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Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Messer; was ist ok; was ist pfui?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Doh, sogar so sehr, dass sie sie gleich behalten wollen 

Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!Reaper hat geschrieben:
Das Messer wär weg und es würde ein OwiG-Verfahren gegen Dich eingeleitet werden (Bußgeld).
"Einhandmesser", also alle Messer die mit einer Hand zu öffnen UND arretieren sind, werden als Waffen eingestuft, da wird es dann teuer.
Absolutes Führverbot gilt bei öffentlichen Veranstaltungen und in vielen öffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhöfe), dort ist es dann aber mit Schildern angeschrieben.
Da kann es Dir passieren, dass Dich die Ordnungshüter auffordern den Rucksack zu leeren oder die Taschen umzudrehen.
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, Hieb- oder Stoßwaffen, sogenannte "verbotene Messer" (z.B. beidseitig angeschliffen) darst Du gar nie nicht führen, aber auch da gibt es wieder Ausnahmen (z.B. "berechtigtes Interesse" zum Führen) usw.![]()
In der BRD gibt es verbotene Gegenstände wie in At auch. Dies sind butterfly, faustmesser, Wurf Sterne, und Springer deren klinge nach vorne rausschnellt oder länger als 8,5 cm.
Wird man damit von Zoll oder Polizei erwischt ist es eine Straftat!
Dolche, Kampfmesser und erlaubte Springer sind Waffen. Hier gilt keine offentlichen Veranstaltungen. Kino wäre eine solche, Kneipe nicht! Da in der Kneipe die Einmaligkeit der Veranstaltung fehlt. Ein bayrischer abend in der Kneipe am 15.12. Wäre. Allerdings einmalig. Verstoß ist eine Straftat.
Dann gibt es einen 42a waffg. Der verbietet Waffen(also Dolche Kampfmesser etc), Messer über 12 cm klingen lange zu führen uberall in Deutschland. Hier müsste man ein berechtigtes Interesse nachweisen. Etwa wandern( nicht durch einen Park!), jagen, Handwerker zB Dachdecker etc. Hier liegt der Spielraum des Gesetzeshüters. Verneint er euer Interesse kassiert er das Messer ein und es gibt eine owi Strafe. Zw 500-2000 und das Messer ist weg. Im abgeschlossen en Handschuhfach könnt ihr aber ohne Probleme durch die BRD fahren.
Das Bahnhöfe waffenverbotszonen sind ist totaler Quatsch! Hier gelten die gleichen Gesetze. Lediglich im Hbf Bremen und auf der Reeperbahn in Hamburg gibt es waffenverbotszonen für alles.
Noch ein wichtiger punkt : Pfefferspray muss gekennzeichnet sein zur Tier Abwehr. Schlagstöcke fallen auch unter den 42a. Und nein SV ist kein berechtigtes Interesse;-)!
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Die sind bei uns alle erlaubt. Das nervt nicht.piefke hat geschrieben: Hier werden Fakten ziemlich bunt gemischt das nervt!!!!!
In der BRD gibt es verbotene Gegenstände wie in At auch. Dies sind butterfly, faustmesser, Wurf Sterne, und Springer deren klinge nach vorne rausschnellt oder länger als 8,5 cm.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Warum nicht.. Wenn ich in den Baumarkt nach DE fahre und mir dort ne Machete kaufe kann ich die im Kofferraum Spazierenfahren wielange ich auch immer will..Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude.....
Du darfst sie nicht führen, wenn du kein Stadtgärtner bist

d.h. bei einem Einhandmesser den Daumenstift fürs ausklappen entfernen. Somit ises ein Feststellbares Messer mit Zweihandöffnung und darf in DE und in AT geführt werden...

- Reaper
- .50 BMG
- Beiträge: 3694
- Registriert: So 27. Mär 2011, 20:26
- Wohnort: Im Südwesten Deutschlands
Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Irwin J. Finster hat geschrieben:Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude.....
Doch, die schon....

"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)
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- Reaper
- .50 BMG
- Beiträge: 3694
- Registriert: So 27. Mär 2011, 20:26
- Wohnort: Im Südwesten Deutschlands
Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?
Das ist fast korrekt, aber es gibt auch findige Beamte.Raven hat geschrieben: d.h. bei einem Einhandmesser den Daumenstift fürs ausklappen entfernen. Somit ises ein Feststellbares Messer mit Zweihandöffnung und darf in DE und in AT geführt werden...
Wenn sich das Messer von Hand aufschwingen lässt, weil die Klingenschraube nicht fest genug angezogen wird, dann kann man es einhändig öffnen und arretieren.
Man hält das Messer von oben, die Klinge zeigt nach unten, nun reißt man die Hand zweimal hintereinander ruckartig hoch und runter, so ca. 30-40 cm genügen.
Hat mir ein befreundeter Polizist an meinem EDC-Messer demonstriert, ich war sprachlos.

Aber ja, ich hab es bei meinem EDC genauso gemacht.
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(Prof. Max Otte)
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