Weiß von euch vielleicht jemand, wie es in kärnten mit der Jagdaufsicht aussieht wenn man als Jagdverwalter eingestellt wird.
Angenommen ich werde als Jagdverwalter in einem Revier eingestellt, bin jedoch kein aufsichtsjäger-fällt dann die jagdaufsichtspflicht weg?
Und welche aufgaben zählen alles zu einem jagdverwalter?
Lg
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Jagdverwalter und Jagdaufsicht
-
- 9mm Para
- Beiträge: 22
- Registriert: Sa 28. Jan 2012, 12:07
Jagdverwalter und Jagdaufsicht
Jage nicht was du nicht töten kannst.
.22lr, .222 rem, .308 win, 6,5x57, 8x57 IS, 30-06 Spring, .300 RUM, 12/70, 12/76
.22lr, .222 rem, .308 win, 6,5x57, 8x57 IS, 30-06 Spring, .300 RUM, 12/70, 12/76
Re: Jagdverwalter und Jagdaufsicht
Ich würde mal das Landesjagdgesetz Kärnten durchlesen...
Der Jagdverwalter muss alle Aufgaben übernehmen, die sonst ein Jagdpächter erfüllt.
Wenn er selbst kein Aufseher ist, wirst er einen bestellen müssen.
(So funktioniert es in NÖ. Für die Unterschiede in Kärnten siehe Zeile 1)
Der Jagdverwalter muss alle Aufgaben übernehmen, die sonst ein Jagdpächter erfüllt.
Wenn er selbst kein Aufseher ist, wirst er einen bestellen müssen.
(So funktioniert es in NÖ. Für die Unterschiede in Kärnten siehe Zeile 1)
Jagen mit Herz und Hirn!