wissts wie mas machen?
wir stellen uns an kübel wasser und an ausreibfetzen nebens bett.
und wenns soweit is, wenns zum endgültigen kommt, dann erschlag ma in einbrecher mit an nassen fetzn!
da bin i gspannt was der herr rat dann sagt!

Hab gesucht und nichts gefunden darüber, keinen einzigen Fallgewo hat geschrieben: ...nachlesen musst du die aktuelle judikatur nicht im gesetz sondern in den laufenden urteilen des VFGH bzw OHG
es ist wertlos dass im gesetz steht dass du zb auch bei verlust von hohen eigentumswerten dein eigentum mit der waffe verteidigen darfst
faktum ist dass du in der gaengigen judikatur dafuer verurteilt werden wirst
nach welchen suchbegriffen hast den gesucht?yoda hat geschrieben:Hab gesucht und nichts gefunden darüber, keinen einzigen Fallgewo hat geschrieben: ...nachlesen musst du die aktuelle judikatur nicht im gesetz sondern in den laufenden urteilen des VFGH bzw OHG
es ist wertlos dass im gesetz steht dass du zb auch bei verlust von hohen eigentumswerten dein eigentum mit der waffe verteidigen darfst
faktum ist dass du in der gaengigen judikatur dafuer verurteilt werden wirst
Gemach gemach! Der Fetzen darf maximal 40x40 cm groß sein und keine mitgewobenen Stahlfäden enthalten, anderenfalls handelt es sich um einen besonders gefährlichen nassen Fetzen der Kategorie A wie Ausreibfetzen und die Grenze zur Notwehrüberschreitung ist schnell erreicht.doc steel hat geschrieben:es is, wie immer wenns zu dem thema kommt, zach.
wissts wie mas machen?
wir stellen uns an kübel wasser und an ausreibfetzen nebens bett.
und wenns soweit is, wenns zum endgültigen kommt, dann erschlag ma in einbrecher mit an nassen fetzn!
da bin i gspannt was der herr rat dann sagt!
Klar wenn er unter drogen steht dich angreift und verletzt oder versucht gar die waffe zu entreißen is es was anders, als wenn er unbewaffnet vor dir steht.Hausmasta hat geschrieben:Möglicherweise. Aber welcher unbewaffnete Angreifer geht auf einen bewaffneten, zur Notwehr entschlossenen Hausbewohner los?
Hane hat geschrieben:Joke:
Wichtig ist, zu schauen ob es nicht eine steile Einbrecherin ist, die einen vergewaltigen möchte.
Werden solche Szenarien auch bei solchen Trainings geübt?
Beim jagen wird so etwas trainiert, nur den Hahn schießen, nicht die Henne.
Ja sicher. Das Gericht hat dann monatelang Zeit, die Situation zu beurteilen, ich aber nur 2 Sekunden.Bud Spencer hat geschrieben:Da wirds heikel und sicher genau geprüft. Schusswinkel, fingerabdrücke des angreifers auf deiner waffe, verletzungen deinerseits usw
hiHausmasta hat geschrieben:Ja sicher. Das Gericht hat dann monatelang Zeit, die Situation zu beurteilen, ich aber nur 2 Sekunden.Bud Spencer hat geschrieben:Da wirds heikel und sicher genau geprüft. Schusswinkel, fingerabdrücke des angreifers auf deiner waffe, verletzungen deinerseits usw
Richtig, hab auch nichts Anderes geschrieben.IT Guy hat geschrieben:Da sagt er aber auch, dass HAs nicht dafür geeignet sind.
Vorladen geht nur bei Halbautomaten...deshalb das HA in Klammer, hab mich aber zu unklar oder falsch ausgedrückt, mein Fehler.IT Guy hat geschrieben:was heißt denn für Dich "bei HA"?Al3x hat geschrieben:Mit einer Gummischrot (bei HA) vorgeladen ...