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munition im Kfz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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munition im Kfz
Bezüglich Waffenverwahrung im Kfz gibt es ja eindeutige Vorschriften.
Wie aber schaut es da mit Munition aus?
Darf ich Schrotpatronen bzw. Langwaffenmunition im Handschuhfach verwahren?
Muss es versperrt sein?
Sind die Zeiten, die für Waffen gelten ebenso für munition Gültig?
Darf ich Kat. B Munition gar nicht im Auto lassen?
Ist die 44-40 für den UHR auch Kat. B Muni?
...
Hane
Wie aber schaut es da mit Munition aus?
Darf ich Schrotpatronen bzw. Langwaffenmunition im Handschuhfach verwahren?
Muss es versperrt sein?
Sind die Zeiten, die für Waffen gelten ebenso für munition Gültig?
Darf ich Kat. B Munition gar nicht im Auto lassen?
Ist die 44-40 für den UHR auch Kat. B Muni?
...
Hane
Re: munition im Kfz
Hane hat geschrieben:Darf ich Kat. B Munition gar nicht im Auto lassen?
servus
B-munition im auto lassen sicher nein
beim rest waere mir nicht bekannt dass es dazu judikatur oder verordnungen oder erlaesse gaebe ...
doubleaction OG, Wien
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- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: munition im Kfz
Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.
Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.
Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: munition im Kfz
Maggo hat geschrieben:Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.
Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.
Naja
lex specialis derogat lex generalis.
(Wenns so weiter geht muss ich bald nimmer mitlernen )
Also die spezielle Regelung über B-Munition für nicht WBK-ler (sofern sie geeignete Waffe besitzen) setzt dahingehend ältere Bestimmungen eigentl. ausser Kraft.
Allerdings würde ich wenn schon im Auto lassen dann nach den für C&D Waffen bekannten Zeitgrenzen gehen.
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM
Re: munition im Kfz
Maggo hat geschrieben:Wobei es im Prinzip keine Kat. B Munition mehr gibt,da sie ja auch für Personen ohne WBK besessen und überlassen werden darf.
Das selbe dürfte ja dann auch für VM Munition gelten die im Prinzip WBK pflichtig ist.
Also dürfte die alte Judikatur die sicher noch vom alten Gesetz stammt auch nicht mehr gültig sein.
Wie die neue Judikatur dann aussieht müsste erst ausjudiziert werden.
hi
wie kommst denn jetzt darauf?
wegen der ausnahmeregelung dass die registrierungsbestaetigung einer C waffe als erwerbsdokument gilt?
das aendert aber genau garnix
die ZWR bestaetigung erlaubt DER PERSON, auf welche die waffe registriert ist den erwerb und besitz dieses kat B kalibers
und VM munition ist ueberhaupt eine andere sache
die ist kriegsmaterial
das ist in der kriegsmaterialverordnung geregelt
und die ausnahme dass man mit WBK oder WP welche erwerben und besitzen darf ist unveraendert
die registrierungsbestaetigung ersetzt diese dokumente keineswegs ...
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Re: munition im Kfz
@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich
Re: munition im Kfz
Bud Spencer hat geschrieben:@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich
oder mit schuetzenpass ...
edit:
moment, was meinst jetzt?
bei FFW munition?
eigentlich nicht ...
das vollmantelverbot gilt nur fuer "militaerische kaliber", die haette ich nur im langwaffenbereich gesehen eigentlich ...
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Re: munition im Kfz
Bud Spencer hat geschrieben:...
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM
Naja, was wennst a Glock-Messer im Auto hast und Du vergisst es wennst nach Deutschland fährst...
A bisserl überlegen wennst ins Ausland fährst musst immer.
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: munition im Kfz
Bud Spencer hat geschrieben:@gewo
Richtig der UHR-Besitzer ohne WBK, WP od JK darf nur reine Blei Munition od. teilmantel besitzen.
Mit JK sind auch Hohlspitz und FMJ möglich
gilt aber a nur für natokaliber .308 oder .223 oder?
andere VM darf ma als nicht wbk besitzer ja haben, oder?? (anm. betrifft mi persönlich e ned wollts nur wissen)
Re: munition im Kfz
Bud Spencer hat geschrieben:Naja
lex specialis derogat lex generalis.
(Wenns so weiter geht muss ich bald nimmer mitlernen )
lex specialis derogat legi generali
Oder?
Stand your Ground!
Re: munition im Kfz
savage3000 hat geschrieben:gilt aber a nur für natokaliber .308 oder .223 oder?
andere VM darf ma als nicht wbk besitzer ja haben, oder?? (anm. betrifft mi persönlich e ned wollts nur wissen)
hi
fuer alle militaetischen kaliber eigentlich
damit fuer fast alles ausser dem benchrestkram wie 6mm BR norma und so ...
doubleaction OG, Wien
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: munition im Kfz
Bud Spencer hat geschrieben:Richtig! Falscher casus. Kommt aber aufs selbe raus.
Get a life
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: munition im Kfz
Stickhead hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Richtig! Falscher casus. Kommt aber aufs selbe raus.
Get a life
Sagt genau der, ders gscheid können muss!
Also unterschiede konsonantische und a-deklination?!!... Und hop!
Re: munition im Kfz
IT Guy hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:...
Muni einfach im Auto liegen lassen empfinde ich irgendwie als fahrlässig. Ausserdem, stell dir vor du vergisst sie und kommst zu einer Grenzkontrolle udgl. Na BUM
Naja, was wennst a Glock-Messer im Auto hast und Du vergisst es wennst nach Deutschland fährst...
A bisserl überlegen wennst ins Ausland fährst musst immer.
also das mim messer in D trifft mich auch immer wieder .. spontaner abstecher nach D -> dafuuu, einhandmesser und so .. und dann kommt immer die frage: wohin jetzt damit, noch 100m bis zur genze