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Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Edelrost
- .357 Magnum
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- Wohnort: am Fuße des Geschriebensteins
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?
Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?
Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Edelrost hat geschrieben:das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?
Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...
Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Allgemein: § 42 Abs 2, 3, 4 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 44633.html
bzgl Strafbarkeit bei Kategorie B: § 50 Abs 3, 4 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 54798.html
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 44633.html
bzgl Strafbarkeit bei Kategorie B: § 50 Abs 3, 4 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 54798.html

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Edelrost
- .357 Magnum
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- Wohnort: am Fuße des Geschriebensteins
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
BigBen hat geschrieben:Edelrost hat geschrieben:das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?
Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...
Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.
ja ich seh es auch "unproblematisch" bzw. vermute dass die beim Waffenhändler/Büchsenmacher unter Einhaltung eines bestimmen Ablaufes nachgemeldet werden können.
Interessant nur dass dies nirgends erwähnt oder beschrieben wird, aber andererseits auch klar sonst haben nach dem 30.6. alle plötzlich Fundstücke daheim und die selbstregistrierungsmoral sinkt gegen null

- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.
Ist angeblich nicht mehr so. Hat der Vorbesitzer die Waffen illegal besessen, dann werden sie jetzt eingezogen und vernichtet.
Hab ich allerdings nur am Schiesstand gehört. Kann das jemand bestätigen (bzw. widerlegen)?
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Jetzt mal ernsthaft..
Es wurde beschlossen, wir hatten jetzt n paar Jahre zeit um was dagegen zu unternehmen...
Rausgekommen ist nix dabei und nun gibts halt ne Frist..
Jetzt auf Risiko hin den Zwergenaufstand zu proben halte ich für Sinnfrei...
Registrieren und gut is...
Und beim Gebrauchtkauf - Registrierungsbestätigung zeigen lassen oder Finger weg..
Wer jetzt unbedingt meint den Kick zu brauchen eine "illegale" Waffe besitzen zu müssen..

Es wurde beschlossen, wir hatten jetzt n paar Jahre zeit um was dagegen zu unternehmen...
Rausgekommen ist nix dabei und nun gibts halt ne Frist..
Jetzt auf Risiko hin den Zwergenaufstand zu proben halte ich für Sinnfrei...
Registrieren und gut is...
Und beim Gebrauchtkauf - Registrierungsbestätigung zeigen lassen oder Finger weg..
Wer jetzt unbedingt meint den Kick zu brauchen eine "illegale" Waffe besitzen zu müssen..

- Edelrost
- .357 Magnum
- Beiträge: 128
- Registriert: So 2. Jun 2013, 13:55
- Wohnort: am Fuße des Geschriebensteins
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
es geht nicht um den Kick des Verbotenen sondern die Tatsache dass noch genug "freie" Waffen der Kategorie C in Besitz alter Leute sind die mit ZWR nicht anfangen können oder es garnicht mitbekommen haben bzw. der Ansicht sind die Waffen wären eh beim Büchsenmacher registriert.
Dann wären noch die Karabiner die seit Kriegsende in Dachböden und Heustadeln schlümmern und bei Abriss/Umbauten/Sanierungen zum Vorschein kommen.
Wär ewig Schad' um die Stücke wenn's dafür keine Regelung gäbe.
Dann wären noch die Karabiner die seit Kriegsende in Dachböden und Heustadeln schlümmern und bei Abriss/Umbauten/Sanierungen zum Vorschein kommen.
Wär ewig Schad' um die Stücke wenn's dafür keine Regelung gäbe.
- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
hab so einen Fall im Bekanntenkreis, bei Umbauarbeiten am Dach eines alten Bauernhofes wurde ein 98er gefunden, von dem keiner was gewusst hat. Wer den auch immer dort gelagert hat, lebt nicht mehr. Und laut seinen Angaben war der in rel. gutem Zustand. Es wäre ja eine Frechheit, wenn dann sowas bei einem zu Hause liegt vor der Meldung - die Überprüfung kommt - und dann weil keine Unterlagen, die Waffe eingezogen und vernichtet werden würde, und er noch eine Strafe bekommen würde
wenn das so gehandhabt wird, dann Danke System, etwas einführen weil es die EU so will, aber wie üblich nicht fertig denken...

wenn das so gehandhabt wird, dann Danke System, etwas einführen weil es die EU so will, aber wie üblich nicht fertig denken...
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Ich glaub auch das viele ihre Waffen nicht registrieren wollen weil sie Angst haben dass irgendwann Väterchen Staat kommt und die Waffen abholt. Ähnliches ist ja auch in Deutschland passiert. Und wenn man immer so mal mitbekommt was Cecilia M. für ein Süppchen am kochen ist dann bekommt man schon Angst um seine Schätzchen.
P.S.: Meine sind alle Registriert.
P.S.: Meine sind alle Registriert.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Edelrost
- .357 Magnum
- Beiträge: 128
- Registriert: So 2. Jun 2013, 13:55
- Wohnort: am Fuße des Geschriebensteins
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
danke für die suche.
d.h. nach einem jahr und 2 tagen darf er die erworbene kat c waffe im zwr (warscheinlich über einen händler) registrieren lassen?
???
d.h. nach einem jahr und 2 tagen darf er die erworbene kat c waffe im zwr (warscheinlich über einen händler) registrieren lassen?
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;
(8) Den Finder von Schusswaffen der Kategorien C und D trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 mit dem Erwerb des Eigentums (§ 395 ABGB).
???
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Sicher, dann holt man sich das Ding und registrierts, so einfach ist das.
- Edelrost
- .357 Magnum
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- Wohnort: am Fuße des Geschriebensteins
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
wird ein langes jahr 

- Undertaker
- .50 BMG
- Beiträge: 625
- Registriert: Mi 24. Aug 2011, 12:19
- Wohnort: Über der Donau
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Wurde eigentlich bei der Umsetzung der ZWR-Registrierungspflicht an die Möglichkeit einer unbürokratischen Entsorgung von Waffen und relevanten Teilen (vor Ablauf der Frist) gedacht?
Ich weiß da gibt’s ein Verzichtformular und die (theoretische) Möglichkeit zur Abgabe bei einer Polizeidienststelle, aber das kanns doch nicht sein bei der Unmenge von Waffen die im Umlauf sind und von denen wahrscheinlich viele einfach nur Schrott sind.
Ich stell mir gerade die blöden Augen vor, wenn ich mit Verzichtformularen, meinem rostigen KK-Einzellader, einem verbogenen Flobertgewehr und den Fragmenten eines Mosin-Nagant bei unserem Wachzimmer auftauche........
Ich weiß da gibt’s ein Verzichtformular und die (theoretische) Möglichkeit zur Abgabe bei einer Polizeidienststelle, aber das kanns doch nicht sein bei der Unmenge von Waffen die im Umlauf sind und von denen wahrscheinlich viele einfach nur Schrott sind.
Ich stell mir gerade die blöden Augen vor, wenn ich mit Verzichtformularen, meinem rostigen KK-Einzellader, einem verbogenen Flobertgewehr und den Fragmenten eines Mosin-Nagant bei unserem Wachzimmer auftauche........

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Grüße vom Undertaker
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