Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.
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Online ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Online ZWR
Ja, gibt Erfahrungen. Hab ich hier schonmal gepostet. 
Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.
Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.
Re: Online ZWR
Das es auf der Liste steht ist schon klar, aber steht auch drauf dass die Prüfung der Kat.C Waffen angeordnet ist ? Ich hab mal wo gelesen dass die Waffen zwar auf der Liste standen, allerdings stand oben auf der Liste nur dass Kat.A und B zu überprüfen sind.IT Guy hat geschrieben:Ja, gibt Erfahrungen. Hab ich hier schonmal gepostet.
Auf der Liste die der Beamte mit hat, stehen alle registrierten Waffen drauf. Auch im Akt bei der BH/LPD ist die ausgedruckte Registrierungsbestätigung abgelegt. Hab ich selber in meinem Akt gesehen, als ich Akteneinsicht nahm.
Mit Erfahrungen meinte ich, ob es schon Erfahrungen gibt was passiert wenn man sich weigert die Verwahrung der Kat. C Waffen überprüfen zu lassen.
Re: Online ZWR
Glaubst ich hab dem Beamten meine Kat-C gezeigt? 
Hab darauf hingewiesen dass es Kat-C sind, und die sind ja nicht zu überprüfen. Er wollte dann nur wissen, wo sie gelagert sind. Hab dann auf den Schrank gezeigt und gesagt "da drinnen". Hat ihm gereicht.
Hab darauf hingewiesen dass es Kat-C sind, und die sind ja nicht zu überprüfen. Er wollte dann nur wissen, wo sie gelagert sind. Hab dann auf den Schrank gezeigt und gesagt "da drinnen". Hat ihm gereicht.
Re: Online ZWR
nur bei B kontrolle...impact hat geschrieben:...aber nur im Zuge der klassichen Kat B kontrolle? ...oder kontrollierens jetzt tatsächlich schon Waffenbesitzer die nur C u D Waffen haben?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Online ZWR
War bei mir auch B Überprüfung.
greywolf
greywolf
Re: Online ZWR
und gibts dazu auch einen Gesetzesbeschluss dass die Kat. C kontollieren dürfen/müssen, oder einfach mal so weils lustig ist? 
Magnum mag man eben! 
Re: Online ZWR
Gesetz gibt es auch keines zur Kontrolle der Kat. B, die ganze unnötige Kontrolliererei basiert vielmehr auf einer Weisung des damaligen Innenminsters Schlögl anno 1998. Am Höhepunkt der Anti-Waffenbesitzer-Hetze haben die Sozis alles an Schikanen ausgepackt, was mittels Ministerweisung umzusetzen war. Gegen eine Gesetzesverschärfung hat sich der damalige Koalitionspartner ÖVP gesperrt. Nicht deshalb, weil ihnen die Interessen der legalen Waffenbesitzer irgendwie ein Anliegen war, sondern weil sie Angst hatten, noch mehr Wähler an die FPÖ zu verlieren.Teal'c hat geschrieben:und gibts dazu auch einen Gesetzesbeschluss dass die Kat. C kontollieren dürfen/müssen, oder einfach mal so weils lustig ist?
Trenck
Je suis Charlie Kirk
Re: Online ZWR
Sorry trenk, aber das stimmt schlichtweg nicht was du behauptest:
§ 25. (1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Verläßlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Online ZWR
Naja, die verdachtsunabhängigen Hausbesuche stehen in der Durchführungsverordung und nicht im Gesetz. Kam von einem Innenminister und könnte die Frau Inneminister sofort streichen wenn sie wollte.
Trenck hat also Recht wenn er schreibt:
Gesetz gibt es auch keines zur Kontrolle der Kat. B, die ganze unnötige Kontrolliererei basiert vielmehr auf einer Weisung des damaligen Innenminsters Schlögl anno 1998
Trenck hat also Recht wenn er schreibt:
Gesetz gibt es auch keines zur Kontrolle der Kat. B, die ganze unnötige Kontrolliererei basiert vielmehr auf einer Weisung des damaligen Innenminsters Schlögl anno 1998
Re: Online ZWR
Ok, aber wie sonst könnte dem bestehenden Gesetz genüge getan werden? Aber eigentlich sind wir eh off-topic.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Online ZWR
So wie vor den Kontrollen auch.
Finden sich keine Tatsachen die die Annahme rechtfertigen er würde unsicheren Umgang pflegen oder nicht sicher verwahren gilt er als verläßlich.
Gibt es Hinweise, Vorfälle, Anzeigen wird man dem nachgehen und abklären. Nicht aber flächendeckend verdachtsunabhängig Leute belästigen gehen und in die Privatsphäre eindringen.
Finden sich keine Tatsachen die die Annahme rechtfertigen er würde unsicheren Umgang pflegen oder nicht sicher verwahren gilt er als verläßlich.
Gibt es Hinweise, Vorfälle, Anzeigen wird man dem nachgehen und abklären. Nicht aber flächendeckend verdachtsunabhängig Leute belästigen gehen und in die Privatsphäre eindringen.
Re: Online ZWR
Ok, wäre mir auch rechtThule hat geschrieben:So wie vor den Kontrollen auch.
Finden sich keine Tatsachen die die Annahme rechtfertigen er würde unsicheren Umgang pflegen oder nicht sicher verwahren gilt er als verläßlich.
Gibt es Hinweise, Vorfälle, Anzeigen wird man dem nachgehen und abklären. Nicht aber flächendeckend verdachtsunabhängig Leute belästigen gehen und in die Privatsphäre eindringen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Online ZWR
und den meisten Belästigern und Eindringern erst recht. 



