Teal'c hat geschrieben:quildor82 hat geschrieben:Teal'c hat geschrieben:ganz unbeaufsichtig würd ich Kat. B Waffen auch nicht lassen. Wenn ich ganz allein wär würd ich die Pistole mitnehmen zum Scheibentausch.
Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall wo die Standaufsicht nen Halbautomaten "beschlagnahmt" hat während der Besitzer Scheiben wechseln war.
![Kopf antippen :tipphead:](./images/smilies/vogel.gif)
Ja aber wennst am KW Stand die Scheibe wechseln gehst bleibt die KW auch mit offenemVerschluss am Stand liegen
da latscht man aber auch keine 100m weit.
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
hi
die frage ist schon berechtigt finde ich
frueher... als ich selber noch zum schiessen gekommen bin .... hatte ich auch am 25m stand immer ein fobus holster dabei
wenn eh nur leut "von uns" dabei waren die man kannte hab ich die waffe ganz normal mit offenem verschluss am stand liegen lasse zum scheibentausch
aber wenns manchal so richtig "gewurlt" hat und a haufen fremde leut`da waren (bei 50 kurzwaffen und 40 langwaffenstanden, jeweils direkt nebeneinander rennen da schon a menge leut rum wenn vollbetrieb ist) hab ich die waffe - mit offenem verschluss - geholster mit raus zu den scheiben genommen
hat mir ein paar boese blicke eingebracht
aber des musst aushalten
und in der standordnung war es ned ausdruecklich verboten, nur der offene verschluss war verlangt
evt hat sich auch nur niemand gefunden der mir als schuetzenmeister des vereins was vorschreiben wollte ...
keine ahnung ob da heute noch so moeglich ist/ waere
vielleicht habens dann auch eine "lex gewo" gemacht und die standodrnung diesbezueglich ergaenzt und es ist heut verboten
ich verstehe jedenfalls jeden schuetzen der ein flaues bauchgefuehl hat wenn der betreiber eines standes ihn (im weitesten sinne) dazu zwingt gegen bestimmungen des waffengesetzes (sorgfaeltige verwahrung) zu verstossen ...