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Frist für die Beantwortung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Frist für die Beantwortung

Beitrag von Mr. Smith » Di 19. Nov 2013, 14:19

Hallo!

Frage: wie lange kann sich die BH Zeit lassen für die Beantwortung eines Antrages auf WP

1 Monat, 2 Monate - 1 Jahr :?: :?: :?:

ich hab irgendwie nichts greifbares, vor allem nichts rechtlich fundiertes dazu gefunden. :think:

lg
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Re: Frist für die Beantwortung

Beitrag von Stickhead » Di 19. Nov 2013, 14:42

6 Monate => https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 29419.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Frist für die Beantwortung

Beitrag von Mr. Smith » Di 19. Nov 2013, 14:56

Danke für die Info, Oberbehörde in diesem Sinn wird dann die Landespolizeidirektion sein :?: :?:

LG
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Re: Frist für die Beantwortung

Beitrag von Stickhead » Di 19. Nov 2013, 15:08

Genau! Bei dir müsste es die LPD Tirol sein.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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