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Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Hausmasta » Di 3. Dez 2013, 23:07

savage3000 hat geschrieben: Anm. meinerseits : wie soll denn sonst eine tatsächliche Bestandserhebung der Kat C funken wenn eine Waffe 5 x verkauft wird ???
Beim ZWR geht das gar nicht. Mehrfacheintragungen sind vorprogrammiert.
Ich lass mir einen Ausweis zeigen und kontrollier, ob der Käufer mind. 18 Jahre ist - Basta!
Ich lauf doch nicht auf die BH und mach deren Arbeit.
Die haben sich das mit dem ZWR eingebrockt - die sollen auch zusehen, wie sie mit dem Mist zurechtkommen.

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Promo » Di 3. Dez 2013, 23:54

Die Österreicher haben mit der geringsten Anstrengung die Richtlinie der EU umgesetzt. Die verlangt dass Waffen nach dem Kauf gemeldet werden, nicht aber dass das immer am aktuellsten Stand ist und die Waffen da drinnen tatsächlich so stimmen.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von sepp » Mi 4. Dez 2013, 06:59

savage3000 hat geschrieben:Des weiteren legt die Dame den Akt zur Seite u überprüft nach Ablauf der Frist ob der neue Besitzer sie schon gemeldet hat.
Die hat offenbar "genügend Zeit" dies zu tun und auch in "bester Stasimanier" gleich noch Nachzuforschen ob er eh meldet :o
savage3000 hat geschrieben: Anm. meinerseits : wie soll denn sonst eine tatsächliche Bestandserhebung der Kat C funken wenn eine Waffe 5 x verkauft wird ???
Soll ich als ordentlicher Legalwaffenbesitzer mir den
Kopf über etwas zerbrechen das ich nicht wollte :tipphead:
Wie gut so etwas funktioniert ist mir ehrlich gesagt - Powidl :mrgreen:

lg sepp :at1:

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von savage3000 » Mi 4. Dez 2013, 07:32

Stimmt e Sepp dachte das wäre *sinnundzweck*
Somit muss i ja e keiner sorgen machen was zB Besteuerung oder gar Entwaffnung angeht ?!?
Super des taugt ma

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von rhodium » Mi 4. Dez 2013, 07:47

Also kurz zusammengefasst: benötigt man nun einen Kaufvertrag oder reicht ein "hab ich vor 2 jahren verkauft"

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von savage3000 » Mi 4. Dez 2013, 08:08

Sie empfiehlt Kaufvertrag !
Natürlich müsste man MIR beweisen dass ich sie verkauft hab, aber warum sollt ich mir, speziell wenns um a Waffe geht selbst Troubles machen?

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von BigBen » Mi 4. Dez 2013, 08:11

savage3000 hat geschrieben:Sie empfiehlt Kaufvertrag !
Natürlich müsste man MIR beweisen dass ich sie verkauft hab, aber warum sollt ich mir, speziell wenns um a Waffe geht selbst Troubles machen?
Sorry, aber so einfach funktioniert die Welt nicht...wenn die Waffe auf dich im ZWR eingetragen ist und der neue Besitzer sie nicht registrieren hat lassen...dann wird das für einen Staatsanwalt erstmal ein Beweis sein dass eben du die Waffe besitzst und sonst niemand. Und was kann dem Staat besseres passieren, dass manche Waffen womöglich mehrfach im ZWR eingetragen sind...da kann man ja womöglich mehrfach abkassieren...oder hat ein paar Gründe mehr bei jemandem anzuklopfen und nachzusehen was da sonst so rumsteht.
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Promo » Mi 4. Dez 2013, 08:38

Das Gesetz verlangt nicht dass man darüber Nachweise hält ob und wohin man eine Waffe verkauft hat. Und dass die Staatsgewalt explizit nach einer Waffe sucht, dafür muss es schon Anhaltungsgründe geben dass ich bei jemanden alle Waffen suche. Normalerweise haben die auch was anderes zu tun als Hausdurchsuchungen bei Abertausenden Leuten ohne bestimmte Verdachtsfälle ..
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von gewo » Mi 4. Dez 2013, 08:46

rhodium hat geschrieben:Also kurz zusammengefasst: benötigt man nun einen Kaufvertrag oder reicht ein "hab ich vor 2 jahren verkauft"

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man benoetigt KEINEN kaufvertrag
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von savage3000 » Mi 4. Dez 2013, 08:47

BigBen hat geschrieben:
savage3000 hat geschrieben:Sie empfiehlt Kaufvertrag !
Natürlich müsste man MIR beweisen dass ich sie verkauft hab, aber warum sollt ich mir, speziell wenns um a Waffe geht selbst Troubles machen?
Sorry, aber so einfach funktioniert die Welt nicht...wenn die Waffe auf dich im ZWR eingetragen ist und der neue Besitzer sie nicht registrieren hat lassen...dann wird das für einen Staatsanwalt erstmal ein Beweis sein dass eben du die Waffe besitzst und sonst niemand. Und was kann dem Staat besseres passieren, dass manche Waffen womöglich mehrfach im ZWR eingetragen sind...da kann man ja womöglich mehrfach abkassieren...oder hat ein paar Gründe mehr bei jemandem anzuklopfen und nachzusehen was da sonst so rumsteht.
...aja und nicht zu vergessen: Den Medien kann man dann die horrendhohen Zahlen an reg. Waffen präsentieren. Naja schauma mal was wird,
aber ich glaub meiner Bearbeiterin mit der ich manchmal beruflich zu tun habe einfach, dass das mit dem Austragen geht.

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Incite » Mi 4. Dez 2013, 09:14

gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Also kurz zusammengefasst: benötigt man nun einen Kaufvertrag oder reicht ein "hab ich vor 2 jahren verkauft"

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
hi

man benoetigt KEINEN kaufvertrag
Trotzdem verkaufe ich keine Waffe ohne KV :handgestures-thumbupright: Ein KV gibt beiden GEschäftspartnern Sicherheit.

Im Internet muss man leider das schlimmste annehmen denn du weißt nicht wer am anderen Ende sitzt. Einige Deutsche fragten z.B. nach Versand ohne "Papierkram" zu "großzügigen Angeboten" etc. und das war kein Einzelfall -.-

ich habe einfach keine Lust wegen irgendwelchen Rotzn Probleme zu bekommen wenn der neue Eigentümer sich ein Körbergeld verdienen will und mein Name steht als Besitzer auf der Schiaßn ;)

lg
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von gewo » Mi 4. Dez 2013, 11:52

Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:Also kurz zusammengefasst: benötigt man nun einen Kaufvertrag oder reicht ein "hab ich vor 2 jahren verkauft"
man benoetigt KEINEN kaufvertrag...
Trotzdem verkaufe ich keine Waffe ohne KV...
hi

ist dir eh unbenommen
kann ja jeder fuer sich entscheiden
ich verkauf auch ned ohne kaufvertrag

aber die frage war ob es vorgeschrieben ist
und das ist es eben nicht
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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von rhodium » Mi 4. Dez 2013, 13:35

Darf man z.b. einem deutschen Staatsbürger eine kat. C verkaufen. Wenn der behauptet das er einen Wohnsitz hier hat wäre es ja korrekt, nur behaupten kann das jeder. Meldezettel im Zweifelsfall?

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Re: Verkauf von Kat. C Waffen die bereits im ZWR sind

Beitrag von Promo » Mi 4. Dez 2013, 19:19

Deutsche dürfen sowieso in Österreich Waffen kaufen, man sollte bloß nicht so blöd sein diese ohne Ausfuhrpapier an diese zu versenden. Wenn er aber persönlich kommt und abholt dann ist es rechtlich einwandfrei.

Nebenbei, hatte mal so die Idee für die anfragenden Deutschen die gerne Extra-Cash drauflegen scheinhalber auf den Kauf einzugehen, sich das Geld überweisen zu lassen, und dann wenn man versenden soll plötzlich doch nach dem Importpapier fragen und erklären ohne geht es nicht. Wenn der dann Geld zurück will darauf verweisen dass es Privatverkauf war wo es keine Rückgabe gibt, und man werde sich jetzt mal mit seiner Behörde in Verbindung setzen ob die da helfen kann ...................... Ist fies, ich weiß :twisted:
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