Als Zivildiener hat man die 15 Jahres Sperre für Kat. B Waffen, mit nem Antrag den man von seiner zuständigen LPD bekommt kann man aber als Sportschütze diese Sperre vorzeitig aufheben lassen und dafür braucht man unter anderem eben die 2 Ergebnislisten oder eine Trainingsbestätigung von seinem Verein..Kapselpracker hat geschrieben:hm.. ich lese gerade das du Zivildiener warst, da benötigt man Ergebnislisten für eine WBK, ne oder?Kehnra hat geschrieben:Das würde mich jetzt aber genauer interessieren, auf dem Antrag von der LPD NÖ steht unter anderem folgendes:Kapselpracker hat geschrieben:Die brauchst du für einen Antrag nicht.Kehnra hat geschrieben:...
2.) Mindestens 2 Ergebnislisten
...
mfg Andi
Beilagen:
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)
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Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener) - Zusammenfassung S.13
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Das mit den 15 Jahren war mir bekannt aber nicht das man Ergebnislisten benötigt.
Verstehe ich jetzt nicht, als Zivildiener unterliegst du doch einen Waffenverbot, Zitat:
Oder liege ich da jetzt komplett falsch?
Verstehe ich jetzt nicht, als Zivildiener unterliegst du doch einen Waffenverbot, Zitat:
Das würde ja bedeuten das die LPD von dir eine Strafbare Handlung verlangt um eine WBK zu bekommen?Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die
Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die
Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht
anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Oder liege ich da jetzt komplett falsch?
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
dass sich das Zivildiener Waffenverbot nur auf Kat A+B sowie Führen aller Kategorien bezieht sollte aber wohl schon hinlänglich bekannt sein
ebenso dürfen Zivis auch auf behördlich genehmigten Ständen schießen mit Kat B Waffen
ebenso dürfen Zivis auch auf behördlich genehmigten Ständen schießen mit Kat B Waffen
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Ja ok soll so sein, das heißt es gibt dann verschiedene Waffenverbote, eines wo man überhaupt nichts darf und eines das es Zivis auf Schiessstätten erlaubt?rupi hat geschrieben:...
ebenso dürfen Zivis auch auf behördlich genehmigten Ständen schießen mit Kat B Waffen
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
es gibt verschiedene Waffenverbote
ein allgemeines für alle Kategorien
jeweils für Kat B/C/D (A gilt ja sowieso für Alle)
eine Kombination davon
ein vor Ort temporär ausgesprochenes vom Polizeibeamten welches normalerweise alle Kategorien umfasst
oder halt das Zivildienst Waffenverbot
die in der öffentlichen Wahrnehmung am ehesten vertretenen sind natürlich das Allgemeine, temporäre und das Zivildienst Waffenverbot
ein allgemeines für alle Kategorien
jeweils für Kat B/C/D (A gilt ja sowieso für Alle)
eine Kombination davon
ein vor Ort temporär ausgesprochenes vom Polizeibeamten welches normalerweise alle Kategorien umfasst
oder halt das Zivildienst Waffenverbot
die in der öffentlichen Wahrnehmung am ehesten vertretenen sind natürlich das Allgemeine, temporäre und das Zivildienst Waffenverbot
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Das es da einen Unterschied gibt wusste ich wirklich nicht, Danke.rupi hat geschrieben:..
oder halt das Zivildienst Waffenverbot
...
mfg Andi
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Genau genommen spricht man bei den Zivildienern auch nicht von Waffenverbot, sondern davon das ihnen die WBK für 15 Jahre untersagt wird. Gibt hierfür sogar einen eigenen Paragraphen:
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG).
Auf behördlich genehmigten Schießständen gilt das aber eben nicht und darum ist es auch möglich an Bewerben teilzunehmen, die Zwickmühle dabei ist allerdings das man meist für Leihwaffen eine WBK benötigt und man somit nicht an jedem teilnehmen kann..
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG).
Auf behördlich genehmigten Schießständen gilt das aber eben nicht und darum ist es auch möglich an Bewerben teilzunehmen, die Zwickmühle dabei ist allerdings das man meist für Leihwaffen eine WBK benötigt und man somit nicht an jedem teilnehmen kann..
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Danke für die Klarstellung - hier gibt es leider ziemlich viel Halbwissen, wie ich selbst (auch Ex-Zivi) schon feststellen musste. Es gibt nämlich tatsächlich kein wie auch immer geartetes "Waffenverbot" für Zivildiener, sondern nur eine "waffenrechtliche Einschränkung". Und das betrifft, wie Kollege Kehnra schon oben geschrieben hat, nur 1) den Besitz und Erwerb von 2) verbotenen und genehmigungspflichtigen Waffen. Das bedeutet:Kehnra hat geschrieben:Genau genommen spricht man bei den Zivildienern auch nicht von Waffenverbot, sondern davon das ihnen die WBK für 15 Jahre untersagt wird.
- Schießen kann ich mit allen Arten von Waffen genauso wie jeder andere, der keine WBK/WP hat: Nämlich nur auf behördlich genehmigten Schießständen
- Waffen der Kategorie C und D kann ich genauso erwerben und schießen wie jeder andere, der keine WBK/WP hat.
FJ
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Hast du bei dir die Einschränkung eigentlich aufheben lassen oder die 15 Jahre abgewartet?Fancy Joe hat geschrieben:Danke für die Klarstellung - hier gibt es leider ziemlich viel Halbwissen, wie ich selbst (auch Ex-Zivi) schon feststellen musste. Es gibt nämlich tatsächlich kein wie auch immer geartetes "Waffenverbot" für Zivildiener, sondern nur eine "waffenrechtliche Einschränkung". Und das betrifft, wie Kollege Kehnra schon oben geschrieben hat, nur 1) den Besitz und Erwerb von 2) verbotenen und genehmigungspflichtigen Waffen. Das bedeutet:Kehnra hat geschrieben:Genau genommen spricht man bei den Zivildienern auch nicht von Waffenverbot, sondern davon das ihnen die WBK für 15 Jahre untersagt wird.Grüße
- Schießen kann ich mit allen Arten von Waffen genauso wie jeder andere, der keine WBK/WP hat: Nämlich nur auf behördlich genehmigten Schießständen
- Waffen der Kategorie C und D kann ich genauso erwerben und schießen wie jeder andere, der keine WBK/WP hat.
FJ
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Ich bin gerade dabei, sie aufheben zu lassen. Zieht sich leider ein "bisschen":Kehnra hat geschrieben:Hast du bei dir die Einschränkung eigentlich aufheben lassen oder die 15 Jahre abgewartet?
- Wartezeit seit meinem letzten Brief: Zwei Monate (20.6.2014)
- Zeit seit Erstkontakt: Vier Monate (23.4.2014)

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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Das is aber schon verdammt lange! Gehts hier schon um den WBK Antrag oder erst um die Aufhebung bei der LPD?Fancy Joe hat geschrieben:Ich bin gerade dabei, sie aufheben zu lassen. Zieht sich leider ein "bisschen":Kehnra hat geschrieben:Hast du bei dir die Einschränkung eigentlich aufheben lassen oder die 15 Jahre abgewartet?
- Wartezeit seit meinem letzten Brief: Zwei Monate (20.6.2014)
- Zeit seit Erstkontakt: Vier Monate (23.4.2014)
<-- ich, wenn ich dann die WBK hab
Welches Bundesland bist du den wenn ich fragen darf?
EDIT: Seh grad das du aus Wien bist.. musst du da nicht die Kampfrichterlizenz machen?
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Nur die Aufhebung. Die WBK dauert dann angeblich nicht mehr so lang.Kehnra hat geschrieben:Das is aber schon verdammt lange! Gehts hier schon um den WBK Antrag oder erst um die Aufhebung bei der LPD?
Lange Geschichte, ich schick Dir eine PN.Kehnra hat geschrieben:Seh grad das du aus Wien bist.. musst du da nicht die Kampfrichterlizenz machen?
Grüße
FJ
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
jaKehnra hat geschrieben:Muss ein Waffenschrank zuhause eigentlich angeschraubt sein? ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
wo steht das? Meiner ist nicht angeschraubt, hat mit Inhalt 400kg.
Re: Mein Weg zur WBK (ehem. Zivildiener)
Dazu sagt irgendwie jeder was anderes.. was mich vorallem interessieren würde, wenn er angeschraubt sein muss - muss es zwingend an der Mauer sein oder reicht zB auch in einem Kasten?Hane hat geschrieben:wo steht das? Meiner ist nicht angeschraubt, hat mit Inhalt 400kg.