Ich werde hier meinen Weg zur WBK als ehemaliger Zivildiener niederschreiben - vielleicht wird es mal dem ein oder anderen nützlich sein.
Vorweg, als ehemaligen Zivildiener ist einem der Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
Es kann allerdings laut § 5 Abs. 5 ZDG eine Ausnahme vom Waffenverbot erteilt werden. -> http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/er ... erbot.aspx
Gründe hierfür sind: Jagdausübung, Angehöriger einer traditionellen Schützenvereinigungen, Sportschützen
Nachdem ich das Hobby Sportschütze wahrnehmen will muss folgendes erbracht werden:
a.) Bestätigung über die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
b.) Teilnahme an mindestens zwei Bewerben
Punkt a.) habe ich heute erledigt, ich bin nun Mitglied im ASL.
War heute auch bereits im Shootingpark Leobersdorf mit einer Glock 17 Gen. 4 schießen - nachdem das für mich das erste mal mit einer FFW war ist das Ergebnis noch sehr ausbaufähig (Distanz: 10m)

Jetzt heißt es mal viel üben damit ich bei den Bewerben nicht immer auf dem letzten Platz lande.
Ich werde hier regelmäßig meine Schußleistungen hochladen damit ihr (falls es euch interessiert) meine Verbesserungen im Umgang mit der Waffe sehen könnt.
Als nächstes muss ich mich um Punkt b.) kümmern, die Teilnahme an Bewerben..
Falls ihr also Bewerbe kennt, wo man auch ohne WBK teilnehmen und sich vorallem eine Leihwaffe ausborgen kann würde es mich sehr freuen wenn ihr mich darauf aufmerksam macht

Liebe Grüße,
Thomas