Gibt es auch gleich nach Austellung der WBK bzw. dem Erwerb einer Waffe eine Verwahrungsüberprüfun?
Oder wird wirklich erst fünf Jahre nach Ausstellung der WBK die Verwahrung überprüft?
Beste Grüße
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: WBK
The cake is a lie...
Re: WBK
Ist verschieden, je nach Behörde, bei mir ist bei der Ausstellung niemand gekommen.vulgogurktaler hat geschrieben:Gibt es auch gleich nach Austellung der WBK bzw. dem Erwerb einer Waffe eine Verwahrungsüberprüfun?
Oder wird wirklich erst fünf Jahre nach Ausstellung der WBK die Verwahrung überprüft?
Beste Grüße
- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: WBK
Danke für die Antwort!
Ich habe die WBK seit 1 1/2 Jahren und die KAT-B. Waffe seit ca. 11 Monaten, aber die Hoffnung auf den Besuch nocht nicht aufgegeben
Ich habe die WBK seit 1 1/2 Jahren und die KAT-B. Waffe seit ca. 11 Monaten, aber die Hoffnung auf den Besuch nocht nicht aufgegeben

The cake is a lie...