MDKrauser hat geschrieben:gasti357 will doch nach der neuen Novelle einfach einen Platz mehr haben und das ohne Sportklub-Zugehörigkeits-Nachweis.
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hi
der GESAMTE absatz 2b ist fuer sportschuetzen gemacht worden
irgendwie wirst du die zugehoerigkeit zu dieser gruppe belegen muessen
bisher wurde dafuer immer nur der sportschuetzenausweis anerkannt
ohne den kannst an keinen meisterschaften teilnehmen
alle anderen schuetzen die kein interesse an wettkaempfen haben werden offenbar eher als "freizeitschuetzen" angesehen
die koennen den 2b wohl eher nicht nuetzen