Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Ich weiss es gab schon genug Threads bezgl. Aufbewahrung und die Anworten sind abhängig vom Gemütszustand und Wissen des Kontrollierenden.
Ich hätte jedoch eine etwas andere Frage:
Mein Safe läuft über (nona, es war ja auch nur eine FFW geplant und nicht drei!) und nun muss ich paar Sachen "outsourcen". Da wir bald umziehen mag ich nicht einen zweiten Safe kaufen und diese irgendwo hinbohren/schrauben.
Wie schaut es aus wenn ich die FFW nach wie vor im Safe aufbewahre, jedoch die Munition in einem Pelican Case 1500 mit einem Schloss versperre und diese beispielsweise an einem Heizkörper mit einem Fahrradschloss festmache?
Mir ist bewusst, dass man FFW und Munition nicht getrennt aufbewahren muss jedoch erhoffe ich mir bei so einer Trennung, dass man bei der "Pelican Case"-Methode etwas toleranter ist.
Ich hätte jedoch eine etwas andere Frage:
Mein Safe läuft über (nona, es war ja auch nur eine FFW geplant und nicht drei!) und nun muss ich paar Sachen "outsourcen". Da wir bald umziehen mag ich nicht einen zweiten Safe kaufen und diese irgendwo hinbohren/schrauben.
Wie schaut es aus wenn ich die FFW nach wie vor im Safe aufbewahre, jedoch die Munition in einem Pelican Case 1500 mit einem Schloss versperre und diese beispielsweise an einem Heizkörper mit einem Fahrradschloss festmache?
Mir ist bewusst, dass man FFW und Munition nicht getrennt aufbewahren muss jedoch erhoffe ich mir bei so einer Trennung, dass man bei der "Pelican Case"-Methode etwas toleranter ist.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Denke schon das mit dem Pelicase ist als sichere Verwahrung deinerseits anzusehen.
Bei einer Verwahrungskontrolle sind in erster Linie die Kat. B Waffen interessant!
Ob und wieviel(bis zur Meldegrenze) du an Munition zu Hause hast und wo diese
genau aufbewahrt wird hat die Kontrollorgane eigentlich nicht zu interessieren
lg sepp
Bei einer Verwahrungskontrolle sind in erster Linie die Kat. B Waffen interessant!
Ob und wieviel(bis zur Meldegrenze) du an Munition zu Hause hast und wo diese
genau aufbewahrt wird hat die Kontrollorgane eigentlich nicht zu interessieren

lg sepp

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Ich sags so:
Die Polizisten bei der Kontrolle sind nur dazu befugt, deine Waffen zu überprüfen und nicht in irgendwelchen Köfferchen oder in der Unterhosen Schublade herumzustöbern
Persönlich halte ich eine von dir beschriebene Verwahrung der Munition für ausreichend.
Edih: Da Sepp war schneller!
Die Polizisten bei der Kontrolle sind nur dazu befugt, deine Waffen zu überprüfen und nicht in irgendwelchen Köfferchen oder in der Unterhosen Schublade herumzustöbern

Persönlich halte ich eine von dir beschriebene Verwahrung der Munition für ausreichend.
Edih: Da Sepp war schneller!

- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Schanke dön!
Und jetzt natürlich die dazupassende Zwangsfrage: Falls Monsieur Kontrolleur jetzt aus wos was i für Gründen meine Munition sehen will, wie sage ich ihm klar, deutlich und arschkriecherisch, daß er das nicht darf/soll/muss?
Klar kann ich ihm sagen "ich habe keine" resp. nur ein Packerl .38er proforma reinlegen...
Und jetzt natürlich die dazupassende Zwangsfrage: Falls Monsieur Kontrolleur jetzt aus wos was i für Gründen meine Munition sehen will, wie sage ich ihm klar, deutlich und arschkriecherisch, daß er das nicht darf/soll/muss?

Klar kann ich ihm sagen "ich habe keine" resp. nur ein Packerl .38er proforma reinlegen...
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Nicht die schlechteste Ideehelmsp hat geschrieben:Klar kann ich ihm sagen "ich habe keine" resp. nur ein Packerl .38er proforma reinlegen...

lg sepp

Zuletzt geändert von sepp am Mo 18. Nov 2013, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
- Wohnort: Vienna
- Kontaktdaten:
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Lügen haben kurze Beine, morgen kommst auf dem Bauch angerobbt!
Aber so werde ich es machen, erspart einem doch viel Geplapper und Rechtfertigungen. You are right sirs!
Aber so werde ich es machen, erspart einem doch viel Geplapper und Rechtfertigungen. You are right sirs!
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Wenn proforma ein Packerl bei den Waffen liegt, wird höchstwahrscheinlich eh gar nicht mehr weitergefragt.....
Gesendet von meinem Samsung Galaxy SIII mit Tapatalk.
Gesendet von meinem Samsung Galaxy SIII mit Tapatalk.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiBud Spencer hat geschrieben:Ich sags so:
Die Polizisten bei der Kontrolle sind nur dazu befugt, deine Waffen zu überprüfen und nicht in irgendwelchen Köfferchen oder in der Unterhosen Schublade herumzustöbern![]()
die behoerde interpretiert den auftrag zur kontrolle der ordnungsgemaessen verwahrung etwas weiter als er an sich gefasst ist.
es sind alle wahrnehmungen wesentlich die darueber eine aussage treffen lassen ob die person verwantwortungsvoll mit waffen umgehen wird oder nicht
dazu gehoert zweifelsfrei auch die frage wie munition (auch fuer C oder D waffen) verwahrt wird oder ob allfaellig vorhandene C bzw. D waffen gemeldet sind oder nicht
richtig ist dass das ueber den umfang des gesetzeswortlautes hinausgeht
und hoechst wahrscheinlich ist dass es dazu einen internen erlass gibt
im innenverhaeltniss beamter - behoerde ist eine solche kontrolle der verwahrung von munition oder der frage nach den meldebestaetigungen vorhandener C und D waffen also wohl legal und entspricht den vorschriften
richtig ist auch dass man sich die frage stellen kann ob diese erweiterte interpretation einer pruefung des UVS (ok, den gibts nimmer, aber halt der nachfolge des UVS..) oder in folge des VFGH standhalten wuerde
aber solange das keiner gemacht hat (und mit dieser rechtssache seine waffenrechtliche zuverlaessigkeit aufs spiel gesetzt hat) wissen wir es nicht.
das sollte man halt schon auch immer anmerken ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Sicher verwahren - Ärger ersparen

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Legalität wird durch Gesetze definiert und nicht durch das "innenverhältnis beamter - behörde"
- wobei es natürlich mühsamer ist sein recht durchzusetzen wenn die beamten rückendeckung ihrer behörde haben, aber mit legal/illegal hat das meiner meinung nach nichts zu tun.

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiBigBen hat geschrieben:Legalität wird durch Gesetze definiert und nicht durch das "innenverhältnis beamter - behörde"....
ich trau es mir ja garned sagen
aber bidddäh des stimmt so ned
aus sicht der verwaltung ist ein vorgang immer rechtmaessig wenn es dazu einen behoerdenauftrag gibt ...
dem entgegenstehende hoechstgerichts entscheidungen sind aus sicht des gesetzgebers "betriebsunfaelle"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Die Beamten als ausführendes Organ sind weisungsgebunden, das ist schon klar...aber die Weisung selbst kann durchaus illegal sein - aber es wird halt in den seltensten Fällen ausjudiziert, sonst könnte man ja womöglich aus der Anzahl der Unfälle noch eine Absicht konstruieren 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiBigBen hat geschrieben:Die Beamten als ausführendes Organ sind weisungsgebunden, das ist schon klar...aber die Weisung selbst kann durchaus illegal sein - aber es wird halt in den seltensten Fällen ausjudiziert, sonst könnte man ja womöglich aus der Anzahl der Unfälle noch eine Absicht konstruieren
wir reden eh vom selben
und meinen wohl auch das gleiche
aber formal gesehen kann "der gesetzgeber" bzw des beamten nicht "illegal" handeln
(wenn wir mal nicht von an personen gebundene verfehlungen wie amtsmissbrauch oder korruption ausgehen)
weil er eben der gesetzgeber ist
wenn ein hoechstgericht spaeter feststellt dass eine handlungsweis nicht dem gesetzesrahmen entsprochen hat dann muss sie - oft erst mit langen uebergangsfristen - geaendert werden
das stimmt
...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
@gewo
Die Beamte haben aber nicht das Recht eine Hausdurchsuchung zu starten.
Das würde mein Grundrecht der unverletzbarkeit der eigenen wohnung verletzen.
Wenn ich ihnen sage: "das ist alle munition die ich habe" od "ich habe keine".
Dann haben sie das als gegeben hinzunehmen und können nix machen.
Ansonsten würden sie sowohl unsere bundesverfassun als auch die eu grundrechtscharta verletzen.
Da kommt nix (schon gar nicht interne bestimmungen) dagegen an.
Die Beamte haben aber nicht das Recht eine Hausdurchsuchung zu starten.
Das würde mein Grundrecht der unverletzbarkeit der eigenen wohnung verletzen.
Wenn ich ihnen sage: "das ist alle munition die ich habe" od "ich habe keine".
Dann haben sie das als gegeben hinzunehmen und können nix machen.
Ansonsten würden sie sowohl unsere bundesverfassun als auch die eu grundrechtscharta verletzen.
Da kommt nix (schon gar nicht interne bestimmungen) dagegen an.
