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Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mandella
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Mandella » Mo 18. Nov 2013, 13:36

rhinol hat geschrieben:Habe gerade bei der Polizei angerufen.
Die haben gesagt dass die zuständigen Beamten keine Verlässlichkeit bei mir sehen.
Die Gründe bzw Akteneinsicht müsse ich bei der BH erfragen.
Es kann sein dass die Beamten noch ein drittes Mal bei mir vorbeischauen.
Ruhig Blut. Warte mal den Bescheid vom Amt ab. Die müssen sich ja was dazu sagen.
Oder mach so, wie Stickhead sagt.

Und sollte der Bescheid wirklich negativ ausfallen, dann wirklich alles auffahren was nur geht. Ohne mit der Wimper zu zucken Vollgas.
Angefangen von Volksanwaltschaft über Amtsmißbrauchsklage mittels Verband bis hin zur Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMI.
Da gibts einige Möglichkeiten solchen Typen zu zeigen, daß man sich an Gesetze und Vorschriften zu halten hat, egal wie weit man von "der Zentrale" weg ist.

Damit machst du dich zwar nicht beliebter bei den Beamten, aber eigentlich kannst du dabei nur gewinnen. Auch wenns etwas länger dauert.
Und vielleicht trägt es sogar dazu bei, daß intern so viel Staub aufgewirbelt wird, daß das BMI den Mißständen mal nachgeht und selbstherrliche Beamte mal abmahnt bzw. versetzt.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Mo 18. Nov 2013, 13:42

Du musst vor einem eventuellen negativen Bescheid die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen (Parteiengehör / Ergebnis der Beweisaufnahme) (§ 45 Abs 3 AVG). Erst wenn du soetwas bekommst, solltest du mit der Artillerie auffahren. Zuvor würde ich aber mit Fingerspitzengefühl vorgehen, denn vielleicht ist es wirklich eine rein polizeiseitige Schikane.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Mo 18. Nov 2013, 13:55

Nebenbei würd ich dann ein bisschen Medial auftreten. Schau dass es ins Vol.at und in die VN kommt. Sind zwar nicht unbedingt Waffenliebhaber aber für einen Amtsmissbrauchsskandal sind sie immer zu haben.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Mo 18. Nov 2013, 14:02

Was erwartest du dir davon? Das ginge 100% nach hinten los. Medial geht pro-Waffenbesitz sicher nix!

Todo:

- Parteiengehör abwarten
- Stellungnahme schreiben
- Berufung vorbereiten
- Bescheid abwarten
- Berufen
- Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einbringen
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BigBen » Mo 18. Nov 2013, 14:06

Naja über die Schiene "ich habe 3 Jahre meinem Land mit einer Waffe in der Hand dienen dürfen, aber jetzt bekomme ich nichtmal eine Genehmigung für eine Privatwaffe zur Ausübung des Schiesssports und muss mich stattdessen schikanieren lassen" könnte vielleicht schon was gehen.
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Mo 18. Nov 2013, 14:14

Kommt immer drauf an wie man die Geschichte bringt. Hier in Vlbg. haben sich bestimmte Medien schon auf Beamte und skandale eingeschossen. z.B. Richterin Ratz,...
Ein letzter Versuch, aber nur dann wenn gar nix mehr geht...

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Mo 18. Nov 2013, 14:20

Sowas würd ich mir aber bis zum Schluss aufheben, sonst hat man zum Schluss noch eine Verleumdung am Hals
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von rhinol » Mo 18. Nov 2013, 14:24

Stickhead hat geschrieben:Was erwartest du dir davon? Das ginge 100% nach hinten los. Medial geht pro-Waffenbesitz sicher nix!

Todo:

- Parteiengehör abwarten
- Stellungnahme schreiben
- Berufung vorbereiten
- Bescheid abwarten
- Berufen
- Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einbringen

genau das werde ich machen. danke

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BlackAce » So 24. Nov 2013, 12:47

Ja es gibt auch unter Polizisten Waffengegner, leider.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von ifoundnoname » Do 28. Nov 2013, 11:15

BlackAce hat geschrieben:Ja es gibt auch unter Polizisten Waffengegner, leider.
Stimmt und einige stehen auch noch öffentlich dazu - gehen nicht schießen und wenns gehen müssen, dann treffen nix.... einer hatte wirklich Angst vor seinem "Dienstwerkzeug" und hat bei der Schussabgabe tatsächlich immer die Augen geschlossen :tipphead:
noch schlimmer ist´s beim Bundesheer - ich kenne einen (damals noch Oberleutnant) der strikt gegen jegliche Pistole, noch dazu war er Präsident des HSV (und somit auch der Sektion Schiesssport) - er hat gemeint deswegen sei er auch beim Fliegerabwehrbataillon - dann haben`s ihn auf den Generalstabskurs geschickt ..... :at1:
"The man to protect you is you. Not the state, not the agent of the state, and not your hired hand. YOU!"
Jeff Cooper 1920-2006

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von dpool » Do 28. Nov 2013, 11:22

Ist es nicht so dass Polizisten 1x im Jahr auf den Stand müssen und wenn sie dort nicht eine gewisse Punktezahl erreichen dann werdens in den Innendienst versetzt? Irgendwo hab ich glaub ich des mal in einem Bericht aufgeschnappt.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BlackAce » Do 28. Nov 2013, 12:11

dpool hat geschrieben:Ist es nicht so dass Polizisten 1x im Jahr auf den Stand müssen und wenn sie dort nicht eine gewisse Punktezahl erreichen dann werdens in den Innendienst versetzt? Irgendwo hab ich glaub ich des mal in einem Bericht aufgeschnappt.
Nicht so ganz, es sind 3x im Jahr Einsatztraining vorgesehen, inwieweit dort geschossen wird, hängt vom aktuellen Trainingsprogramm ab. Mind Punktezahl gibts, zumindest noch, nur für die Schüler.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2013, 13:00

dpool hat geschrieben:Ist es nicht so dass Polizisten 1x im Jahr auf den Stand müssen und wenn sie dort nicht eine gewisse Punktezahl erreichen dann werdens in den Innendienst versetzt? Irgendwo hab ich glaub ich des mal in einem Bericht aufgeschnappt.
davon weiss ich nix
und die paar leut die genau DAMIT beruiflich zu tun haben werden sich hier in der sache ned aessern

aber soweit man hoert faellt schiessen - ohne konsequenzen - immer aus wenn grad
- ueberstunden zu machen sind
- personalknappheit ist
- bei krankheit
- wenn es sich mit den ruhezeitabstand zum letzten dienstende ned ausgeht
- wenn kein fahrzeug zum hinfahren zur verfuegung steht
- ect ect ect

die "pflicht"schiessen werden also generell nur zu einem teil abgeleistet
keine ahnung wie wahr das ist ....
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