Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Waffenverwahrung - Reicht das?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenverwahrung - Reicht das?
Ja, aber sie stimmt nicht. D.h. es ist keine gute Faustformel.
Re: Waffenverwahrung - Reicht das?
wie wäre es mit einer etwas konstruktiveren Antwort...z.B. einer besseren Faustformel?therion hat geschrieben:Ja, aber sie stimmt nicht. D.h. es ist keine gute Faustformel.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenverwahrung - Reicht das?
wenn a sagt "grün ist rot" und ich sage "nein, grün ist nicht rot" dann ist es wohl konstruktiv genug. eine faustformel? die steht im gesetz und von mir aus im entspr. erlass. alles andere ist spekulation, die meinung des polizisten als solche zu würdigen. wenn der polizist sagt "meine faustformel ist, wenns zwischt, wennst vorbei fahrst, dann warst z'schnell" dann kann ich dem widersprechen. so wie eben auch hier.