hiStickhead hat geschrieben:Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen
ich fuerchte vfgh urteil schlaegt bmi erlass .....
hiStickhead hat geschrieben:Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen
es gibt nix zum ueberpruefen der kat c und sonstige im rahmen der verwahrungskontrolleStickhead hat geschrieben:Gibts ja nix, oder?
Mir ging's mit meiner Frage nur darum, dass wenn die Überprüfenden (ob berechtigt oder nicht) dann nach den Kat Cs fragen nicht auf die Idee kommen einem die WBK zu zupfen wenn man sie darauf hinweist, dass diese zB über dem Kamin hängen [Keine Personen unter 18 im Haushalt usw.]Bud Spencer hat geschrieben:Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässthaunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?Nur soll man nacher nicht jammern.
Es will halt net jeder zum Vwgh rennen, ist genau das gleiche wie beim Amtsarzt in Vlbg, wer will schon 2 Jahre auf seine WBK warten ? Also lässt man sichs gefallen, nimmt den geringen Mehraufwand in Kauf und geht zum Amtsarzt. Wenn sie mal deine Kat.C überprüfen wollen kannst es ja drauf anlegen, dann wird man sehen ob sie eine Handhabe haben oder nicht, bei der derzeitigen politischen Lage hast aber auch gute Chancen, dass es schlecht für dich ausgeht.Bud Spencer hat geschrieben:Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässthaunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?Nur soll man nacher nicht jammern.
da gab es hier ja schonmal einen Thread dazu, wo scheinbar aufgrund einer kleinen Unordnung oder unweggeräumten Bierflaschen oder so schon die Verlässlichkeit angezweifelt wurde!? Bei mir sieht es leider auch oftmals chaotisch aus, weil ich einfach viel Zeugs in einer zu kleinen Wohnung habe...Bud Spencer hat geschrieben: Oder andere Faktoren bestehen, die eine mangelnde Verlässlichkeit zulassen, kann von der Behörde ein Entzugsverfahren eingeleitet werden, ebenso kann eine nachfrist gesetzt werden.