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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
Wiedermal eine Frage an die Profis von euch!
Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.
Am Heimweg hatte ich dann ein schlechtes Gefühl ob das auch so stimmt und ich bei einer Kontrolle damit keine Probleme bekomme.
Ein paar Tage später bin ich dann zu einem Waffengeschäft gefahren und habe dann dort gefragt - Antwort war, dass ich diese beiden auch ohne WBK in Vollmantel jederzeit kaufen kann solange ich die Registrierungsbestätigung einer solchen Waffe auf mich dabei habe!
Ich denk mir das das schon stimmen wird, da die beiden Händler wohl auch Probleme bekommen würden wenn sie mir sowas einfach verkaufen - andererseits hab ich schon oft vom Gegenteil gehört/gelesen.
Hab keine Lust wegen sowas dann einen Verstoß gegen das Waffengesetz zu bekommen - vorallem ist es mir egal ob ich Voll oder Teilmantel schieße..
Liebe Grüße,
Thomas
Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.
Am Heimweg hatte ich dann ein schlechtes Gefühl ob das auch so stimmt und ich bei einer Kontrolle damit keine Probleme bekomme.
Ein paar Tage später bin ich dann zu einem Waffengeschäft gefahren und habe dann dort gefragt - Antwort war, dass ich diese beiden auch ohne WBK in Vollmantel jederzeit kaufen kann solange ich die Registrierungsbestätigung einer solchen Waffe auf mich dabei habe!
Ich denk mir das das schon stimmen wird, da die beiden Händler wohl auch Probleme bekommen würden wenn sie mir sowas einfach verkaufen - andererseits hab ich schon oft vom Gegenteil gehört/gelesen.
Hab keine Lust wegen sowas dann einen Verstoß gegen das Waffengesetz zu bekommen - vorallem ist es mir egal ob ich Voll oder Teilmantel schieße..
Liebe Grüße,
Thomas
Zuletzt geändert von Kehnra am Di 17. Jun 2014, 18:32, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Die Ausnahme mit der Registrierungsbestätigung gilt soweit ich weis nur für FFW Munition, nicht aber für Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.
§18 Waffengesetz
"(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind."
Hier die Ausnahme für FFW Munition ohne WBK
"Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist"
§18 Waffengesetz
"(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind."
Hier die Ausnahme für FFW Munition ohne WBK
"Munition für Faustfeuerwaffen
§ 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist"
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
hi
yoda hat meiner meinung nach recht
keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
yoda hat meiner meinung nach recht
keine FMJ munition in 223 und 308 ohne WBK/ WP
registrierungsbestaetigung gilt nur fuer FFW munition
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..
Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?
Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..
Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?
Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
yoda hat geschrieben:Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..
Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?
Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.
Will die Munition nurnoch verschießen und dann Teilmantel kaufen, wenn ich wegen sowas aber ein Waffenverbot bekomme schenk ich sie lieber her..
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
yoda hat geschrieben:Kehnra hat geschrieben:OK, dann muss ich mir überlegen was ich damit am besten mache..
Welche Strafe gibt es eigentlich für den Besitz?
Wenn du dich net erwischen lässt Keine, ansonsten eine Verwaltungsstrafe.
Ich würde *immer* mit Einbußen in der Verlässlichkeit rechnen!
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Bekommen die Händler den keine Probleme wenn die das Zeug einfach so an unberechtigte verkaufen??
-
- 9mm Para
- Beiträge: 36
- Registriert: Mi 17. Okt 2012, 16:54
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.
Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?
Danke und Gruß!
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Felsschorre hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.
Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?
Danke und Gruß!
Nein...Waffenrecht und Logik vertragen sich nicht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Weil KM und so scherze. Gibts über 9000 Threads dazu.
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Felsschorre hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss, die dürftest du eigentlich ohne WBK nicht bekommen bzw. auch nicht besitzen.
Kann mir jemand den Hintergedanken des Gesetzgebers dazu erklären?
Danke und Gruß!
Ach das ist doch ganz leicht zu erklären:
*Ironie an* Teilmantel können niemanden verletzen, das können nur die gefährlichen Vollmantel.. *Ironie aus*
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.
MfG
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.
MfG
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
domi155 hat geschrieben:Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.
MfG
Würde mich mal die Begründung dafür interessieren, den Teilmantelmunition ist doch ab 18 frei erwerbbar..
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Kehnra hat geschrieben:domi155 hat geschrieben:Gibt Geschäfte die prinzipiell keine Munition mehr ohne Vorlage einer WBK oder sonstigem ausgeben.
Egal ob LW oder KW.
Geht aber von der Geschäftsführung aus.
MfG
Würde mich mal die Begründung dafür interessieren, den Teilmantelmunition ist doch ab 18 frei erwerbbar..
Vorauseilender Gehorsam.... dort würde ich persönlich garnichts kaufen.