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Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
aus sicht der verwaltung ist ein vorgang immer rechtmaessig wenn es dazu einen behoerdenauftrag gibt ...
dem entgegenstehende hoechstgerichts entscheidungen sind aus sicht des gesetzgebers "betriebsunfaelle"[/quote]
Richtig das betrifft aber NUR hoheitliche befehls und zwangsakte.
Die waffenüberprüfung fällt aber nicht darunter.
Ps auch kann man immer amtshaftung geltend machen.
dem entgegenstehende hoechstgerichts entscheidungen sind aus sicht des gesetzgebers "betriebsunfaelle"[/quote]
Richtig das betrifft aber NUR hoheitliche befehls und zwangsakte.
Die waffenüberprüfung fällt aber nicht darunter.
Ps auch kann man immer amtshaftung geltend machen.
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiGSchoenbauer hat geschrieben:wennst die Munition bisher im Safe aufbewahrt hast, bist eh a potentieller Selbstmörder oder Haussprenger
das gilt bei pulver
munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix ...
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiBud Spencer hat geschrieben: Ps auch kann man immer amtshaftung geltend machen.
amtshaftung ist nur vorstellbar bei einer VORSAETZLICHEN fehlleistung eines beamten
und diesen vorsatz musst nachweisen
es reicht also nicht wenn ein beamter zu "einfach gestrickt" war und deshalb was "falsch" gemacht hat
es muss nachweisbar sein dass er wusste wie es "richtig" geht, und es trotzdem "falsch" gemacht hat
zudem gibt es bei einer nicht dem gesetz entsprechenden vorgangsweise wie von dir geschildert (illegale hausdurchsuchung) keinen "schaden" (es seie denn der hund kommt zu schaden ... soll vorkommen ....)
PS:
wir sind da aber jetzt gaaaaaanz weit vom thema weg
die internen anweisungen bei den verwahrungskontrollen gehen in die richtung:
- feststellen ob die wohnung bewohnt aussieht
- feststellen wer sonst noch in der wohnung gemeldet ist
- feststellen ob die vorhandenen kat B waffen mit der liste der behoerde uebereinstimmen
- feststellen ob die verwahrung ordnungsgemaess erfolgt
- feststellen ob es ausser den B waffen noch andere waffen im haushalt gibt
- feststellen ob sonstige gruende erkennbar sind welche den schluss zulassen dass die person nicht sorgfaeltig mit waffen umgehen wird
in die letzten beiden punkt wird dann halt ggf von den beamten was reininterpretiert was eigentlich nicht da steht ...
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Bei einer hausdurchsuchung komm ich zu schaden.
Bspw. Zeit und entgeldverlust. Amtshaftung geht relativ oft. Glaubst gar ned.
Bspw schäden durch überschallflüge des bh
wurscht.
Fakt ist ist ich muss auch im zuge der verlässlichkeitsüberprüfung keine hausdurchsuchung (die mich in meinen hrundrechten verletzt zulassen). Dadurch, dass es sich nicht um einen befehls oder zwangsakt handelt, steht mir immer noch ein hausrecht zu und ich kann die beamten vor die tür setzen.
Und selbst wenn das in irgendeiner durchführungsverordnung erlaubt wäre ist
a) diese noch lange nicht rechtlich gedeckt.
und b) Lex superior derogat legi inferiori -> grundrechte stehen ÜBER den Waffg.
Bspw. Zeit und entgeldverlust. Amtshaftung geht relativ oft. Glaubst gar ned.
Bspw schäden durch überschallflüge des bh

Fakt ist ist ich muss auch im zuge der verlässlichkeitsüberprüfung keine hausdurchsuchung (die mich in meinen hrundrechten verletzt zulassen). Dadurch, dass es sich nicht um einen befehls oder zwangsakt handelt, steht mir immer noch ein hausrecht zu und ich kann die beamten vor die tür setzen.
Und selbst wenn das in irgendeiner durchführungsverordnung erlaubt wäre ist
a) diese noch lange nicht rechtlich gedeckt.
und b) Lex superior derogat legi inferiori -> grundrechte stehen ÜBER den Waffg.
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 19. Nov 2013, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
najo, des ist aber ein Frage der Menge.munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix
weil wenn des Verhältnis der Volumina Tresor zu Munition zu klein wird und im Brandfall viele Murmeln gleichzeitig explodieren, dann kann es sehr wohl auch zum unkontrollierten Druckanstieg kommen.
mit einem Schachterl .45ACP (ähhhh ...was sonst

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
hiuGSchoenbauer hat geschrieben:najo, des ist aber ein Frage der Menge.munition kannst ruhig im safe explodieren lassen
da passiert nix
logisch
immer
aber bei normaler muni hast ja nur den flash und keine druckwelle bei der umwandlung
und selbt bei losem NC pulver bei vernuenftigen mengen nur im ueberschaubaren ausmass
(ich wuerde aber trotzdem NC pulver keinesfalls in einem stahltresor lagern ..)
so richtig bitter wird es bei verdaemmung (= safe-lagerung) von schwarzpulver
da reicht a groesseres doserl im safe und das ding zerlegt eine ganze etage
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Hmm jetzt machts mich aber stutzig...heißt das jetzt das ich ma eher nen extra Safe für die Muni kaufen soll wegen der Verfahrung? Also um sich vielleicht Ärger zu sparen?
Jetzt ist es momentan so das Freundin nen Safe hat mit ihrer Glock + ca 500 Schuss für die Glock.
Ich nen Waffenschrank mit meinen 2 FFW + 2 Sorten (9mm, 375mag) zu je 500 Schuss Muni.
Die Muni in meinem Waffenschrank steht am Schrankboden da das kleine Munifach dafür zu klein ist und mir es auf die nerven geht das Minifach immer auf und zu sperren zu müssen.
Kann es da jetzt vorkommen das dies nicht dem Gefallen der Kontrolleure entspricht?
Jetzt extra nen Safe kaufen nur für die Muni?...
Und wenn ja, kann dann sowohl meine Freundin und ich zugriff auf den Safe haben oder muss man gar 2 Safes am besten kaufen, 1er für jeden für die Muni.
Jetzt ist es momentan so das Freundin nen Safe hat mit ihrer Glock + ca 500 Schuss für die Glock.
Ich nen Waffenschrank mit meinen 2 FFW + 2 Sorten (9mm, 375mag) zu je 500 Schuss Muni.
Die Muni in meinem Waffenschrank steht am Schrankboden da das kleine Munifach dafür zu klein ist und mir es auf die nerven geht das Minifach immer auf und zu sperren zu müssen.
Kann es da jetzt vorkommen das dies nicht dem Gefallen der Kontrolleure entspricht?
Jetzt extra nen Safe kaufen nur für die Muni?...

Und wenn ja, kann dann sowohl meine Freundin und ich zugriff auf den Safe haben oder muss man gar 2 Safes am besten kaufen, 1er für jeden für die Muni.
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
leuteln, bitte machts euch ned naaarischMDKrauser hat geschrieben:Hmm jetzt machts mich aber stutzig...
kein mensch redet von einem safe oder sonstwas ...
munition muss versperrt sein
ned mehr und ned weniger ....
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Hab ich von einem Bekannten bekommen
LPD-Auftrag
LPD-Auftrag
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
@ MDKrauser
Ois passt genau so wie du es machst
Nix extra Safe etc.
lg sepp
Ois passt genau so wie du es machst



Nix extra Safe etc.

lg sepp

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
dozzer hat geschrieben:Hab ich von einem Bekannten bekommen
link ...
hi
weiss ned ..
aufgrund der enthaltenen aktenzahl ist eingrenzbar wer das weitergegeben haben koennte
das kann evt probleme beim betreffenden verursachen
aber ist eh eure sache ....
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Pffuuuhhhh...Ok...dachte schon... 

Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Kurze Frage zu dem Thema:
Ich wohne allein in meiner Wohnung, der einzige der noch einen Schlüssel hat ist mein Vater, der eine WBK hat. Darf ich Munition grob gesagt einfach "rumliegen" lassen? Weil die Wohnungstür ist eh immer zugesperrt. Habe mir einen Raum für alles waffentechnische hergerichtet, muss jetzt in diesem raum auch noch sämtliche munition (Waffen ist eh klar, sind im Tresor) irgendwie extra versperrt werden, oder würde es genügen, nur den Raum immer zugesperrt zu haben? Oder ists ganz wurscht?
Ich wohne allein in meiner Wohnung, der einzige der noch einen Schlüssel hat ist mein Vater, der eine WBK hat. Darf ich Munition grob gesagt einfach "rumliegen" lassen? Weil die Wohnungstür ist eh immer zugesperrt. Habe mir einen Raum für alles waffentechnische hergerichtet, muss jetzt in diesem raum auch noch sämtliche munition (Waffen ist eh klar, sind im Tresor) irgendwie extra versperrt werden, oder würde es genügen, nur den Raum immer zugesperrt zu haben? Oder ists ganz wurscht?
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Nein, weil immer auch Personen ohne deine Kenntnis rechtmäßig anwesend sein können, die keine Waffen besitzen dürfen (Installateur bei Rohrbruch, Feuerwehrmann beim Brand).

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz