK-ähnlichen lizenz dauert ca. 6 monate. 3 monate mitglied im schützenverein, dann darfst beantragen, dann dauerts nochmal ca. 3 monate. dann muss ich 1 jahr bei einem möglichst alten/traditionellen verein sein, damit ich die berechtigung erhalte, meine FFW zu importieren. das muss aber gut argumentiert sein, z.b. sammeln von militär- oder polizeiwaffen. das wird ein spass.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: alte WBK
Ich find es auch eher komisch, noch dazu als nach 97 zugereister. Aber es ist möglich. Mein Schwager der Brite ist und hin und wieder TT-Schießen geht weiß ebenfalls von Vereinen wo KW geschossen wird. Er kennt sogar jemanden mit .357er. Diese Waffen müssen aber im Verein gelagert werden. Und eine solche Lizenz zu bekommen dürfte so schwer sein wie bei uns eine fürs MG42.BigBen hat geschrieben:
Eine FFW in den UK? das halte ich für ein Gerücht....Flinte oder Repetiergewehr von mir aus....aber FFW (wenn es sich nicht gerade um Vorderlader handelt)?
Es gibt aber noch Militär, Spezial-polizei und Security Stände. Wennst in diesen Kreisen verkehrst, wirst auch kein Problem haben.
- Jamie Blake
- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: So 3. Mär 2013, 22:34
- Wohnort: Im wilden Osten
Re: alte WBK
Der Onkel meiner Freundin hat auch eine FFW in the UK ...... der war aber 45 Jahre im Polizeidienst - keine Ahnung ob das einen Unterschied macht.BigBen hat geschrieben: Eine FFW in den UK? das halte ich für ein Gerücht....Flinte oder Repetiergewehr von mir aus....aber FFW (wenn es sich nicht gerade um Vorderlader handelt)?

1,4 R4 / 4,0 R6 / 5,0 V8
Re: alte WBK
Wahrscheinlich, der Bekannte meines Schwagers war Major und ist hochdekorierter Falkland-Veteran.Jamie Blake hat geschrieben:
Der Onkel meiner Freundin hat auch eine FFW in the UK ...... der war aber 45 Jahre im Polizeidienst - keine Ahnung ob das einen Unterschied macht.
Re: alte WBK
es gibt sehr wohl vereine, wo man FFW schießen kann. war selbst bei einer KK-meisterschaft mal gast. wie das prozedere jetzt mit verwahrung ist, weiß ich allerdings nicht.
die behörden in UK sind immer sehr hilfsbereit. versuch einfach eine telefonnummer herauszubekommen und ruf dort an, frag ob sie lieber das "alte" dokument wollen oder nicht.
von meinem nachbarn, damals - 1999 - in nord irland, kenn ich auch nur einen "alten fetzen" sogar ohne foto als berechtigung für schrotflinten. wird sich auch sicherlich gewandelt haben.
aber hier würde ich sagen, direkt fragen hilft!
die behörden in UK sind immer sehr hilfsbereit. versuch einfach eine telefonnummer herauszubekommen und ruf dort an, frag ob sie lieber das "alte" dokument wollen oder nicht.
von meinem nachbarn, damals - 1999 - in nord irland, kenn ich auch nur einen "alten fetzen" sogar ohne foto als berechtigung für schrotflinten. wird sich auch sicherlich gewandelt haben.
aber hier würde ich sagen, direkt fragen hilft!
...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!
Re: alte WBK
Nordirland hat aber ein anderes Waffengesetz als Großbritannien! Schottland ebenfalls (allerdings nur leicht abgewandelt)924sas hat geschrieben:es gibt sehr wohl vereine, wo man FFW schießen kann. war selbst bei einer KK-meisterschaft mal gast. wie das prozedere jetzt mit verwahrung ist, weiß ich allerdings nicht.
die behörden in UK sind immer sehr hilfsbereit. versuch einfach eine telefonnummer herauszubekommen und ruf dort an, frag ob sie lieber das "alte" dokument wollen oder nicht.
von meinem nachbarn, damals - 1999 - in nord irland, kenn ich auch nur einen "alten fetzen" sogar ohne foto als berechtigung für schrotflinten. wird sich auch sicherlich gewandelt haben.
aber hier würde ich sagen, direkt fragen hilft!

Ein Shotgun-certificate ist in England noch am leichtesten zu bekommen. Antrag bei Polizei stellen (Begründung) ,Fest verankerterten Safe einbauen und Polizeibesuch...

Von hilfsbereiten Behörden im Raum London hätt ich noch nie was gehört

Re: alte WBK
geht absolut. es wurden viele löcher in die gesetze geschlagen, allerdings darfst du es nicht über den angriffspunkt 'ich will ballern' versuchen, sondern als sammler, und dabei deine sammlung gut begründen. wie eben z.b. militär-FFW bis Vietnamkrieg. du musst für jedes teil neu ansuchen und begründen. deine waffe muss dabei nicht im einsatz gewesen sein, sondern nur dem verwendeten modell enstprechen.BigBen hat geschrieben:Eine FFW in den UK? das halte ich für ein Gerücht....Flinte oder Repetiergewehr von mir aus....aber FFW (wenn es sich nicht gerade um Vorderlader handelt)?
es kommt sehr viel darauf an, wie deine begründung formuliert ist. wenn du z.b. als einen grund angibst, um im verein damit zu üben, dann wirst du sehr wahrscheinlich auch die erlaubnis dafür bekommen, GENAU bei DEM EINEN verein zu scheßen und sonst nirgends.

ich hätte sogar das angebot von einem aus dem verein, der eine sammlung hat, wo 3 meiner 4 FFW passen würden, dass er offiziell die 3 teile von mir kauft und mir, wenn ich die erlaubnis habe, wieder zurückverkauft. da ich ihn aber erst einige monate kenne, ist mir das zu heikel.
Zuletzt geändert von Morgan am Mi 11. Sep 2013, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: alte WBK
hab mir grad die firearms (NI) order 2004 angschaut... bumm, da hat sich einiges gelockert. von der RUC hast nie so leicht eine bestätigung zwecks SV bekommen!Bud Spencer hat geschrieben:Nordirland hat aber ein anderes Waffengesetz als Großbritannien! Schottland ebenfalls (allerdings nur leicht abgewandelt)In Nordirland dürfens mit einer Genehmigung die vergleichsweise einfach zu bekommen ist auch KW zur SV daheim haben.
Ein Shotgun-certificate ist in England noch am leichtesten zu bekommen. Antrag bei Polizei stellen (Begründung) ,Fest verankerterten Safe einbauen und Polizeibesuch...
Von hilfsbereiten Behörden im Raum London hätt ich noch nie was gehört
da warn mehr schrotflinten im einsatz, natürlich nur für die taubenjagd

na und london "können" die behörden auch nett sein....

...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!
Re: alte WBK
Cool, wusste nicht dass in England doch wieder ein wenig Waffengesetz minimalst entschärft wurde!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf