Danke sehrPolaris hat geschrieben:ich mach das für gewöhnlich mit dem hier
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Danke sehrPolaris hat geschrieben:ich mach das für gewöhnlich mit dem hier
http://www.waffen-ellinger.at/formulare ... _Kat_B.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
MIR ist es wurscht das ich einmal eine privat verkaufte Kat B falsch (bei meiner Behörde) gemeldet habe. Bei den Waffenüberprüfungen war Diese richtig ausgetragen und ich habe sonst keine Rüffel von irgend einer Behörde bekommen!Weissi hat geschrieben:"Wurscht" ist es meiner Meinung nach nicht; immerhin ist es doch echt unmissverständlich geregelt:
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerber ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung.
Nichts gegen euch Leute, es wird in der Praxis eventuell auch anders funktionieren, ich will nur verhindern, dass sich zukünftige Besucher des Forums die diesen Thread lesen denken "is eh wurscht, wo i des möld"; weils eben grundsätzlich NICHT wurscht ist.
Grüße,
Weissi
Die Behörden sind nach § 6 AVG verpflichtet Anbringen für die sie nicht zuständig sind weiterzuleiten (ich wüsst jetzt nicht dass eine Ausnahme greifen würde) und daher ist eine Meldung der Waffe bei der Wohnsitzbehörde (so sie nicht Ausstellungsbehörde ist) zu 99 % wohl unproblematisch. Wenns die unzuständige Behörde oder die Post jedoch verschlampt hat man Pech gehabt. Und grundsätzlich ist man ja auch seiner Verpflichtung die Waffe wie vorgesehen zu melden nicht nachgekommen auch wenns trotzdem geklappt hat (wegen der Zuverlässigkeit wärs auch wenn das natürlich weit hergeholt istrubylaser694 hat geschrieben: MIR ist es wurscht das ich einmal eine privat verkaufte Kat B falsch (bei meiner Behörde) gemeldet habe. Bei den Waffenüberprüfungen war Diese richtig ausgetragen und ich habe sonst keine Rüffel von irgend einer Behörde bekommen!
hi mikeNorinco21 hat geschrieben: Leider komme ich nun ja gar nicht mehr rein folgedessen kann ich meine Bestätigungen auch nicht mehr ausdrucken![]()
Bundesland und Bezirk wären interessant.greywolf hat geschrieben:Hi,
zur Info
hatte kürzlich Überprüfung von Polizei , überprüft wurden auch alle registrierten C, waren alle auf einem Zettel angeführt.
greywolf
hiyoda hat geschrieben:Bundesland und Bezirk wären interessant.greywolf hat geschrieben:Hi,
zur Info
hatte kürzlich Überprüfung von Polizei , überprüft wurden auch alle registrierten C, waren alle auf einem Zettel angeführt.
greywolf
das frag ich mich auch gerade...dragon08 hat geschrieben:Mit welcher gesetzlichen Grundlage?
Würde mich auch interessieren. Wahrscheinlich drucken's auf der BH die Liste aus und der Beamte glaubt, er muss alles kontrollieren.Teal'c hat geschrieben:das frag ich mich auch gerade...dragon08 hat geschrieben:Mit welcher gesetzlichen Grundlage?