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Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Mietwohnung und WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Mietwohnung und WBK
Hallo Leute!
Darf ein Vermieter die Aufbewahrung von Waffen in den von ihm vermieteten Liegenschaften für Mieter verbieten?
Führen weiss ich, dazu benötigt man seine Genehmigung - aber die Aufbewahrung und beispielsweise Reinigung etc.?
Lg
Darf ein Vermieter die Aufbewahrung von Waffen in den von ihm vermieteten Liegenschaften für Mieter verbieten?
Führen weiss ich, dazu benötigt man seine Genehmigung - aber die Aufbewahrung und beispielsweise Reinigung etc.?
Lg
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Mietwohnung und WBK
Rein aus Gefühl raus kann er es verbieten ! Als Vermieter kann ich alles im Vertrag festlegen , wie zB ,ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind . Würde es halt eher nicht sagen , und ned demonstrativ am Balkon die Bixxn putzen ...
- Fangschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1508
- Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
- Wohnort: Steiermark
Re: Mietwohnung und WBK
Wenn das bei Unterschrift des Mietvertrages unterzeichnet wurde. Sonst nicht - Du hast bei einem aufrechten Mietvertrag in der Wohnung das Hausrecht. Das bedeutet, in dem gemieteten, eingefriedeten Bereich darfst Du sogar ohne WP eine Waffe führen! Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.Lyrics hat geschrieben:Hallo Leute!
Darf ein Vermieter die Aufbewahrung von Waffen in den von ihm vermieteten Liegenschaften für Mieter verbieten?
Führen weiss ich, dazu benötigt man seine Genehmigung - aber die Aufbewahrung und beispielsweise Reinigung etc.?
Lg
Re: Mietwohnung und WBK
ok danke!
Re: Mietwohnung und WBK
hiFangschuss hat geschrieben:Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.
ist zwar off topic, aber nein, das stimmt nicht
einfach schnell irgendwo aus dem netz gegoogelt (steht eh ueberall fast wortident das gleiche):
zitat: ....Ein Mieter hat das Betreten des Mietgegenstands durch den Vermieter oder durch eine von diesem beauftragte Person zu dulden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Beispiele dafür sind etwa die Vorbereitung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten oder die Ablesung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung. Die Begehung ist, außer bei Gefahr im Verzug, entsprechend anzukündigen (ein bis zwei Wochen vorher) und mit dem Mieter abzustimmen. Bei Gefahr im Verzug könnte sich der Vermieter aber jederzeit Zutritt verschaffen. Wichtig für den Mieter ist zu wissen, dass er schadensersatzpflichtig ist, wenn er dem Vermieter zu Unrecht den Zutritt verweigert. Erzwingt der Vermieter dann den Zutritt per einstweiliger Verfügung, muss der Mieter die Kosten übernehmen...."
und in der sache selbst:
mit einem mietvertrag tritt der vermieter sein hausrecht an den mieter ab
der jmieter kann dann entscheiden wer in der wohnung eine waffe fuehren bzw besitzen darf oder nicht
heikel kann die situation in wohngemeinschaften ect sein ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Mietwohnung und WBK
naja ich wohne in einem typischen mietshaus in wien.. 7 stöcke.. haufen wohnungen.. keine ahnung..
wäre echt schade wenn alles nur an dem mietvertrag scheitern würde aber mal sehen, werd mir den mal genauer ansehen was diesbezüglich drinsteht.
wäre echt schade wenn alles nur an dem mietvertrag scheitern würde aber mal sehen, werd mir den mal genauer ansehen was diesbezüglich drinsteht.
Re: Mietwohnung und WBK
hiLyrics hat geschrieben:naja ich wohne in einem typischen mietshaus in wien.. 7 stöcke.. haufen wohnungen.. keine ahnung..
wäre echt schade wenn alles nur an dem mietvertrag scheitern würde aber mal sehen, werd mir den mal genauer ansehen was diesbezüglich drinsteht.
mach dir keine gedanken
da steht sicher nix drinnen...
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Re: Mietwohnung und WBK
Du bist ja nicht verpflichtet Deinem Vermieter mitzuteilen das du eine Waffe hast und von der Behörde wird es er auch nichts erfahren, also.....
Re: Mietwohnung und WBK
Die einzigen Mietvertäge wo etwas von Waffen drinnen steht, sind Studentenheime.
Dort wird auf die Hausordnung verwiesen, die bei Verstoß gegen selbige die Kündigung bedeuten kann.
Dort wird auf die Hausordnung verwiesen, die bei Verstoß gegen selbige die Kündigung bedeuten kann.
Re: Mietwohnung und WBK
Da rennt je nach Heim auch permanent Putzpersonal herum und geht einfach in die Zimmer. Vor diesem Problem stand ein Bekannter von mir ... er hat die Büchse schließlich ausgelagert.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Re: Mietwohnung und WBK
Also I wohn in einer Wohnung.
Aber ich habs auf der Hausordnung in einem Heim von einem Kollegen gelesen.
Irgendwas ala: Der besitz von Schusswaffen ist auf dem Gelände untersagt.

Irgendwas ala: Der besitz von Schusswaffen ist auf dem Gelände untersagt.
- Fangschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1508
- Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
- Wohnort: Steiermark
Re: Mietwohnung und WBK
Steht eh im Ansatz drinnen - Muss ausgemacht sein, außer Gefahr in Verzug!gewo hat geschrieben:hiFangschuss hat geschrieben:Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.
ist zwar off topic, aber nein, das stimmt nicht
einfach schnell irgendwo aus dem netz gegoogelt (steht eh ueberall fast wortident das gleiche):
zitat: ....Ein Mieter hat das Betreten des Mietgegenstands durch den Vermieter oder durch eine von diesem beauftragte Person zu dulden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Beispiele dafür sind etwa die Vorbereitung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten oder die Ablesung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung. Die Begehung ist, außer bei Gefahr im Verzug, entsprechend anzukündigen (ein bis zwei Wochen vorher) und mit dem Mieter abzustimmen. Bei Gefahr im Verzug könnte sich der Vermieter aber jederzeit Zutritt verschaffen. Wichtig für den Mieter ist zu wissen, dass er schadensersatzpflichtig ist, wenn er dem Vermieter zu Unrecht den Zutritt verweigert. Erzwingt der Vermieter dann den Zutritt per einstweiliger Verfügung, muss der Mieter die Kosten übernehmen...."
und in der sache selbst:
mit einem mietvertrag tritt der vermieter sein hausrecht an den mieter ab
der jmieter kann dann entscheiden wer in der wohnung eine waffe fuehren bzw besitzen darf oder nicht
heikel kann die situation in wohngemeinschaften ect sein ...
Re: Mietwohnung und WBK
klingt ja auf meinen fall bezogen alles durchwegs positiv.. 

Re: Mietwohnung und WBK
interessant, hab damals nix mitbekommen von wegen darf ma ned, ich glaub, dass der punkt gar ned behandelt wurde in der hausordnung..Bud Spencer hat geschrieben:Also I wohn in einer Wohnung.Aber ich habs auf der Hausordnung in einem Heim von einem Kollegen gelesen.
Irgendwas ala: Der besitz von Schusswaffen ist auf dem Gelände untersagt.
hab aber eh keine waffe im heim ghabt, allein schon wegn tresor verschrauben, reinigungspersonal usw ..