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Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. Eine Kaufvertragspflicht besteht ja nicht. Darüber hinaus ist ein nicht beglaubigter Kaufvertrag nicht viel Wert. Auch wenn nach dem offiziellen Inforunderlass der Käufer immer straffrei ist, steht die behördliche Auslegung auf einem anderen Blatt und allfälliger Instanzenzug schlägt hoch zu Buche. Es könnte auch sein, dass der Name des Vorbesitzers auch nicht stimmt, denn ausweisen muss sich der Vorbesitzer nicht und bei den persönlichen Angaben kann er auch Märchen erzählen.
- wallenstein
- Supporter .30-06
- Beiträge: 238
- Registriert: Sa 31. Dez 2011, 17:49
- Wohnort: Wien
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Du bist verpflichtet die C oder D Waffe binnen 6 Wochen von einem Händler im ZWR registrieren lassen. Und aus.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....
hi
was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..
PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
gewo hat geschrieben:boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....
hi
was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..
PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...
Dachte da wird nichts mehr wegregistriert bzw ausgetragen?
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Jeder Waffe ist im optimalen Fall 1x im ZWR. Registriert sie der Erwerber, wird sie vom Überlasser an den Erwerber transferiert.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Bonfire hat geschrieben:gewo hat geschrieben:boko hat geschrieben:Ich frage mich was passiert, wenn man sich irgendewann nach der Registrierungspflicht eine C-Waffe (oder davon mehr) von privat kauft (z.B. am Schießstand usw.), über einen Händler reguläre Meldung macht und zu Daten aus dem Vorbesitz alles als unbekannt angibt. ....
hi
was soll passieren
du laesst sie innerhalb von 6 wochen melden und das wars ..
PS: es werden keine daten zum vorbesitz im ZWR benoetigt beim eintragen
es ist nur sinnvoll wenn man zumindestens den familiennamen des vorbesitzers kennt damit man bei mehreren gleichen waffennummern im ZWR (kommt durchaus oft vor) die RICHTIGE waffe vom vorbesitzer wegregistrieren kann ...
Dachte da wird nichts mehr wegregistriert bzw ausgetragen?
hi
ja von verkaeufer zum kaeufer schon
aber man kann doppelt erfasste waffen nicht so einfach loeschen ...
@sticky:
ist der idealfall
entspricht aber nicht der praxis
k98 oder naganten sind gute beispiele
jede menge waffen mit unterschiedlichen besitzern aber der selben seriennummer
logisch bei tw nur dreistelligen nummern und tausenden gewehren ... geht ja garned anders ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.
... war nur so gedacht.
... war nur so gedacht.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
@GEWO
Verstehe ich das jetzt richtig?
Kat. C-Schusswaffen sind in AT seit dem 01.10.2012 registrierungspflichtig.
Ab diesem Datum sind u.a. Kat. C-Schusswaffen, bei Inbesitzgelangung Erwerb/Kauf/sontiges (Neu/gebraucht) Händler/Privat innerhalb von 6 Wochen im ZWR, z.B. über Händler, anzumelden/zu registrieren?
30.06.2014 ist Ablaufdatum für die Nachregistrierung von bereits vor dem 01.10.2012 in Besitz befindlicher u.a. Kat. C-Schusswaffen?
Bleibt 6 Wochen-Frist für ZWR-Registrierung von u.a. Kat. C-Schusswaffen nach dem 30.06.2014 aufrecht?
Macht Händler nach dem 30.06.2014 bei Kauf von Kat. C-Schusswaffe die Anmeldung für ZWR-Registrierung automatisch oder nur auf explizieten Wunsch?
Verstehe ich das jetzt richtig?
Kat. C-Schusswaffen sind in AT seit dem 01.10.2012 registrierungspflichtig.
Ab diesem Datum sind u.a. Kat. C-Schusswaffen, bei Inbesitzgelangung Erwerb/Kauf/sontiges (Neu/gebraucht) Händler/Privat innerhalb von 6 Wochen im ZWR, z.B. über Händler, anzumelden/zu registrieren?
30.06.2014 ist Ablaufdatum für die Nachregistrierung von bereits vor dem 01.10.2012 in Besitz befindlicher u.a. Kat. C-Schusswaffen?
Bleibt 6 Wochen-Frist für ZWR-Registrierung von u.a. Kat. C-Schusswaffen nach dem 30.06.2014 aufrecht?
Macht Händler nach dem 30.06.2014 bei Kauf von Kat. C-Schusswaffe die Anmeldung für ZWR-Registrierung automatisch oder nur auf explizieten Wunsch?
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
@Overbore
So ist es.
Alles was Kategorie C ist und vor dem 1.10.12 in deinem Besitz war, musst du bis 30.6.14, also montag, ins ZWR gemeldet haben, entweder selber oder per Händler. Kategorie D kann man melden, muss man aber nicht.
Seit dem 1.10.12 müssen alle neu erworbenen (auch wenns privat gekauft wurde oder ein dachbodenfund ist) Kat C UND D Waffen innerhalb 6 wochen von einem Händler ins ZWR gemeldet werden (selber geht da nicht mehr).
6 Wochen frist bleibt aufrecht, Meldung über Händler. Wenn ein Händler dir eine Waffe verkauft wird er sie in den meisten Fällen sowieso gleich für dich melden, du bist aber nicht verpflichtet, die meldung bei ihm machen zu lassen, kannst also auch bei einem anderen Händler erledigen (ist aber sinnfrei).
So ist es.
Alles was Kategorie C ist und vor dem 1.10.12 in deinem Besitz war, musst du bis 30.6.14, also montag, ins ZWR gemeldet haben, entweder selber oder per Händler. Kategorie D kann man melden, muss man aber nicht.
Seit dem 1.10.12 müssen alle neu erworbenen (auch wenns privat gekauft wurde oder ein dachbodenfund ist) Kat C UND D Waffen innerhalb 6 wochen von einem Händler ins ZWR gemeldet werden (selber geht da nicht mehr).
6 Wochen frist bleibt aufrecht, Meldung über Händler. Wenn ein Händler dir eine Waffe verkauft wird er sie in den meisten Fällen sowieso gleich für dich melden, du bist aber nicht verpflichtet, die meldung bei ihm machen zu lassen, kannst also auch bei einem anderen Händler erledigen (ist aber sinnfrei).
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Kat. D muss nicht nachgemeldet werden. Nur bei einem Besitzerwechsel nach 2012 oder einem Neukauf nach 2012
Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk
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"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
boko hat geschrieben:So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.
... war nur so gedacht.
Tadaaa! Der ehrliche Waffenbesitzer.
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
boko hat geschrieben:So gesehen braucht man die eigenen Waffen nicht zu registrieren, so lange die bisherigen handgeschriebenen Meldezettel nicht ausgewertet werden. Falls es dann doch noch notwendig sein sollte zu registrieren, dann gibt man eben einen Neukauf an. Und schiessen gehen kann man auch, denn bei einer ev. Kontrolle ist man noch innerhalb der sechs Wochen Frist.
... war nur so gedacht.
Keine gute Idee.
Wenn man schon wie ich eine Waffe der Kat. B besitzt und bei einer Routinekontrolle werden unregistrierte C-Waffen entdeckt, wird's teuer und die Zuverlässigkeit ist evtl. auch futsch. Außerdem kann eine Waffe nicht aus dem Nichts auftauchen.
Du wirst entweder eine Rechnung vom Händler oder die Daten des Vorbesitzers vorweisen müssen.
Nur mal so gedacht...
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
Floody hat geschrieben:Tadaaa! Der ehrliche Waffenbesitzer.
+1
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erwerb nach dem 30.Juni 2014
User boko wurde verwarnt...wir tolerieren hier keine Anleitungen um irgendwelche Gesetze zu umgehen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf