Geht in Wien nur, wenn man eines hat. (bzw. tatsächlich kaufen möchte). "Im Vorraus" gehts nicht.sauersigi hat geschrieben:Hi Freunde,
Und immer bei der Erweiterung auch Zubehör eintragen lassen!!
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Geht schon wenn sie nur wollen
Habe sie gerade bekommen mit Erweiterung plus Eintrag 2 Zubehör
Kostet das selbe also 117,40 Euro ohne dass ich schon welches habe
lg sepp

Habe sie gerade bekommen mit Erweiterung plus Eintrag 2 Zubehör

Kostet das selbe also 117,40 Euro ohne dass ich schon welches habe
lg sepp

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Soetwas ähnliches hat mir der Beamte letzens auch erklärt, wollte von 8 auf 15 Erweitern und teilte mir mit das dies nicht ginge weil ich schon 8 Waffen besitze ubd er meinte das jetzt 5 das Maximum sind und auch nur nach 5 Jahren!
Werde mir heute noch die genauen Paragraphen raussuchen, ausdrucken und morgen nochmal Vorstellig werden!
Meint ihr es bringt was, bei einem negativen Bescheid seitens der Bh einen Anwalt aufzusuchen um die Erweiterung durchzuboxen?
Werde mir heute noch die genauen Paragraphen raussuchen, ausdrucken und morgen nochmal Vorstellig werden!
Meint ihr es bringt was, bei einem negativen Bescheid seitens der Bh einen Anwalt aufzusuchen um die Erweiterung durchzuboxen?
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
die 5er Grenze gilt nur für Leute die NUR nach § 23b erweitern wollen
alle Anderen die normal mit Listen erweitern kommen haben kein Limit solange sie den Bedarf begründen können
alle Anderen die normal mit Listen erweitern kommen haben kein Limit solange sie den Bedarf begründen können
member the old PD design ? oh I member
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
sepp hat geschrieben:Geht schon wenn sie nur wollen![]()
Habe sie gerade bekommen mit Erweiterung plus Eintrag 2 Zubehör![]()
Kostet das selbe also 117,40 Euro ohne dass ich schon welches habe
lg sepp
Dann wollen sie in Wien wohl einfach nicht, war letzte Woche erweitern und da bekam ich die selbe Auskunft. Zubehör nur wenn ich schon eines Bestellt habe mit Bestätigung vom Händler.
lg
markus
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1177
- Registriert: Sa 22. Sep 2012, 15:35
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Hol dir halt einen wechsellauf für eine Waffe - kostet das gleiche wie eine erneute Ausstellung der wbk, du sparst dir auch gleich den betrag für den bescheid vom zubehör
Member of Pulverdampf DODLSQUAD
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Hat schon jemand den neuen EUFWP im Scheckkartenformat? Und wenn ja, wieviele Einträge passen da drauf?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
hiRepu hat geschrieben:Soetwas ähnliches hat mir der Beamte letzens auch erklärt, wollte von 8 auf 15 Erweitern und teilte mir mit das dies nicht ginge weil ich schon 8 Waffen besitze ubd er meinte das jetzt 5 das Maximum sind und auch nur nach 5 Jahren!
Werde mir heute noch die genauen Paragraphen raussuchen, ausdrucken und morgen nochmal Vorstellig werden!
Meint ihr es bringt was, bei einem negativen Bescheid seitens der Bh einen Anwalt aufzusuchen um die Erweiterung durchzuboxen?
beantrage eine erweiterung nach par 23 2a undleg die nachweise ( ergebnise, bestaetigung vom osm, vereisauswes ect) bei
da gibts keine 5 jahre undso kram und keine maximal 5 stk grenze
die gibtes nur bei 23 2 b
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Wieso scheckkartenformat? Lies mal das von mir verlinkte.Promo hat geschrieben:Hat schon jemand den neuen EUFWP im Scheckkartenformat? Und wenn ja, wieviele Einträge passen da drauf?
-
- .50 BMG
- Beiträge: 510
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Hallo Georg,Promo hat geschrieben:Hat schon jemand den neuen EUFWP im Scheckkartenformat? Und wenn ja, wieviele Einträge passen da drauf?
der neue EUFWP hat das selbe Format wie die Alte WBK / WP (A4 nur öfter gefaltet) und es passen 18 Waffen drauf (Jedes Zubehör nimmt jeweils einen Platz weg).
So schaut er aus:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 003909.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn man mehr als 18 Waffen im EUFWP eintragen möchte wird ein zweites Dokument ausgestellt. Bei meiner BH kostet das extra Dokument aber nichts.
Gruß, Hans
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Yep - kenn' ich auch nur so.gwp26 hat geschrieben:sepp hat geschrieben:Geht schon wenn sie nur wollen![]()
Habe sie gerade bekommen mit Erweiterung plus Eintrag 2 Zubehör![]()
Kostet das selbe also 117,40 Euro ohne dass ich schon welches habe
lg sepp
Dann wollen sie in Wien wohl einfach nicht, war letzte Woche erweitern und da bekam ich die selbe Auskunft. Zubehör nur wenn ich schon eines Bestellt habe mit Bestätigung vom Händler.
lg
markus
Habe mir eine Sportpistole mit WS gekauft.
Waffe wurde mir ausgehändigt => Meldung durch Waffenhändler im Adminbüro.
WS wurde mir nicht ausgehändigt, da kein Zubehör eingetragen => Meldung durch mich in der hiesigen Polizeistube. Habe dann auf den Zubehöreintrag länger gewartet als auf die Erweiterung.
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Wo wir grad beim Thema sind, wielange kann sich die Behörde eigentlich zeit mit der Bearbeitung eines antrags lassen?
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
6 Monate von Antrag bis Bescheid.
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Gibts dazu irgendwas schriftliches? Bei den letzten beiden Schützenkollegen hats deutlich länger gedauert 

Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005768" onclick="window.open(this.href);return false;
3. Abschnitt: Entscheidungspflicht
§ 73. (1) Die Behörden sind verpflichtet, wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, über Anträge von Parteien (§ 8) und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen. Sofern sich in verbundenen Verfahren (§ 39 Abs. 2a) aus den anzuwendenden Rechtsvorschriften unterschiedliche Entscheidungsfristen ergeben, ist die zuletzt ablaufende maßgeblich.
(2) Wird ein Bescheid, gegen den Berufung erhoben werden kann, nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen, so geht auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Berufungsbehörde über (Devolutionsantrag). Der Devolutionsantrag ist bei der Berufungsbehörde einzubringen. Er ist abzuweisen, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist.
(3) Für die Berufungsbehörde beginnt die Entscheidungsfrist mit dem Tag des Einlangens des Devolutionsantrages zu laufen.