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transport - bestimmungen

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transport - bestimmungen

Beitrag von artemidis » Mi 27. Nov 2013, 14:36

dear all!
war schon einige male am schießstand - mit dem bus. die bix'n im futteral, die mun und sogar den verschluss woanders. habe mir nichts dabei gedacht - bis mir jemand gesagt hat, ich solle "aufpassen", und besser mit dem auto fahren ... a bissl verunsichert hat mich das schon. wäre das wirklich ungesetzlich?
dank und gruß,
artemidis
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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von pointi2009 » Mi 27. Nov 2013, 14:38

blödsinn, solange Kat B in geschlossenem Behältnis, ungeladen und nicht halbgeladen vor schnellem Zugriff geschützt, oder Kat C/D ungeladen, kannst solange nicht in den Transportbestimmungen was anderes steht, fahren, womit du willst.
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buckshot

Re: transport - bestimmungen

Beitrag von buckshot » Mi 27. Nov 2013, 14:39

aufpassen worauf?

soferne nicht die Transportbestimmungen (Hausordnung) eine derartige Einschränkung vorsehen und den TRANSPORT! von Waffen aller Art untersagen, wüßte ich nicht wo das Problem ist, wenn der Gesetzgeber mir den Transport (oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar das führen...) erlaubt.

in den Wiener Linien zb wird dezidiert das "Führen von geladenen Schusswaffen" untersagt - ausgenommen Polizei...

http://www.wienerlinien.at/media/files/" onclick="window.open(this.href);return false; ... _72568.pdf

Bud Spencer

Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Nov 2013, 14:44

buckshot hat geschrieben:aufpassen worauf?

soferne nicht die Transportbestimmungen (Hausordnung) eine derartige einschränkung vorsehen und den TRANSPORT! von Waffen aller art untersagen wüßte ich nicht wo das problem ist, wenn der gesetzgeber mr den transport (oder unter bestimmten voraussetzungen gar das führen...) erlaubt.

in den wiener linien zb wird dezidiert das "führen von geladenen schusswaffen" untersagt - ausgenommen polizei...
Auch bei der ÖBB ist ein Transport erlaubt.

Aber nochmals. Das ist Hausrecht. Solange kein Hausverbot ausgesprochen wird (und dieses misachtet wird-> Hausfriedensbruch) hat Hausrecht in Ö keine strafrechtl. Relevanz. Anders bei der ÖBB, da gibts ein Eisenbahngesetz das dass führen unterbindet. In wie weit das auch auf Busse der ÖBB gilt müsste man sich anschauen :think:

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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von artemidis » Mi 27. Nov 2013, 14:46

pointi2009 hat geschrieben:blödsinn, solange Kat B in geschlossenem Behältnis, ungeladen und nicht halbgeladen vor schnellem Zugriff geschützt, oder Kat C/D ungeladen, kannst solange nicht in den Transportbestimmungen was anderes steht, fahren, womit du willst.
@pointi2009. danke, dachte mir schon ähnliches, sonst hätte ich mich von vorneherein nicht in den bus g'setzt.
@buckshot: der unterschied von "führen" und so was wie "transportieren" (zudem in geschlossenem futteral, nicht einmal unterladen ..., schloss heraußen) war mir eben schon auch geläufig.
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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Freitag » Mi 27. Nov 2013, 14:53

Zur Klarstellung, den Verschluss kannst drin lassen, geschlossenes Behältnis und nicht halb- oder geladen reicht.

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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Raider » Mi 27. Nov 2013, 14:58

wie sieht es aus wenn ich in meinem pistolenkoffer, neben der glock liegend die vollen magazine habe.... das geht nicht ohne wp oder?
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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von buckshot » Mi 27. Nov 2013, 14:59

@ bud- die wiener linien waren nur ein beispiel für "erlaubt" - öbb zum glück auch... - sonst hätte ich echt ein problem ;-)

btw: ich fahre regelmäßig nach DE zum jagen und bin mit der verwahrung selbstverständlich dem deutschen gesetz rechnung tragend deutlich sorgfältiger bei der verwahrung!

Bud Spencer

Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Nov 2013, 15:01

Raider hat geschrieben:wie sieht es aus wenn ich in meinem pistolenkoffer, neben der glock liegend die vollen magazine habe.... das geht nicht ohne wp oder?
Nö schneller Zugriff gegeben. Da brauchst an Pass.

Wennst die Magazine sgen wir mal in der Manteltasche hast und die Waffe im Koffer, wäre das konform.

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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Freitag » Mi 27. Nov 2013, 15:04

Bud Spencer hat geschrieben:
Raider hat geschrieben:wie sieht es aus wenn ich in meinem pistolenkoffer, neben der glock liegend die vollen magazine habe.... das geht nicht ohne wp oder?
Nö schneller Zugriff gegeben. Da brauchst an Pass.

Wennst die Magazine sgen wir mal in der Manteltasche hast und die Waffe im Koffer, wäre das konform.
Wo steht das?

Bud Spencer

Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Nov 2013, 15:08

buckshot hat geschrieben:@ bud- die wiener linien waren nur ein beispiel für "erlaubt" - öbb zum glück auch... - sonst hätte ich echt ein problem ;-)

btw: ich fahre regelmäßig nach DE zum jagen und bin mit der verwahrung selbstverständlich dem deutschen gesetz rechnung tragend deutlich sorgfältiger bei der verwahrung!
Ich sags mal diplomatisch. ;) Selbst wenn drinnen stehen würde (in den Beförderungsbestimmungen), dass auch der Transport untersagt ist.
Kann dir ja keiner nachweisen ob und was du im Koffer, Futteral usw transportierst. Der Schaffner darf den Koffer nicht untersuchen und die Exekutive ist nicht dazu da die Hausordnung zu vollstrecken. Wennst einen gültigen Fahrschein hast und dich gebührend verhalten hast dürfen dich obige Schaffner auch nicht festhalten. Also puh?! :teasing-neener:

Bud Spencer

Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Nov 2013, 15:12

Freitag hat geschrieben:
Wo steht das?
"Kein Führen stellt das Bei-sichhaben einer ungeladenen Waffe dar, nur zu dem Zwecke, diese von einem Ort an einem anderen zu verbringen." Entscheidungstext OGH 29.06.1978 12 Os 73/78


Im grunde Definitionssache, eines gerichts bzw des kontrollierenden Organs. Wennst jetzt ein Tascherl hast wo drinnen Mun und Waffe getrennt werden kann wärs wieder konform.
Es geht um das schnelle bereitmachen.
Koffer auf, Magazin rein und verschluss vor geht schnell... aber happig die sache :think:

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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von gewo » Mi 27. Nov 2013, 15:26

Raider hat geschrieben:wie sieht es aus wenn ich in meinem pistolenkoffer, neben der glock liegend die vollen magazine habe.... das geht nicht ohne wp oder?
hi

ist a bisserl offen die frage

ein magazin ist kein wesentlicher waffenbestandteil
im waffengesetz ist betreffend "fuehren" ausdruecklich nur auf die ZUGRIFFSBEREITSCHAFT der waffe abgestellt
das thema "schussbereitschaft" stellt sich im gesetzestext nirgendwo

entweder sie ist zugriffsbereit (egal ob geladen oder ungeladen)
dann ist es fuehren

oder sie ist nicht zugriffsbereit (und ungeladen)
dann ist es nicht fuehren

ob da ein magazin (welches kein wesentlicher waffenbestandteil ist) daneben liegt welches geladen ist ist aus waffenrechtlicher sicht - eigentlich - unerheblich

"eigentlich" deshalb weil im kommentar vom kepplinger genau dieser fall trotzdem als "fuehren" einer waffe ausgelegt wird

fuer mich unverstaendlich
wiederspricht allen bisherigen normen
laest sich aus dem gesetz nicht ableiten
und es gibt dazu soweit ich weiss auch keine OGH urteile, verordnungen oder erlaesse

auch in publikationen oberoesterreichischer juristen koennen mal fehler enthalten sein
und mehr ist der kepplinger kommentar eigentlich ned ....
er hat keine direkte rechtswirksamkeit und oft genug haben in der vergangenheit OGH urteile dem kommentar wiedersprochen
im prinzip ist er eine (kompetente) privatmeinung
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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von Bud Spencer » Mi 27. Nov 2013, 15:36

Richtig der Kommentar soll Juristen nur Anhaltspunkte bei der entscheidungsfindung geben.

Im grunde ist die Sache eine Analogie. Du hast volles Magazin und leere Waffe in einem Behältnis. Das ermöglicht dir ein eindeutig schnelleres "bereit machen" als wenn selbiges getrennt verwahrt wird... Das ist ein Graubereich und wirklich happig :think:

Ich denke aber, das Zugriffsbereitschaft hier betreffend der gesetzl. Wortinterpretation auch das abfeuern einer Schusswaffe umfasst und nicht den bloßen Zugriff (im sinne von Handhabung der Waffe).

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Re: transport - bestimmungen

Beitrag von gewo » Mi 27. Nov 2013, 15:44

Bud Spencer hat geschrieben: Ich denke aber, das Zugriffsbereitschaft hier betreffend der gesetzl. Wortinterpretation auch das abfeuern einer Schusswaffe umfasst und nicht den bloßen Zugriff (im sinne von Handhabung der Waffe).
noe

eigentlich ueberhaupt ned

wenn du a glock eingesteckt hast im sakko und nicht eine einzige patrone hast - wirst trotzdem a anzeige wegen unerlaubtem fuehren bekommen und es wird in genau demselben ausmass bestraft wie wenn sie durchgeladen waere

es geht im gesetz tatsaechlich um die zugriffsbereitschaft an und fuer sich
das spiegelt sich auch in allen mir bekannten bisherigen entscheidungen wieder

umso befremdlicher ist fuer mich die einschaetzung vom kepplinger ...
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