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Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
IT Guy hat geschrieben:Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Das war eben das was die beiden Händler gemeint haben - steht auch auf den Packungen drauf die ich bekommen hab..
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Kehnra hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Das war eben das was die beiden Händler gemeint haben - steht auch auf den Packungen drauf die ich bekommen hab..
Kehnra hat geschrieben:Wiedermal eine Frage an die Profis von euch!
Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.
Ok. .308 und .223 gilt nicht per se als "Sportmunition". Welche Munition hast Du denn da bekommen?
-
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- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
als neuling habe ich vor 3 jahren hier mal als einen meiner ersten thread gepostet dass ich norma jagdmatch schiesse, worauf ich drauf aufmerksam gemacht wurde dass vm für mich nicht zulässig ist. wenn sie dir zb ein händler gibt ohne wbk ist das sein problem aber deines auch wenn du erwischt wirst.
somit basta! ist eben mal so.
schenk die mun am besten beim nächsten standbesuch her. musst dich ja ned unnötig belasten damit.
lg
somit basta! ist eben mal so.
schenk die mun am besten beim nächsten standbesuch her. musst dich ja ned unnötig belasten damit.
lg
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
IT Guy hat geschrieben:Kehnra hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Das war eben das was die beiden Händler gemeint haben - steht auch auf den Packungen drauf die ich bekommen hab..Kehnra hat geschrieben:Wiedermal eine Frage an die Profis von euch!
Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.
Ok. .308 und .223 gilt nicht per se als "Sportmunition". Welche Munition hast Du denn da bekommen?
Die .308er ist eine Norma Jagdmatch, die .223er weiß ich jetzt nicht auswendig..
savage3000 hat geschrieben:als neuling habe ich vor 3 jahren hier mal als einen meiner ersten thread gepostet dass ich norma jagdmatch schiesse, worauf ich drauf aufmerksam gemacht wurde dass vm für mich nicht zulässig ist. wenn sie dir zb ein händler gibt ohne wbk ist das sein problem aber deines auch wenn du erwischt wirst.
somit basta! ist eben mal so.
schenk die mun am besten beim nächsten standbesuch her. musst dich ja ned unnötig belasten damit.
lg
Werd sie sowieso herschenken, es ärgert mich aber damit 100€ verschwendet zu haben..
- Fangschuss
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Kehnra hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Kehnra hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Weils mir jetzt beim Lesen vom Gesetzestext nochmal untergekommen ist: Wenn auf der Packung "Jagd", "Training" oder "Sport" steht, sollte es doch auch im Kaliber 308 oder 223 ohne Karterl gehen, oder?
Das war eben das was die beiden Händler gemeint haben - steht auch auf den Packungen drauf die ich bekommen hab..Kehnra hat geschrieben:Wiedermal eine Frage an die Profis von euch!
Ich hab mir am Schießplatz eine Waffe in .308 ausgeborg und dann dazu auch direkt von dort Munition gekauft - bekommen habe ich Vollmantel - als ich gesagt habe, dass ich keine WBK habe wurde mir gesagt das ich diese dafür auch nicht brauche weil .308 und .223 als "Sportmunition" gilt.
Ok. .308 und .223 gilt nicht per se als "Sportmunition". Welche Munition hast Du denn da bekommen?
Die .308er ist eine Norma Jagdmatch, die .223er weiß ich jetzt nicht auswendig..savage3000 hat geschrieben:als neuling habe ich vor 3 jahren hier mal als einen meiner ersten thread gepostet dass ich norma jagdmatch schiesse, worauf ich drauf aufmerksam gemacht wurde dass vm für mich nicht zulässig ist. wenn sie dir zb ein händler gibt ohne wbk ist das sein problem aber deines auch wenn du erwischt wirst.
somit basta! ist eben mal so.
schenk die mun am besten beim nächsten standbesuch her. musst dich ja ned unnötig belasten damit.
lg
Werd sie sowieso herschenken, es ärgert mich aber damit 100€ verschwendet zu haben..
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... e=munition
- Fangschuss
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
gewo hat geschrieben:
mit interessensgemeinschaftstypischen abstrusauslegungen ist wohl kaum jemand geholfen
10. Abschnitt Waffg.: Wo steht nach Deinem Ermessen eine Strafbestimmung, die auf den konkreten Fall im Sinne des StgB oder VstG anwendbar ist???
Bitte auch per PM, wenn das hier im Forum nerven sollte. Es interessiert mich einfach, weil ich für diese Meinung hier keine Rechtsgrundlage finde?!
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Fangschuss hat geschrieben:gewo hat geschrieben:mit interessensgemeinschaftstypischen abstrusauslegungen ist wohl kaum jemand geholfen
10. Abschnitt Waffg.: Wo steht nach Deinem Ermessen eine Strafbestimmung, die auf den konkreten Fall im Sinne des StgB oder VstG anwendbar ist???
Bitte auch per PM, wenn das hier im Forum nerven sollte. Es interessiert mich einfach, weil ich für diese Meinung hier keine Rechtsgrundlage finde?!
hi
der besitz einer solchen munition ist - wenn man sich die bestimmungen ansieht - IMHO kein verbrechen im sinnes des KMG sondern ein vergehen im sinne des WaffG
auch ein solches vergehen - selbst wenn es fuer sich genommen keiner konkreten strafandrohung unterliegen sollte (ich habe leider ned die zeit das zu rechergieren) - reicht vermutlich schon aus, um als "anzeichen, das mit waffen nicht sorgfaeltig umgegangen wird" interpretiert zu werden. und damit hast schon deine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit aufgebrummt.
ob das dann evt im wege des OGHs wieder planiert wird oder nicht - keine ahnung - vor gericht und auf hoher see ....
aber wenn jemand klipp und klar danach fragt dann sollte man ihm schon die aktuelle gesetzeslage beauskunften und nicht moegliche umwegargumentationen welche zufaellig durch eine fragwuerdige interpunktierung im gesetz offen stehen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- impact
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Re: Erwerb VM Munition (.223 und .308) ohne WBK
Ist das ganze 1:1 auf selbst geladene Munition / einzelne Komponenten (Geschosse) anzuwenden?
Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
Fangschuss hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
mit interessensgemeinschaftstypischen abstrusauslegungen ist wohl kaum jemand geholfen
10. Abschnitt Waffg.: Wo steht nach Deinem Ermessen eine Strafbestimmung, die auf den konkreten Fall im Sinne des StgB oder VstG anwendbar ist???
Bitte auch per PM, wenn das hier im Forum nerven sollte. Es interessiert mich einfach, weil ich für diese Meinung hier keine Rechtsgrundlage finde?!
Und wo im Waffengesetz unter den strafbaren Handlungen steht, dass es verboten ist relevante Teile von Schusswaffen der Kat. B ohne WBK/WP zu besitzen ? Was meinst du was dir passiert wenn du mit einem seperaten illegalen Glock Lauf, einem Glock Verschluss und dem dazugehörigen Griffstück erwischt wirst ?
Es steht sogar explizit im Waffengesetz §50 "(2) Abs. 1 ist auf den unbefugten Besitz von Teilen von Schußwaffen (§ 2 Abs. 2) nicht anzuwenden.", unter den Verwaltungsübertretungen findet man auch nichts, man wird aber sicher trotzdem Probleme bekommen.
Re: Erwerb VM Munition (.223 und .308) ohne WBK
impact hat geschrieben:Ist das ganze 1:1 auf selbst geladene Munition / einzelne Komponenten (Geschosse) anzuwenden?
hi
bei fertig geladener munition ist es egal ob selber geladen oder fabriksmuni
komponenten solo nein, diese haben nicht munitionscharakter, da gibt es einen OGH rechtssatz ...
achtung:
andere situation bei expansivmunition, dort ist auch schon der besitz von zb HP-geschossen alleine ohne sportschuetzenausweis/ jagdkarte nicht zulaessig
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Re: Erwerb Munition (.223 und .308) ohne WBK
yoda hat geschrieben:Fangschuss hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
mit interessensgemeinschaftstypischen abstrusauslegungen ist wohl kaum jemand geholfen
10. Abschnitt Waffg.: Wo steht nach Deinem Ermessen eine Strafbestimmung, die auf den konkreten Fall im Sinne des StgB oder VstG anwendbar ist???
Bitte auch per PM, wenn das hier im Forum nerven sollte. Es interessiert mich einfach, weil ich für diese Meinung hier keine Rechtsgrundlage finde?!
Und wo im Waffengesetz unter den strafbaren Handlungen steht, dass es verboten ist relevante Teile von Schusswaffen der Kat. B ohne WBK/WP zu besitzen ? Was meinst du was dir passiert wenn du mit einem seperaten illegalen Glock Lauf, einem Glock Verschluss und dem dazugehörigen Griffstück erwischt wirst ?
Es steht sogar explizit im Waffengesetz §50 "(2) Abs. 1 ist auf den unbefugten Besitz von Teilen von Schußwaffen (§ 2 Abs. 2) nicht anzuwenden.", unter den Verwaltungsübertretungen findet man auch nichts, man wird aber sicher trotzdem Probleme bekommen.
Von der Interpretation her hat das aber zunächst nix mit dem "Glock-Baukastenproblem" zu tun, wo man was zusammenbauen könnte. Das ist wieder eine andere Angelegenheit...
"(2) Abs. 1 ist auf den unbefugten Besitz von Teilen von Schußwaffen (§ 2 Abs. 2) nicht anzuwenden."
Wenn ich nun Teile einer Schusswaffe besitze, wo steht dann, was passiert, wenn das WaffenG. es nicht zur Strafsache oder Verwaltungsübertretung macht?
Oder ist es dann nur "Ermessen der Behörde" im Sinne einer verlorenen Verlässlichkeit?
Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
Nicht zu vergessen, auch mit einer Jagdkarte kann man ganz normal VM Munition erwerben!
Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
VM mit Jagdkarte? Wäre mir neu ...
MIt einer Jagdkarte darfst jedoch TM-Hohlspitz kaufen...
MIt einer Jagdkarte darfst jedoch TM-Hohlspitz kaufen...
Re: Erwerb Vollmantel (.223 und .308) ohne WBK
usu792 hat geschrieben:VM mit Jagdkarte? Wäre mir neu ...
MIt einer Jagdkarte darfst jedoch TM-Hohlspitz kaufen...
Das WaffG hilft immer mit Fakten:
§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
...
§18 (4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um
Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß
handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf
Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen
nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
The society that separates its scholars from its warriors will have its thinking done by cowards and its fighting by fools.